Einkommensteuer 2026 & 2027

Die Berechnung der Einkommensteuer in Deutschland folgt einem progressiven Tarif. Das bedeutet, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt. Über dem Grundfreibetrag wird das Einkommen mit einem Steuersatz zwischen 14 Prozent und dem Höchststeuersatz von 45 Prozent besteuert.

Einkommensteuer-Rechner
Berechne die Einkommensteuer und das Netto-Einkommen pro Jahr:
So hoch fällt die Einkommensteuer anhand des zu versteuernden Einkommens aus – für 2026 sowie als Prognose für 2027. Wähle das Jahr im Feld rechts.
Zu versteuerndes Einkommen
€ / Jahr
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So berechnet man das zu versteuernde Einkommen und die Einkommensteuer.

Häufige Berechnungen

50.000,00 €
Bruttoeinkommen
75.000,00 €
Bruttoeinkommen
90.000,00 €
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100.000,00 €
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Bruttoeinkommen
900.000,00 €
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1.000.000,00 €
Bruttoeinkommen

Übersicht

  • Die Höhe der Einkommensteuer ist progressiv gestaltet. Das bedeutet, dass der Steuersatz je Einkommenshöhe ansteigt.
  • Die Lohn- und Einkommensteuer wird jährlich berechnet.
  • Die monatlich abgezogene Steuer gilt als Vorauszahlung auf die endgültig fällige Steuerlast.
  • Mit der Steuererklärung kann zu viel bezahlte Einkommensteuer vom Finanzamt zurückgeholt werden.
  • Der Spitzensteuersatz bei besonders hohen Einkommen liegt bei 45 Prozent.
  • Zur Berechnung der Einkommensteuer wird die Berechnungsgrundlage (Einkommen abzüglich Sozialversicherungsbeiträge) benötigt.
Einkommensteuer 2026 & 2027

Die Höhe der Einkommensteuer ist in Deutschland progressiv gestaltet. Das bedeutet, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt.

! Hinweis
Ab 2026 wird u.a. der Grundfreibetrag auf 12.348 Euro angehoben. Auch die weiteren Grenzwerte der Steuertabelle werden erhöht. Mit dem Einkommensteuer-Rechner auf Finanz.de kann das Einkommen ab 2026 berechnet werden.

Für 2027 sieht der Regierungsentwurf vom 2. September 2026 einen weiteren Anstieg des Grundfreibetrags auf 12.564 Euro vor. Zudem soll die Reichensteuer von 45 Prozent bereits ab 250.000 Euro greifen und eine neue Stufe von 47 Prozent ab 280.000 Euro eingeführt werden. Diese Werte sind noch nicht beschlossen.

In weiterer Folge steigen auch die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Rentenversicherung, die zudem bundeseinheitlich gestaltet werden. Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag zum Solidaritätszuschlag steigen ebenfalls an.

Brutto- und Nettoeinkommen

Zu Berechnung der Einkommensteuer kann der Brutto-Netto-Rechner von Finanz.de verwendet werden. Dabei wird anhand des monatlichen oder jährlichen Bruttoeinkommens und der Auswahl einer der sechs Steuerklassen das Nettoeinkommen errechnet.

Dazu werden zunächst die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Von der Berechnungsgrundlage werden letztlich die Absetzbeträge, der Grundfreibetrag, die Sonderausgaben und Werbungskosten steuermindernd abgezogen. Daraus ergibt sich die Höhe der Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer. Anhand der Steuerhöhe und SV-Beiträge wird das tatsächliche Nettoeinkommen berechnet.

Die Einkommensteuertarife sind einer Tabelle progressiv gestaltet. Das bedeutet, dass man für den jeweils zutreffenden Teil des Einkommens laut Tabelle den entsprechenden Steuersatz bezahlen muss. Wer also 300.000 Euro pro Jahr verdient, zahlt nicht auf das gesamte Einkommen 45 Prozent Steuern, sondern nur für den Betrag, der über der Grenze der vorgehenden Steuerstufe liegt.

Tipp
Im Rahmen der Steuererklärung können Werbungskosten, Sonderausgaben und weitere Absetzbeträge von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Damit reduziert sich die Steuerlast und die zu viel bezahlte Einkommensteuer wird vom Finanzamt als Gutschrift zurückbezahlt.

