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Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, soll ab dem 1. Januar 2027 mehr hinzuverdienen dürfen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente steigt die Grenze nach dem Beschluss der Bundesregierung auf 21.682,50 Euro im Jahr, bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente auf mindestens 43.365 Euro. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.

Ab dem 1. Januar 2027 sinkt das Krankengeld für alle, deren Arbeitsverhältnis während einer Krankschreibung endet, auf 60 Prozent des Nettoentgelts, mit Kind auf 67 Prozent. Bisher waren es bis zu 90 Prozent vom Netto, je nach Einkommen kann das mehrere Hundert Euro im Monat ausmachen. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.

Ab dem 1. November 2026 können Arbeitnehmer beim Finanzamt einen Freibetrag für das Jahr 2027 eintragen lassen. Wer hohe Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder andere absetzbare Ausgaben hat, zahlt dann schon jeden Monat weniger Lohnsteuer, statt bis zur Steuererklärung auf die Erstattung zu warten. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.