Grundrente
Die Grundrente ist ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente für Menschen, die lange gearbeitet, aber wenig verdient haben. Sie wird automatisch geprüft – ein Antrag ist nicht nötig.
Schätzung aus Grundrentenzeiten, durchschnittlichem Verdienst und Einkommen – nach den Regeln des § 76g SGB VI.
Übersicht
- Die Grundrente ist ein Zuschlag zur Rente für langjährig Versicherte mit geringem Verdienst.
- Voraussetzung sind mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten (voll ab 35 Jahren).
- Eigenes Einkommen wird oberhalb eines Freibetrags angerechnet.
- Der Anspruch wird automatisch geprüft – ein Antrag ist nicht nötig.
Die Grundrente ist ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente für Menschen, die viele Jahre gearbeitet, aber wenig verdient haben. Sie wird seit 2021 automatisch gezahlt – einen Antrag musst du nicht stellen. Mit dem Rechner oben schätzt du, ob und in welcher Höhe dir ein Grundrentenzuschlag zusteht.
Der Zuschlag kann bis zu rund 520 Euro im Monat betragen. Diese Höchstsumme erreichen aber nur wenige: Im Durchschnitt liegt der Zuschlag nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung bei unter 100 Euro, weil die meisten Berechtigten nur knapp unter den Grenzen liegen oder eigenes Einkommen angerechnet wird.
Voraussetzungen für die Grundrente
Drei Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:
- Mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten: Den vollen Zuschlag gibt es ab 35 Jahren, zwischen 33 und 35 Jahren steigt er schrittweise an.
- Geringer, aber nicht zu geringer Verdienst: Dein durchschnittlicher Verdienst lag zwischen 30 und 80 Prozent des jeweiligen Durchschnittsentgelts aller Versicherten.
- Einkommen unter den Freibeträgen: Dein heutiges Einkommen – einschließlich dem deines Ehe- oder Lebenspartners – wird geprüft und kann den Zuschlag mindern oder ganz aufzehren.
Was zählt als Grundrentenzeit?
Grundrentenzeiten sind vor allem Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit, Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten bis zum zehnten Geburtstag des Kindes, Zeiten der Pflege von Angehörigen sowie Zeiten mit Krankengeld oder Leistungen zur Rehabilitation.
Nicht mitgezählt werden Zeiten der Arbeitslosigkeit mit Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, freiwillige Beiträge sowie Schul- und Studienzeiten. Wer also häufig arbeitslos war, erreicht die 33 Jahre oft nicht, auch wenn die Versicherungsbiografie insgesamt lang ist.
So wird der Zuschlag berechnet
Die Rentenversicherung ermittelt zunächst den Durchschnitt deiner Entgeltpunkte aus allen Monaten mit Grundrentenbewertungszeiten. Dieser Durchschnitt wird verdoppelt, höchstens aber auf einen Wert, der 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes entspricht. Der Zuschlag ist die Differenz zwischen dem verdoppelten und dem tatsächlichen Wert.
Diese Differenz wird mit der Zahl der Monate (höchstens 35 Jahre) multipliziert und anschließend um 12,5 Prozent gekürzt. Das Ergebnis sind zusätzliche Entgeltpunkte, die mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro (seit 1. Juli 2026) in Euro umgerechnet werden.
Beispielwerte nach Verdienst
Die folgende Tabelle zeigt den Grundrentenzuschlag bei 35 Jahren Grundrentenzeiten, alleinstehend und ohne weiteres Einkommen:
| Verdienst in % des Durchschnitts | Grundrentenzuschlag pro Monat |
|---|---|
| 30 % | ca. 391 € |
| 40 % | ca. 521 € |
| 50 % | ca. 391 € |
| 60 % | ca. 261 € |
| 70 % | ca. 131 € |
| 80 % und mehr | kein Zuschlag |
Am höchsten fällt der Zuschlag bei rund 40 Prozent des Durchschnittsverdienstes aus: Hier wird der Wert genau bis zur Obergrenze verdoppelt. Wer weniger verdient hat, bekommt eine geringere Aufwertung, wer mehr verdient hat, stößt früher an die Obergrenze.
