Mindestlohn 2024 / 2025

Der gesetzliche Mindestlohn liegt in Deutschland aktuell bei 12,41 Euro pro Stunde (Stand 2024). Ab dem Jahr 2025 wird er auf 12,82 Euro erhöht werden. Der Mindestlohn gilt als Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. In manchen Branchen gibt es höhere Mindestlöhne.

Seit dem Jahr 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Doch wie hoch ist er aktuell und welche Mindestlöhne sind in den verschiedenen Branchen festgelegt? Was kann man tun, wenn der Arbeitgeber den Mindestlohn nicht auszahlt? Diese Informationen findet man hier auf Finanz.de erklärt.

Höhe des Mindestlohns

Gemäß dem Mindestlohngesetz ist der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn in Deutschland seit dem 01. Januar 2015 verbindlich. Er wurde ab Oktober 2022 mit 12,00 Euro brutto pro Stunde festgelegt. Seit 01. Januar 2024 wurde der Mindestlohn auf 12,41 Euro erhöht. Ab 2025 wird er auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben werden.

! Hinweis
Ob der Studenlohn dem gesetzlichen oder tarifvertraglichen Mindestlohn entspricht, kann mit dem Stundenlohn-Rechner auf Finanz.de berechnet werden.

Branchenmindestlöhne

In manchen Branchen werden tarifvertraglich höhere Mindestlöhne zwischen den Gewerkschaften und ArbeitgeberInnen festgesetzt. Bei den Tarifverhandlungen wird jährlich über die Höhe in den einzelnen Berufsgruppen und Branchen entschieden.

Die Höhe der Branchenmindestlöhne findet man in dieser Tabelle:

Branche Mindestlohn
(pro Stunde)
Gültig ab
Abfallwirtschaft 12,41 Euro Januar 2024
Berufliche Aus- und Weiterbildung 18,58 Euro Januar 2024
Dachdeckerhandwerk 13,30 Euro bis
14,80 Euro
Januar 2023
Elektrohandwerk 13,95 Euro Januar 2024
Gebäudereinigung 13,50 Euro bis
16,70 Euro
Januar 2024
Gerüstbau 13,95 Euro Januar 2024
Maler- und Lackiererhandwerk 13,00 Euro bis
15,00 Euro
Januar 2024
Pflegekräfte 14,15 Euro Dezember 2023
Pflegeassistenzkräfte 15,25 Euro Dezember 2023
Pflegefachkräfte 18,25 Euro Dezember 2023
Schornsteinfegerhandwerk 14,50 Euro Januar 2024
Leiharbeit / Zeitarbeit 13,50 Euro Januar 2024

Quelle: Bundeszollverwaltung / Handelsblatt

Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht?

Grundsätzlich gilt der gesetzliche Mindestlohn für alle Beschäftigten in Deutschland. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie etwa Auszubildende, Personen unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung, PraktikantInnen (unter bestimmten Voraussetzungen) oder Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung.

In einigen Fällen wird, trotz gesetzlicher Verpflichtung für die ArbeitgeberInnen, dennoch ein geringerer Lohn bezahlt. Häufig geschieht das durch unbezahlte Überstunden oder nicht erfasste Arbeitszeiten.

Was tun, wenn man weniger als den Mindestlohn bekommt?

Wird man als ArbeitnehmerIn bzw. Beschäftigte unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns bezahlt, so kann man bis zu drei Jahre rückwirkend dagegen vorgehen. Es ist möglich, eine Klage gegen den Arbeitgeber einzubringen.

Hierbei sollte man sich vorab rechtlich beraten lassen und einen Anwalt oder die Gewerkschaft kontaktieren.

Die Höhe des Gehalts bzw. Einkommens in Brutto und Netto kann mit dem Brutto-Netto-Rechner auf Finanz.de errechnet werden.

Häufige Fragen und Antworten

Hier findet man die häufigseten Fragen und Antworten zu diesem Thema:

Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn in Deutschland?

Im Jahr 2024 liegt der Mindestlohn bei 12,41 Euro pro Stunde brutto. Ab 2025 wird er auf 12,82 Euro erhöht.

Was kann man tun, wenn man zu wenig bezahlt bekommt?

Bezahlt ein Unternehmen seine Beschäftigten weniger als der gesetzliche Mindestlohn vorschreibt, so kann man dagegen bis zu drei Jahre rückwirkend klagen. Rechtliche Hilfe sollte in Anspruch genommen werden.

Stand: 26.04.2024, um 08:51 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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