Erhöhung von Pflegegeld & Co. - Neuerung soll automatisch mehr Geld bringen

Für Millionen Pflegebedürftige steht eine grundlegende Änderung bevor: Leistungen der Pflegeversicherung sollen künftig automatisch und regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst werden. Damit könnte es ab 2028 jedes Jahr mehr Geld geben, ohne dass die Politik dafür immer wieder eine einzelne Erhöhung beschließen muss. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

01.10.2026, 12:36 Uhr, von (Finanzen)
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Das Bundeskabinett hat nun den Entwurf für das neue Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Darin steckt eine für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen besonders wichtige Neuerung: Die Leistungsbeträge der sozialen Pflegeversicherung sollen künftig regelmäßig an die Inflation angepasst werden. Ziel ist es, zu verhindern, dass Pflegeleistungen durch steigende Preise Jahr für Jahr an Wert verlieren.

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf soll der neue Mechanismus bereits zum 1. Juli 2028 greifen. Danach ist eine jährliche Anpassung vorgesehen. Noch handelt es sich allerdings nicht um geltendes Recht. Mit dem Kabinettsbeschluss beginnt erst das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.

Pflegeleistungen sollen künftig jedes Jahr steigen

Bisher gibt es bei den Leistungen der Pflegeversicherung keinen dauerhaften jährlichen Anpassungsmechanismus wie beispielsweise bei der gesetzlichen Rente. Zwar wurden die Leistungsbeträge in den vergangenen Jahren mehrfach angehoben, diese Erhöhungen erfolgten jedoch aufgrund einzelner gesetzlicher Vorgaben.

Nach bisherigem Recht ist für 2028 nochmals eine Dynamisierung vorgesehen, die sich an der Entwicklung der Kerninflation orientiert. Danach wäre zunächst keine weitere automatische Erhöhung vorgesehen gewesen. Genau das will die Bundesregierung nun ändern.

Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz soll erstmals ein dauerhaftes Verfahren eingeführt werden. Ab Juli 2028 sollen die betreffenden Leistungsbeträge jährlich angepasst werden. Damit würde aus einzelnen Erhöhungen ein regelmäßiger Automatismus.

Kerninflation entscheidet über die Erhöhung

Wie stark die Pflegeleistungen künftig steigen, soll sich an der Entwicklung der Preise orientieren. Maßgeblich soll allerdings nicht einfach die allgemeine Inflationsrate eines einzelnen Jahres sein.

Nach dem Gesetzentwurf soll für die Anpassung das arithmetische Mittel der Kerninflationsraten der jeweils drei vorangegangenen Kalenderjahre verwendet werden. Dadurch sollen kurzfristige starke Preisschwankungen weniger Einfluss auf die Höhe der Anpassung haben.

Die Kerninflation unterscheidet sich von der häufig genannten allgemeinen Inflationsrate. Bei ihr werden besonders schwankungsanfällige Komponenten herausgerechnet. Dadurch soll sie die längerfristige Preisentwicklung besser abbilden. Wie hoch die erste Anpassung 2028 tatsächlich ausfallen wird, steht deshalb heute noch nicht fest. Entscheidend wird die Entwicklung der maßgeblichen Kerninflationsraten sein.

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Auch Pflegegeld soll von der Dynamisierung erfasst werden

Die geplante Änderung ist deshalb so relevant, weil sich die Dynamisierung nicht nur auf eine einzelne Pflegeleistung beschränken soll. Der Gesetzentwurf sieht eine regelmäßige Anpassung der im entsprechenden Kapitel des Sozialgesetzbuchs genannten Leistungsbeträge vor. Damit betrifft die Reform sowohl die häusliche als auch die stationäre Pflege. Die Bundesregierung will auf diese Weise erreichen, dass steigende Pflegekosten künftig nicht ausschließlich bei Pflegebedürftigen und ihren Familien hängen bleiben.

Gerade bei langfristiger Pflege ist der Effekt erheblich. Bleiben staatliche Leistungen über mehrere Jahre unverändert, während Pflege- und Lebenshaltungskosten steigen, sinkt ihre tatsächliche Kaufkraft. Durch die automatische Dynamisierung soll dieser Effekt zumindest teilweise ausgeglichen werden.

