Grundsicherung im Alter

Reicht die Rente nicht, stockt die Grundsicherung im Alter auf das Existenzminimum auf. Der Rechner schätzt deinen Anspruch aus Regelsatz, Wohnkosten, Mehrbedarfen und anrechenbarem Einkommen.

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Grundsicherung-im-Alter-Rechner
Reicht die Rente nicht? Schätze deinen Anspruch.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII: Regelsatz, Wohnkosten und Mehrbedarfe minus anrechenbares Einkommen (Werte 2026).
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Vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung.
Pflichtbeitragsjahre aus Arbeit, Kindererziehung, Pflege.
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Netto-Zahlbetrag aus zusätzlicher Altersvorsorge.
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z. B. Minijob
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z. B. Mieteinnahmen, Unterhalt
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Nur in angemessener Höhe – Grenzen legt deine Kommune fest.
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Konto, Sparbuch, Wertpapiere (ohne selbst genutztes Wohneigentum).

Übersicht

  • Grundsicherung im Alter gibt es ab der Regelaltersgrenze oder bei dauerhafter voller Erwerbsminderung.
  • Regelsatz 2026: 563 € für Alleinstehende, 506 € je Partner – plus Miete und Heizung.
  • Freibeträge bis 281,50 € für Grundrentenzeiten, Zusatzrenten und Arbeit.
  • Kinder zahlen nur bei mehr als 100.000 € Jahreseinkommen mit.

Reicht die Rente nicht zum Leben, springt die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ein. Sie stockt dein Einkommen auf das soziale Existenzminimum auf – inklusive angemessener Miete und Heizkosten. Mit dem Rechner oben schätzt du, ob dir Grundsicherung zusteht und in welcher Höhe. Dabei werden Regelsatz, Wohnkosten, Mehrbedarfe und alle wichtigen Freibeträge berücksichtigt.

Die Grundsicherung im Alter ist im 4. Kapitel des SGB XII geregelt und wird vom Sozialamt gezahlt. Sie ist nicht zu verwechseln mit dem Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld nach SGB II, das erwerbsfähige Menschen unter der Altersgrenze vom Jobcenter erhalten.

Wer hat Anspruch?

Grundsicherung im Alter bekommst du, wenn du die Altersgrenze erreicht hast und deinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten kannst. Die Altersgrenze entspricht der Regelaltersgrenze der Rente: Wer 1960 geboren ist, erreicht sie mit 66 Jahren und 4 Monaten, ab Jahrgang 1964 gilt 67. Jüngere Erwachsene können Grundsicherung erhalten, wenn sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Du musst in Deutschland leben und einen Antrag beim Sozialamt stellen. Wichtig: Das Einkommen deiner Kinder spielt in der Regel keine Rolle. Das Sozialamt darf nur dann auf deine Kinder zurückgreifen, wenn ein Kind mehr als 100.000 Euro im Jahr verdient – und vermutet zunächst, dass das nicht der Fall ist. Details zu dieser Grenze findest du beim Elternunterhalt.

So wird die Grundsicherung berechnet

Das Sozialamt stellt deinen Bedarf deinem anrechenbaren Einkommen gegenüber. Die Differenz wird als Grundsicherung gezahlt. Der Bedarf setzt sich so zusammen:

  • Regelbedarf für Ernährung, Kleidung, Strom und den täglichen Bedarf
  • Kosten der Unterkunft: Miete und Nebenkosten in angemessener Höhe
  • Heizkosten in angemessener Höhe
  • Mehrbedarfe, etwa bei Gehbehinderung oder dezentraler Warmwasserbereitung
Bedarf2026
Regelbedarfsstufe 1 (alleinstehend)563 € im Monat
Regelbedarfsstufe 2 (je Partner im Haushalt)506 € im Monat
Mehrbedarf Merkzeichen G (17 %)95,71 € bzw. 86,02 €
Mehrbedarf dezentrales Warmwasser (2,3 %)12,95 € bzw. 11,64 €
Schonvermögen10.000 € je Person

Die Regelsätze sind 2026 gegenüber dem Vorjahr unverändert. Welche Miete angemessen ist, legt jede Kommune selbst fest. Liegt deine Miete darüber, übernimmt das Sozialamt sie meist nur für eine Übergangszeit voll.