Einfluss der Versicherungsjahre
Zwischen 33 und 35 Jahren steigt der Zuschlag stark an. Bei einem Verdienst von 40 Prozent des Durchschnitts ergeben sich zum Beispiel:
| Grundrentenzeiten | Grundrentenzuschlag pro Monat |
|---|---|
| unter 33 Jahre | kein Zuschlag |
| 33 Jahre | ca. 1 € |
| 34 Jahre | ca. 254 € |
| 35 Jahre und mehr | ca. 521 € |
Einkommensprüfung: Freibeträge 2026
Bei der Einkommensprüfung zählt dein zu versteuerndes Einkommen aus dem vorvorletzten Jahr, ergänzt um den steuerfreien Teil deiner Rente und um Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags. Die Rentenversicherung erhält diese Daten automatisch vom Finanzamt. Dein Einkommen wird dabei nur oberhalb bestimmter Freibeträge angerechnet:
| Alleinstehende | Verheiratete / Lebenspartner | |
|---|---|---|
| Anrechnungsfrei bis | 1.491,28 € im Monat | 2.326,25 € im Monat |
| zu 60 % angerechnet | bis 1.908,16 € | bis 2.743,94 € |
| zu 100 % angerechnet | über 1.908,16 € | über 2.743,94 € |
Wie stark das Einkommen den Zuschlag mindert, zeigt ein Beispiel für eine alleinstehende Person mit 35 Jahren und 50 Prozent Durchschnittsverdienst (Zuschlag ohne Anrechnung rund 391 Euro):
| Monatliches Einkommen | Grundrentenzuschlag |
|---|---|
| 1.200 € | ca. 391 € |
| 1.600 € | ca. 326 € |
| 1.800 € | ca. 206 € |
| 2.000 € | ca. 49 € |
Die Einkommensprüfung wird jedes Jahr wiederholt. Steigt oder sinkt dein Einkommen, ändert sich auch der Zuschlag.
Grundrentenfreibetrag bei Sozialleistungen
Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten hat, profitiert zusätzlich von einem Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter, beim Bürgergeld und beim Wohngeld. Von der gesetzlichen Rente bleiben dann 100 Euro plus 30 Prozent des darüber liegenden Betrags anrechnungsfrei, höchstens die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1. Das gilt auch dann, wenn du selbst keinen Grundrentenzuschlag bekommst.
Auszahlung, Steuern und Abgaben
Der Zuschlag wird zusammen mit deiner Rente überwiesen und im Rentenbescheid gesondert ausgewiesen. Er ist wie die übrige Rente steuerpflichtig, und es fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Wie viel von deiner Rente insgesamt steuerpflichtig ist, zeigt der Rentenbesteuerungs-Rechner.
Ein Antrag ist nicht nötig: Die Rentenversicherung prüft den Anspruch bei jedem Rentenbeginn und hat auch alle Bestandsrenten überprüft. Wichtig ist, dass dein Versicherungskonto vollständig ist. Fehlende Zeiten solltest du über eine Kontenklärung nachtragen lassen.
Häufige Fragen zur Grundrente
Muss ich die Grundrente beantragen?
Nein. Die Rentenversicherung prüft den Anspruch automatisch. Du musst lediglich deine reguläre Rente beantragen.
Wie hoch ist die Grundrente maximal?
Bei 35 Jahren Grundrentenzeiten und einem Verdienst von rund 40 Prozent des Durchschnitts sind 2026 etwa 520 Euro im Monat möglich. Das ist der Höchstwert; die meisten Zuschläge fallen deutlich niedriger aus.
Bekomme ich Grundrente zusätzlich zur Witwenrente?
Ein Zuschlag wird nur auf deine eigene Rente gezahlt. Eine Witwenrente zählt aber bei der Einkommensprüfung mit und kann den Zuschlag mindern.
Wie erfahre ich meine Entgeltpunkte?
Deine Entgeltpunkte stehen im Versicherungsverlauf, den du bei der Rentenversicherung anfordern kannst. Was hinter den Punkten steckt, erklärt die Seite zu den Rentenpunkten.