Tabelle 2026 und 2027

Die gesamte Einkommensteuertabelle findet man hier auf Finanz.de.

Einkommen (2026) * Steuersatz (2026) Einkommen (2027) ** Steuersatz (2027) **
bis 12.348 Euro 0% bis 12.564 Euro 0%
bis 17.799 Euro 14 - 24% bis 17.799 Euro 14 - 24%
bis 69.878 Euro 24 - 42% bis 70.600 Euro 24 - 42%
bis 277.825 Euro 42% bis 249.999 Euro 42%
ab 277.826 Euro 45% bis 279.999 Euro 45%
– – ab 280.000 Euro 47%
* Das Einkommen betrifft das zu versteuernde Jahreseinkommen (Brutto abzgl. Sozialversicherung).
** Die Werte für 2027 beruhen auf dem Regierungsentwurf vom 2. September 2026 und sind noch nicht beschlossen. Grund- und Kinderfreibetrag gelten dabei als vorläufig (abhängig vom Existenzminimumbericht im Herbst 2026). Neu ab 2027 ist eine zweite Reichensteuerstufe von 47%.

Zu versteuerndes Einkommen

Das "zu versteuernde Einkommen" bezeichnet jenen Teil des Jahres-Bruttoeinkommens, der zur Berechnung der Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer herangezogen wird. Dieser wird berechnet, indem man vom Bruttoeinkommen die Sozialversicherungsbeiträge, Freibeträge, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten abzieht.

Das Ergebnis dient in Form des "zu versteuernden Einkommens" als Berechnungsgrundlage für die progressive Einkommensteuer.

Höhe der Einkommensteuer berechnen

Um die Höhe der Einkommensteuer zu berechnen, geht man wie folgt vor:

  1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens: Zunächst wird das Bruttoeinkommen ermittelt, welches alle Einnahmen umfasst. Davon abgezogen werden können bestimmte Ausgaben wie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln.

  2. Anwendung des Steuertarifs: Auf das zu versteuernde Einkommen wird der Einkommensteuertarif angewendet. In Deutschland gibt es einen Grundfreibetrag, bis zu dem kein Einkommensteuer gezahlt werden muss. Für das Einkommen darüber wird ein progressiver Steuersatz angewendet, der von 14 Prozent beginnt und bis zu 42 Prozent für hohe Einkommen steigen kann. Für sehr hohe Einkommen gibt es zusätzlich den Spitzensteuersatz von 42 Prozent und den Höchststeuersatz von 45 Prozent ("Reichensteuer").

  3. Berücksichtigung persönlicher Faktoren: Faktoren wie Familienstand und Anzahl der Kinder beeinflussen die Einkommensteuerberechnung durch die Anwendung verschiedener Steuerklassen oder Freibeträge.

  4. Berechnung der Steuerschuld: Nach Anwendung des entsprechenden Steuersatzes wird die endgültige Steuerschuld berechnet. Eventuell geleistete Vorauszahlungen oder Lohnsteuerabzüge werden darauf angerechnet, um die abschließende Steuerschuld oder eine mögliche Erstattung zu ermitteln.

Für eine exakte Berechnung der Einkommensteuer werden häufig spezialisierte Softwareprogramme, Steuer-Apps oder die Dienste eines Steuerberaters genutzt.

Einkommensteuer-Tarif: Eckwerte 2026 und 2027

Die wichtigsten Eckwerte des Einkommensteuertarifs (Grundtarif für Ledige), bezogen auf das zu versteuernde Einkommen:

Eckwert20262027 *
Grundfreibetrag (steuerfrei bis)12.348 €12.564 €
Eingangssteuersatz14 %14 %
Beginn Spitzensteuersatz (42 %)69.878 €70.600 €
Beginn Reichensteuer (45 %)277.826 €280.000 €

* Die Werte für 2027 beruhen auf dem geplanten Einkommensteuertarif und können sich noch ändern. Wie viel Steuer bei welchem Einkommen anfällt, zeigt die Einkommensteuer-Tabelle.

Stand: 30.09.2026, um 15:44 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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