Ab 2027: Bis zu diesem Einkommen zahlt man keine Steuern

Steuerfreies Einkommen: Ab 01. Januar 2027 wird u.a. der Grundfreibetrag erhöht werden. Das bedeutet, dass man bis zu diesem Betrag keine Einkommensteuer entrichten muss. Weitere Details zur Reform ab 2027 findet man hier auf Finanz.de.

 

17.08.2026, 07:00 Uhr, von (Steuern)
Euro
Bildquelle: Canva / Finanz.de (Montage) / Euro
Jetzt neues Gehalt ab 2026 berechnen!

Die Bundesregierung plant ab 2027 eine Entlastung bei der Einkommensteuer. Kern der Reform ist eine Anhebung des Grundfreibetrags, wodurch ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei bleibt. Vor allem Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien sollen von den Änderungen profitieren.

Die Reform ist Teil eines umfassenden Steuerpakets, das schrittweise in den Jahren 2027 und 2028 umgesetzt werden soll. Neben höheren Freibeträgen sind auch Änderungen beim Spitzensteuersatz sowie beim Kindergeld vorgesehen.

Grundfreibetrag steigt ab 2027

Der Grundfreibetrag legt fest, bis zu welchem zu versteuernden Einkommen keine Einkommensteuer anfällt. Im Jahr 2026 beträgt dieser 12.348 Euro.

Nach den Plänen der Bundesregierung soll der Freibetrag zum 1. Januar 2027 auf 12.564 Euro steigen. Ein Jahr später ist eine weitere Erhöhung auf 12.900 Euro vorgesehen.

Umgerechnet auf den Monat entspricht dies einem steuerfreien Einkommen von rund 1.047 Euro im Jahr 2027 und etwa 1.075 Euro im Jahr 2028. Im Jahr 2026 liegt der monatliche Wert bei rund 1.029 Euro.

Finanz.de auf Google News kostenlos abonnieren!
Keine News mehr verpassen und Finanz.de auf Google News folgen.

Wer von der Anhebung profitiert

Von der Erhöhung des Grundfreibetrags profitieren grundsätzlich alle Einkommensteuerpflichtigen. Besonders spürbar fällt die Entlastung bei kleinen und mittleren Einkommen aus.

Auch viele Rentner können von der höheren Freigrenze profitieren. Ob tatsächlich Einkommensteuer anfällt, hängt jedoch nicht allein von der Rentenhöhe ab, sondern von der gesamten steuerlichen Situation und möglichen weiteren Einkünften, etwa aus Vermietung oder Kapitalerträgen.

Änderungen beim Spitzensteuersatz

Neben dem Grundfreibetrag soll auch der Beginn des Spitzensteuersatzes angepasst werden.

Nach dem Gesetzentwurf greift der Einkommensteuersatz von 42 Prozent künftig erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 70.601 Euro. Dadurch sollen insbesondere mittlere Einkommen etwas länger vom niedrigeren Steuertarif profitieren.

Zur Finanzierung der Reform sind gleichzeitig höhere Steuersätze für sehr hohe Einkommen vorgesehen. Der Steuersatz von 45 Prozent soll bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro gelten, während für Einkommen oberhalb von 280.000 Euro ein neuer Steuersatz von 47 Prozent geplant ist.

Familien erhalten höhere Freibeträge

Auch Familien sollen stärker entlastet werden. Geplant ist eine Erhöhung des Kinderfreibetrags um 300 Euro je Elternteil und Kind.

Dadurch steigt der Freibetrag von derzeit 3.414 Euro auf 3.714 Euro pro Elternteil. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren verdoppelt sich dieser Betrag entsprechend.

Zusätzlich soll das Kindergeld schrittweise angehoben werden. Das Finanzamt prüft weiterhin automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für die jeweilige Familie günstiger ist.

Kein vollständiger Ausgleich der kalten Progression geplant

Im aktuellen Gesetzentwurf ist kein vollständiger Ausgleich der sogenannten kalten Progression vorgesehen.

Von kalter Progression spricht man, wenn Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen, Beschäftigte aber aufgrund des progressiven Steuertarifs dennoch stärker belastet werden. Obwohl die Kaufkraft kaum steigt, erhöht sich dadurch die durchschnittliche Steuerbelastung.

In den vergangenen Jahren wurde dieser Effekt regelmäßig durch Anpassungen des Einkommensteuertarifs ausgeglichen. Für die Jahre 2027 und 2028 ist dies bislang jedoch nicht vorgesehen.

Steuerreform soll schrittweise umgesetzt werden

Die Bundesregierung beziffert das gesamte Entlastungsvolumen der Reform auf rund zehn Milliarden Euro jährlich. Neben höheren Freibeträgen umfasst das Paket unter anderem Anpassungen beim Kindergeld, beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag und beim Spitzensteuersatz.

Bis die Reform endgültig in Kraft tritt, muss das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden. Sollten Bundestag und Bundesrat zustimmen, gelten die neuen Freibeträge ab dem 1. Januar 2027.

Für viele Steuerzahler bedeutet dies, dass ein größerer Teil ihres Einkommens steuerfrei bleibt. Wie stark die tatsächliche Entlastung ausfällt, hängt jedoch von der persönlichen Einkommens- und Familiensituation sowie von weiteren steuerlichen Faktoren ab.

Tipps
Jetzt Steuererklärung einfach, schnell & sicher einreichen!
Steuer-App
Kostenlose Kreditkarte mit Bestpreisgarantie
Kreditkarte

Finanz.de auf Google News kostenlos abonnieren!
Keine News mehr verpassen und Finanz.de auf Google News folgen.
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
zum Autorenprofil von
Daniel Herndler
Disclaimer (Produktplatzierung & Werbung)
Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.

Mehr Informationen: Einkommensteuer

News in Steuern