Pflegegradrechner
Der Pflegegrad richtet sich nach der Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Mit 12,5 bis 100 gewichteten Punkten ergeben sich die Pflegegrade 1 bis 5.
Beantworte die Fragen aus den sechs Modulen des Begutachtungsinstruments. Gemeint ist immer, was die Person ohne fremde Hilfe kann – nicht, was Angehörige derzeit übernehmen. Für Erwachsene; Kinder werden mit altersgerecht entwickelten Kindern verglichen.
Übersicht
- Der Pflegegrad wird mit dem Begutachtungsinstrument aus sechs Modulen ermittelt.
- Die Selbstversorgung zählt mit 40 % am stärksten.
- Ab 27 Gesamtpunkten gibt es Pflegegrad 2 und damit Pflegegeld.
- Verbindlich entscheidet die Pflegekasse nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Ob jemand pflegebedürftig ist und welchen Pflegegrad er bekommt, entscheidet die Pflegekasse nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Mit dem Pflegegradrechner oben kannst du vorab einschätzen, welcher Pflegegrad realistisch ist. Er verwendet dieselben Kriterien und Punktwerte wie das gesetzliche Begutachtungsinstrument.
Gemessen wird nicht, wie viele Minuten Hilfe jemand braucht, sondern wie selbstständig er im Alltag noch ist. Beantworte die Fragen deshalb danach, was die Person ohne fremde Hilfe schafft. Welche Geldleistung zu welchem Pflegegrad gehört, erfährst du auf der Seite zum Pflegegeld.
Die sechs Module des Begutachtungsinstruments
Die Gutachterin oder der Gutachter prüft 64 Einzelkriterien in sechs Lebensbereichen. Jedes Modul fließt mit einem festen Gewicht in die Gesamtwertung ein:
| Modul | Was geprüft wird | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1 Mobilität | Positionswechsel im Bett, Sitzen, Umsetzen, Gehen in der Wohnung, Treppensteigen | 10 % |
| 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Orientierung, Erinnern, Entscheidungen treffen, Gefahren erkennen, Gespräche führen | 15 % (gemeinsam mit Modul 3) |
| 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | nächtliche Unruhe, Aggressionen, Ängste, Wahnvorstellungen, Abwehr von Pflege | höherer Wert aus Modul 2 oder 3 |
| 4 Selbstversorgung | Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilettengang, Inkontinenz | 40 % |
| 5 Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen | Medikamente, Messungen, Wundversorgung, Arztbesuche, Diät | 20 % |
| 6 Alltagsleben und soziale Kontakte | Tagesablauf gestalten, Schlafen, Beschäftigung, Kontakte pflegen | 15 % |
Die Selbstversorgung hat mit 40 Prozent das größte Gewicht. Von den Modulen 2 und 3 zählt nur das mit dem höheren Wert – so werden Menschen mit Demenz angemessen berücksichtigt, ohne dass ähnliche Einschränkungen doppelt zählen.
Von den Punkten zum Pflegegrad
Für jedes Kriterium vergibt der Gutachter Einzelpunkte, meist von 0 (selbstständig) bis 3 (unselbstständig). Essen, Trinken und der Toilettengang zählen stärker. Die Summe je Modul wird dann einer von fünf Stufen zugeordnet – von „keine“ bis „schwerste Beeinträchtigung“ – und in gewichtete Punkte umgerechnet. Ein Beispiel: 20 Einzelpunkte in der Selbstversorgung bedeuten eine schwere Beeinträchtigung und ergeben 30 von 40 möglichen gewichteten Punkten.
Die gewichteten Punkte aller Module ergeben zusammen höchstens 100 Gesamtpunkte. Daraus folgt der Pflegegrad:
| Pflegegrad | Gesamtpunkte | Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | Pflegegeld 2026 |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | gering | – |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | erheblich | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 | schwer | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | schwerst | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 | schwerst, mit besonderen Anforderungen an die Versorgung | 990 € |
Eine Ausnahme gilt bei einer besonderen Bedarfskonstellation: Wer Arme und Beine vollständig nicht mehr gebrauchen kann, erhält Pflegegrad 5 auch mit weniger als 90 Punkten. Für Kinder gelten eigene Maßstäbe, weil ihre Selbstständigkeit mit gleichaltrigen Kindern verglichen wird.
Antrag und Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Den Antrag stellst du formlos bei der Pflegekasse, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung, deshalb solltest du nicht zu lange warten. Anschließend meldet sich der Medizinische Dienst, bei Privatversicherten Medicproof, zu einem Hausbesuch an. Über den Antrag muss die Pflegekasse in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden.
- Führe vor dem Termin einige Tage ein Pflegetagebuch, in dem du notierst, wobei Hilfe nötig war.
- Halte Arztberichte, Medikamentenplan und Hilfsmittelverordnungen bereit.
- Sei als Angehöriger beim Besuch dabei, denn viele Betroffene überschätzen ihre Fähigkeiten.
- Gegen einen ablehnenden Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Was der Pflegegrad finanziell bedeutet
Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld oder Pflegesachleistungen für einen Pflegedienst, ab Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat. Wie und wann das Geld überwiesen wird, erklärt die Seite zur Auszahlung des Pflegegeldes. Pflegende Angehörige erwerben ab Pflegegrad 2 unter Umständen Rentenpunkte, wenn sie mindestens zehn Stunden pro Woche an zwei Tagen pflegen. Außerdem können sie in der Steuererklärung einen Pflege-Pauschbetrag von 600 Euro (Pflegegrad 2), 1.100 Euro (Pflegegrad 3) oder 1.800 Euro (Pflegegrad 4 und 5) geltend machen.
Häufige Fragen zum Pflegegradrechner
Wie genau ist das Ergebnis?
Der Rechner nutzt die gesetzlichen Punktwerte aus den Anlagen 1 und 2 zu § 15 SGB XI. Lediglich Modul 5 ist vereinfacht abgefragt. Entscheidend ist aber, ob deine Einschätzung der Fähigkeiten mit der des Gutachters übereinstimmt – das Ergebnis bleibt deshalb eine unverbindliche Orientierung.
Was bedeutet „überwiegend selbstständig“?
Die Person kann die Tätigkeit größtenteils allein ausführen und braucht nur Hilfe bei einzelnen Schritten, etwa Zurechtlegen, Aufforderung oder Beaufsichtigung. „Überwiegend unselbstständig“ heißt dagegen, dass die Hilfsperson den größten Teil übernimmt.
Kann ich einen höheren Pflegegrad beantragen?
Ja. Verschlechtert sich der Zustand, stellst du bei der Pflegekasse einen Antrag auf Höherstufung. Es folgt eine neue Begutachtung nach denselben Regeln.
Zählt der Hilfebedarf im Haushalt mit?
Nein. Einkaufen, Kochen oder Putzen fließen seit 2017 nicht mehr in die Bewertung ein, weil sich ihr Hilfebedarf bereits in den übrigen Modulen widerspiegelt.
Quellen: § 15 SGB XI, Anlage 1 SGB XI, Anlage 2 SGB XI, § 37 SGB XI