Welches Einkommen angerechnet wird

Angerechnet wird grundsätzlich jedes Einkommen: gesetzliche Rente, Betriebsrente, Witwenrente, Mieteinnahmen oder ein Minijob. Von der Rente werden zuerst die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Damit sich Vorsorge und Arbeit trotzdem lohnen, gibt es drei Freibeträge, die jeweils höchstens 50 % der Regelbedarfsstufe 1 betragen – 2026 also 281,50 Euro:

FreibetragBerechnungHöchstbetrag 2026
Grundrentenzeiten (mind. 33 Jahre)100 € + 30 % der darüber liegenden gesetzlichen Rente281,50 €
Zusätzliche Altersvorsorge (Betriebs-, Riester-, Privatrente)100 € + 30 % des darüber liegenden Betrags281,50 €
Einkommen aus Arbeit30 % des Einkommens281,50 €

Den Freibetrag für Grundrentenzeiten bekommst du, wenn du mindestens 33 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus Arbeit, Kindererziehung oder Pflege hast. Das sind dieselben Zeiten wie bei der Grundrente – der Freibetrag gilt aber unabhängig davon, ob du einen Grundrentenzuschlag erhältst.

Beispiel

Eine alleinstehende Rentnerin hat eine gesetzliche Rente von 900 Euro brutto und 35 Jahre Grundrentenzeiten. Ihre Miete beträgt 450 Euro, die Heizkosten 80 Euro. Ihr Bedarf liegt bei 563 + 450 + 80 = 1.093 Euro. Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung (12,35 %) bleiben 788,85 Euro Rente. Davon sind 281,50 Euro frei, angerechnet werden also 507,35 Euro. Ihre Grundsicherung beträgt rund 585,65 Euro im Monat.

Vermögen und Wohneigentum

Bevor Grundsicherung fließt, musst du Erspartes oberhalb des Schonbetrags einsetzen. Geschützt sind 10.000 Euro je Person, bei Ehepaaren also 20.000 Euro. Ein angemessenes, selbst bewohntes Haus oder eine Eigentumswohnung musst du nicht verkaufen. Auch gefördertes Riester-Vermögen bleibt geschützt.

Grundsicherung oder Wohngeld?

Liegt dein Einkommen nur knapp unter dem Bedarf, kann Wohngeld die bessere Wahl sein: Es hat eine deutlich höhere Vermögensgrenze und andere Einkommensgrenzen. Beides gleichzeitig gibt es nicht. Deckt das Wohngeld zusammen mit deinem Einkommen deinen Bedarf, verweist dich das Sozialamt in der Regel auf das Wohngeld.

Häufige Fragen zur Grundsicherung im Alter

Wie hoch ist die Grundsicherung im Alter 2026?

Der Regelsatz beträgt 563 Euro für Alleinstehende und 506 Euro je Partner. Hinzu kommen die angemessenen Wohn- und Heizkosten. Davon wird dein eigenes Einkommen abgezogen.

Müssen meine Kinder für mich zahlen?

Nur wenn ein Kind ein Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro hat. Darunter verlangt das Sozialamt keinen Unterhalt von den Kindern.

Wird die Grundrente auf die Grundsicherung angerechnet?

Ja, die Rente einschließlich Grundrentenzuschlag zählt als Einkommen. Wer 33 Jahre Grundrentenzeiten hat, erhält aber einen Freibetrag von bis zu 281,50 Euro.

Wo beantrage ich Grundsicherung im Alter?

Beim Sozialamt deiner Stadt oder deines Landkreises. Auch die Rentenversicherung nimmt den Antrag entgegen und leitet ihn weiter. Gezahlt wird ab dem Monat der Antragstellung, in der Regel für zwölf Monate.

Quellen: BMAS: Regelbedarfe 2026, § 82 SGB XII, § 82a SGB XII, § 94 SGB XII

Stand: 02.10.2026, um 15:18 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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