Tabelle zeigt: Weniger Netto ab 2027 - Höhere Pflegebeiträge für diese Personen
Für Millionen Versicherte könnte ab Januar 2027 weniger Netto vom Gehalt übrigbleiben. Die Bundesregierung will ausgerechnet den Zuschlag für Kinderlose deutlich erhöhen – gleichzeitig sollen auch Gutverdiener stärker für die Pflegeversicherung zur Kasse gebeten werden. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.
Auf viele gesetzlich Pflegeversicherte kommen 2027 höhere Kosten zu. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des neuen Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Eine der finanziell wichtigsten Änderungen betrifft kinderlose Versicherte: Ihr Beitragszuschlag soll zum 1. Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte steigen.
Der Zuschlag würde damit von derzeit 0,6 auf 0,9 Prozent steigen. Der allgemeine Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung soll dagegen bei 3,6 Prozent stabil bleiben. Für Kinderlose ergibt sich dadurch künftig grundsätzlich ein Beitragssatz von insgesamt 4,5 Prozent. Der Kinderlosenzuschlag wird dabei weiterhin allein von den Arbeitnehmern getragen und nicht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt.
0,3 Prozentpunkte mehr: So teuer wird die Änderung
Auf den ersten Blick wirken zusätzliche 0,3 Prozentpunkte überschaubar. Über ein gesamtes Jahr kann daraus jedoch eine spürbare Mehrbelastung entstehen. Bei einem beitragspflichtigen Bruttogehalt von beispielsweise 3.000 Euro entsprechen 0,3 Prozent zusätzlichen 9 Euro im Monat. Das sind 108 Euro mehr im Jahr.
Bei 4.000 Euro Bruttogehalt steigt die Belastung rechnerisch um 12 Euro monatlich beziehungsweise 144 Euro jährlich. Bei 5.000 Euro wären es 15 Euro pro Monat und damit 180 Euro im Jahr. Allerdings werden Beiträge nur bis zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze erhoben.
| Bruttogehalt | Zusätzlicher Beitrag pro Monat* | Mehrbelastung pro Jahr* |
|---|---|---|
| 2.500 Euro | 7,50 Euro | 90 Euro |
| 3.000 Euro | 9 Euro | 108 Euro |
| 4.000 Euro | 12 Euro | 144 Euro |
| 5.000 Euro | 15 Euro | 180 Euro |
*Vereinfachte Rechnung ausschließlich für die geplante Erhöhung des Kinderlosenzuschlags um 0,3 Prozentpunkte.
Die tatsächliche Belastung hängt von den individuellen beitragspflichtigen Einnahmen ab. Bei höheren Einkommen kommt 2027 außerdem eine zweite Änderung hinzu, die ebenfalls zu steigenden Beiträgen führen kann.


Auch Gutverdiener sollen ab 2027 mehr zahlen
Die Bundesregierung will nämlich gleichzeitig die Beitragsbemessungsgrenze in der sozialen Pflegeversicherung anheben. Die Grenze bestimmt, bis zu welchem Einkommen überhaupt Beiträge zur Pflegeversicherung erhoben werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt für die Beitragsberechnung unberücksichtigt.
Nach dem Kabinettsbeschluss soll die Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro pro Monat angehoben und damit an die entsprechende Grenze der gesetzlichen Krankenversicherung angeglichen werden. Wer mehr als die bisherige Beitragsbemessungsgrenze verdient, müsste dadurch auf einen größeren Teil seines Einkommens Pflegeversicherungsbeiträge entrichten.
Das Bundesgesundheitsministerium beziffert die daraus resultierende zusätzliche Belastung für Arbeitnehmer mit entsprechend hohen Einkommen auf maximal rund 17 Euro im Monat. Bei kinderlosen Gutverdienern können beide Änderungen zusammenwirken: Sie sind sowohl von der höheren Bemessungsgrundlage als auch vom höheren Kinderlosenzuschlag betroffen.
