Arbeitslosengeld (ALG 1)

Das Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) kann man in Deutschland unter bestimmten Voraussetzung nach Meldung der Arbeitslosigkeit beziehen. Die Bezugsdauer hängt dabei vom Alter und den Versicherungszeiten der Person ab. Die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet sich anhand des Bruttoentgelts und dem daraus resultierenden Leistungsentgelts. Sie beträgt zwischen 60 und 67 Prozent dieses Leistungsentgelts.

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Übersicht

  • Das Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) wird bei der Agentur für Arbeit beantragt.
  • Die Höhe beträgt 60 bis 67 Prozent des Leistungsentgelts.
  • Die Bezugsdauer hängt von der Anzahl der Versicherungsmonate und dem Alter der Person ab.
  • Für den Bezug gibt es diverse Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.
  • Die Auszahlung erfolgt rückwirkend am ersten Werktag des Monats für den Vormonat.
Arbeitslosengeld (ALG 1)

Anspruch und Voraussetzungen

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) in Deutschland besteht unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu zählen etwa, dass man ohne Beschäftigung ist, jedoch mindestens 15 Stunden wöchentlich einer versicherungspflichtigen Arbeit nachgehen kann. Zudem muss eine Meldung der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit vorliegen, man muss eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und die Anwartschaftszeit erfüllen.

Voraussetzungen zusammengefasst:

  • Arbeitslos mit Möglichkeit einer Beschäftigung für mindestens 15 Stunden pro Wochen nachgehen zu können
  • Meldung der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit
  • Suche nach einer versicherungspflichtigen Arbeitsstelle gemeinsam mit der Agentur für Arbeit
  • Anwartschaftszeit erfüllt

Es wird empfohlen, die Arbeitslosmeldung direkt nach Bekanntwerden der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit einzubringen. Der Bezug des ALG 1 ist erst nach Meldung bei der Agentur für Arbeit möglich.

Anwartschaftszeit

Um Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) beziehen zu können, muss die Anwartschaftszeit erfüllt sein. Das bedeutet, dass man in den 30 Monaten vor der Meldung der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert oder freiwillig versichert war.

Um die Anwartschaftszeit zu berechnen, werden alle versicherungspflichtigen Beschäftigungen der vergangenen 30 Monate vor der Arbeitslosmeldung zusammengerechnet.

Zu diesen Zeiten zählt auch, wenn man ein Kind bis zum 3. Lebensjahr erzogen hat, man selbstständig gewesen ist und dabei freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat, man Krankengeld bezogen hat oder etwa den Wehrdienst oder einen Jugendfreiwilligendienst geleistet hat.

Werden dabei wenigstens zwölf Monate an Versicherungszeiten erfüllt, so hat man Anspruch auf das Arbeitslosengeld, sofern auch die sonstigen Voraussetzungen eingehalten werden.

Verkürzte Anwartschaftszeit

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Anwartschaftszeit auf sechs Monate innerhalb der letzten 30 Monate reduziert werden. Das gilt etwa, wenn überwiegend befristete Beschäftigungen ausgeübt wurden. Diese dürfen eine Frist von 14 Wochen und ein bestimmtes Entgelt (Gehalt) nicht überschreiten.

Höhe des Arbeitslosengeldes

Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt in Deutschland von diversen Faktoren ab. Sie muss daher individuell berechnet werden.

Grundsätzlich dient das Brutto Gehalt der vergangenen zwölf Monate als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Arbeitslosengeldes. Davon wird jener Teil herangezogen, der in der Arbeitslosenversicherung beitragspflichtig war. Minijobs werden also nicht berücksichtigt.

Die Bemessungsgrundlage (Bruttogehalt der letzten zwölf Monate) wird durch 365 dividiert, um das Bruttogehalt pro Tag zu errechnen. Davon wird letztlich das Nettoeinkommen durch Abzug der Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Solidaritätszuschlag berechnet. Diesen Betrag nennt man auch Leistungsentgelt.

Das Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent des Leistungsentgelts und kann sich bis 67 Prozent erhöhen, sofern man selbst oder der Ehepartner mindestens ein Kind hat.

Bezugsdauer

Die Dauer des Bezuges von Arbeitslosengeld wird anhand des Alters des Bezugsberechtigten und der Versicherungszeiten der vergangenen 30 Monate berechnet.

Personen, die unter 50 Jahre alt sind, können das Arbeitslosengeld für maximal zwölf Monate beziehen. Voraussetzung ist dabei, dass sie in den letzten 30 Monaten mindestens 24 Monate oder länger versicherungspflichtig beschäftigt waren.

Personen, die älter als 50 Jahre sind, können bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld beziehen. Die maximale Bezugsdauer haben Menschen, die 58 Jahre oder älter sind.

Bei verkürzter Anwartschaftszeit hat man Anspruch auf die Hälfte der Versicherungsmonate. Das heißt konkret, dass man bei acht Versicherungsmonaten maximal vier Monate lang das Arbeitslosengeld beziehen kann.

Auszahlung

Das Arbeitslosengeld wird immer rückwirkend für den Vormonat zum Monatsanfang ausgezahlt. Diese erfolgt in der Regel auf das Bankkonto des Anspruchsberechtigten. Alle Auszahlungstermine des Arbeitslosengeldes findet man hier auf Finanz.de.

Häufige Fragen und Antworten

Hier findet man die häufigseten Fragen und Antworten zu diesem Thema:

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld 1 in Deutschland?

Das Arbeitslosengeld wird anhand des Bruttoentgelts der letzten zwölf Monate berechnet. Es beträgt 60 Prozent des Leistungsentgelts und kann auf bis zu 67 Prozent erhöht werden, sofern man Kinder hat.

Wie lange kann man Arbeitslosengeld beziehen?

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes hängt von der Anzahl der Versicherungsmonate und dem Alter der Anspruchsberechtigten ab. Es liegt in der Regel zwischen maximal zwölf und 24 Monaten.

Wann wird das Arbeitslosengeld ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt immer am ersten Werktag des Monats rückwirkend für den Vormonat.

Stand: 16.04.2024, um 11:41 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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