Beispiel zeigt möglichen Effekt der Inflation

Wie sich ein solcher Mechanismus auswirken könnte, lässt sich anhand eines vereinfachten Beispiels zeigen. Würde eine Pflegeleistung beispielsweise 800 Euro monatlich betragen und die maßgebliche Kerninflationsrate für die Anpassung bei 2 Prozent liegen, würde der Betrag rechnerisch um 16 Euro auf 816 Euro steigen.

Bei einer Leistung von 1.500 Euro entsprächen 2 Prozent bereits 30 Euro zusätzlich pro Monat. Bei 3 Prozent wären es 45 Euro. Auf ein vollständiges Jahr gerechnet können dadurch schnell mehrere Hundert Euro Unterschied entstehen.

Dabei handelt es sich ausdrücklich nur um Rechenbeispiele. Die tatsächliche Erhöhung wird von der künftig festgestellten Kerninflation und den endgültigen gesetzlichen Vorgaben abhängen. Der Vorteil des neuen Systems läge vor allem darin, dass solche Anpassungen künftig regelmäßig erfolgen sollen. Pflegebedürftige müssten damit nicht darauf warten, dass der Gesetzgeber nach mehreren Jahren erneut eine einzelne Erhöhung beschließt.

Steigende Eigenanteile sollen gebremst werden

Hinter der geplanten Dynamisierung steht auch die Entwicklung der Pflegekosten. Vor allem in Pflegeheimen sind die finanziellen Belastungen für Bewohner in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.

Die soziale Pflegeversicherung ist als Teilleistungsversicherung konzipiert. Sie übernimmt also nicht automatisch sämtliche tatsächlich entstehenden Pflegekosten. Einen Teil müssen Pflegebedürftige selbst tragen.

Steigen die Kosten, während die Leistungen der Pflegeversicherung unverändert bleiben, wächst deshalb grundsätzlich die finanzielle Lücke. Mit regelmäßig steigenden Leistungsbeträgen will die Bundesregierung diesen Effekt künftig abmildern. Eine vollständige Begrenzung oder Deckelung der Eigenanteile ist damit allerdings nicht verbunden. Auch künftig können die tatsächlichen Pflegekosten stärker steigen als die Leistungen der Pflegeversicherung.

Ab Juli 2028 soll der neue Mechanismus starten

Besonders wichtig ist der genaue Starttermin. Nach dem aktuellen Entwurf soll die erste Anpassung im Rahmen des neuen Systems zum 1. Juli 2028 erfolgen. Anschließend sollen die Leistungsbeträge jährlich angepasst werden.

Damit geht die Reform über die bislang ohnehin vorgesehene Anpassung im Jahr 2028 hinaus. Nach geltendem Recht wäre diese Dynamisierung die letzte automatische Anpassung gewesen. Das neue Gesetz soll daraus stattdessen einen dauerhaften Mechanismus machen.

Für Pflegebedürftige würde das langfristig mehr Planungssicherheit bedeuten. Gleichzeitig sollen die Leistungen der Pflegeversicherung stärker mit der tatsächlichen Preisentwicklung Schritt halten.

Gesetz ist noch nicht endgültig beschlossen

Trotz des Kabinettsbeschlusses steht die neue Regel noch nicht endgültig fest. Das Bundeskabinett hat am 30. September lediglich den Gesetzentwurf beschlossen. Damit beginnt nun das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Bundestag und Bundesrat müssen sich noch mit dem Pflegeneuordnungsgesetz befassen. Im Laufe des Verfahrens können einzelne Regelungen verändert werden.

Nach dem aktuellen Stand ist jedoch vorgesehen, ab Juli 2028 erstmals eine dauerhafte jährliche Dynamisierung der Pflegeleistungen einzuführen. Sollte das Gesetz in dieser Form verabschiedet werden, wäre das eine grundlegende Veränderung: Pflegeleistungen würden dann nicht mehr nur in unregelmäßigen Abständen angehoben, sondern jedes Jahr anhand der Preisentwicklung neu angepasst.

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aktualisiert: 01.10.2026, 12:36 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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