Warum ausgerechnet Kinderlose stärker belastet werden
Mit den zusätzlichen Einnahmen soll die finanziell angeschlagene Pflegeversicherung stabilisiert werden. Nach Angaben der Bundesregierung würde der sozialen Pflegeversicherung ohne Gegenmaßnahmen bereits 2027 ein rechnerisches Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro drohen. Für 2028 wird sogar mit mehr als 15 Milliarden Euro gerechnet.
Eine allgemeine Erhöhung des Beitragssatzes für alle Versicherten ist zunächst nicht vorgesehen. Die Bundesregierung will den allgemeinen Beitragssatz in den kommenden Jahren bei 3,6 Prozent halten. Stattdessen setzt der Gesetzentwurf unter anderem auf höhere Einnahmen von Kinderlosen und Versicherten mit hohen Einkommen.
Für Eltern bleibt der Kinderlosenzuschlag weiterhin außen vor. Zusätzlich bestehen in der Pflegeversicherung Abschläge für Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren. Die Höhe des individuellen Pflegeversicherungsbeitrags kann deshalb je nach Zahl und Alter der Kinder unterschiedlich ausfallen.
Weitere Beitragsänderung soll 2028 folgen
Mit den Änderungen zum Jahreswechsel 2027 wäre die Reform auf der Einnahmenseite noch nicht abgeschlossen. Zum 1. Januar 2028 ist eine weitere Neuerung geplant, die Ehe- und Lebenspartner betrifft.
Für die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern soll dann analog zu den Reformplänen in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent eingeführt werden. Dabei sind allerdings Ausnahmen vorgesehen, beispielsweise für bestimmte pflegende Angehörige und Eltern von Kindern mit Behinderungen.
Die Bundesregierung versucht damit, zusätzliche Einnahmen zu erzielen, ohne den allgemeinen Beitragssatz für sämtliche Versicherten anzuheben. Je nach persönlicher Situation können einzelne Beitragszahler dadurch dennoch deutlich stärker belastet werden.
Pflegeversicherung steht vor Milliardenloch
Hinter den Maßnahmen steckt die zunehmend schwierige Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung. In Deutschland sind inzwischen mehr als sechs Millionen Menschen pflegebedürftig. Mit der wachsenden Zahl der Leistungsbezieher steigen auch die Ausgaben der Pflegekassen.
Das Pflegeneuordnungsgesetz enthält deshalb nicht nur höhere Einnahmen, sondern auch Änderungen auf der Leistungs- und Ausgabenseite. Unter anderem sollen Prävention und Rehabilitation gestärkt, die Begutachtung der Pflegegrade angepasst und digitale Lösungen stärker eingesetzt werden.
Gleichzeitig sollen Pflegebedürftige langfristig von einer regelmäßigen Anpassung der Leistungen profitieren. Ab 2029 sieht der Kabinettsentwurf eine jährliche Dynamisierung der Leistungsbeträge auf Grundlage der Kerninflationsrate vor.
Höhere Beiträge sind noch nicht endgültig beschlossen
Entscheidend ist allerdings: Die höheren Beiträge gelten noch nicht. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 lediglich den Gesetzentwurf beschlossen. Mit diesem Beschluss beginnt das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.
Bundestag und Bundesrat müssen sich noch mit dem Pflegeneuordnungsgesetz befassen. Änderungen an den vorgesehenen Beitragssätzen und anderen Regelungen sind deshalb weiterhin möglich.
Nach dem aktuellen Regierungsentwurf soll die Mehrbelastung für Kinderlose jedoch bereits zum 1. Januar 2027 greifen. Der Kinderlosenzuschlag würde dann von 0,6 auf 0,9 Prozent steigen. Für einen kinderlosen Arbeitnehmer mit 4.000 Euro beitragspflichtigem Monatsbrutto bedeutet allein diese Änderung rechnerisch 12 Euro weniger im Monat beziehungsweise 144 Euro zusätzliche Pflegebeiträge im Jahr.

Mehr Informationen: Sozialversicherungsbeiträge