Rente mit 63
Früher in Rente: Mit 45 Versicherungsjahren geht das abschlagsfrei, mit 35 Jahren ab 63 gegen Abschlag. Der Rechner zeigt Abschlag und gekürzte Rente.
Für langjährig Versicherte (35 Jahre): 0,3 % Abschlag je Monat vor der Regelaltersgrenze.
Übersicht
- Besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) gehen abschlagsfrei in Rente – je nach Jahrgang ab 64 bis 65 Jahren.
- Langjährig Versicherte (35 Jahre) können ab 63 gehen, mit 0,3 % Abschlag je Monat (bis rund 14,4 %).
- Der Abschlag gilt dauerhaft, auch nach der Regelaltersgrenze.
- Seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr.
Die Rente mit 63 ist der umgangssprachliche Name für zwei unterschiedliche Wege in den vorzeitigen Ruhestand: die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte und die Altersrente für langjährig Versicherte, die ab 63 möglich ist, aber dauerhafte Abschläge kostet. Mit dem Rechner oben siehst du sofort, wie hoch der Abschlag bei deinem Wunschtermin ausfällt.
Wichtig vorab: Eine abschlagsfreie Rente genau mit 63 gibt es für die heute rentennahen Jahrgänge nicht mehr. Die Altersgrenzen steigen schrittweise – für alle ab 1964 Geborenen liegt die abschlagsfreie Grenze mit 45 Versicherungsjahren bei 65 Jahren.
Zwei Rentenarten: 45 oder 35 Versicherungsjahre
Welcher Weg für dich infrage kommt, hängt davon ab, wie viele anrechenbare Jahre du in der gesetzlichen Rentenversicherung gesammelt hast. Die Deutsche Rentenversicherung prüft das anhand deines Versicherungsverlaufs.
| Besonders langjährig Versicherte | Langjährig Versicherte | |
|---|---|---|
| Wartezeit | 45 Jahre | 35 Jahre |
| Frühester Beginn | je nach Jahrgang 64 bis 65 Jahre | 63 Jahre |
| Abschlag | keiner | 0,3 % je Monat vor der Regelaltersgrenze |
| Maximaler Abschlag (Jahrgang ab 1964) | – | 14,4 % |
Wer die 45 Jahre knapp verfehlt, kann trotzdem über die Rente für langjährig Versicherte früher gehen – muss dann aber mit dauerhaft geringeren Zahlungen rechnen. Es lohnt sich deshalb, Lücken im Versicherungsverlauf frühzeitig zu klären.
Abschlagsfrei mit 45 Versicherungsjahren
Die abschlagsfreie Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte steigt für jeden Jahrgang um zwei Monate. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, gilt dauerhaft 65 Jahre.
| Geburtsjahr | Abschlagsfrei ab (45 Jahre) | Regelaltersgrenze |
|---|---|---|
| 1958 | 64 Jahre | 66 Jahre |
| 1959 | 64 Jahre und 2 Monate | 66 Jahre und 2 Monate |
| 1960 | 64 Jahre und 4 Monate | 66 Jahre und 4 Monate |
| 1961 | 64 Jahre und 6 Monate | 66 Jahre und 6 Monate |
| 1962 | 64 Jahre und 8 Monate | 66 Jahre und 8 Monate |
| 1963 | 64 Jahre und 10 Monate | 66 Jahre und 10 Monate |
| ab 1964 | 65 Jahre | 67 Jahre |
Die Rente beginnt jeweils am Ersten des Monats, der auf das Erreichen der Altersgrenze folgt. Wer am Ersten eines Monats Geburtstag hat, kann bereits in diesem Monat starten.
Was zählt zu den 45 Jahren?
Für die Wartezeit von 45 Jahren zählen nicht alle Zeiten im Versicherungsverlauf. Angerechnet werden vor allem:
- Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder versicherungspflichtiger Selbstständigkeit, auch aus Minijobs mit eigenem Rentenbeitrag,
- Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten bis zum zehnten Geburtstag des Kindes,
- Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen,
- Wehr- und Zivildienst,
- Zeiten mit Krankengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld I – Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn aber nur bei Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers,
- freiwillige Beiträge, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen.
Nicht mit dabei sind zum Beispiel Zeiten mit Bürgergeld oder früher Arbeitslosengeld II sowie Schul-, Fachschul- und Studienzeiten. Für die 35 Jahre der langjährig Versicherten zählen dagegen alle rentenrechtlichen Zeiten, also auch Ausbildungs- und Anrechnungszeiten.
Ab 63 mit Abschlag: so hoch sind die Kürzungen
Langjährig Versicherte mit 35 Jahren können ab 63 in Rente gehen. Für jeden Monat, den sie vor ihrer Regelaltersgrenze beginnen, sinkt die Rente um 0,3 Prozent – und zwar lebenslang. Je später der Jahrgang, desto größer der Abstand zur Regelaltersgrenze und desto höher der maximale Abschlag.
| Geburtsjahr | Monate vor der Regelaltersgrenze bei Beginn mit 63 | Abschlag |
|---|---|---|
| 1958 | 36 | 10,8 % |
| 1959 | 38 | 11,4 % |
| 1960 | 40 | 12,0 % |
| 1961 | 42 | 12,6 % |
| 1962 | 44 | 13,2 % |
| 1963 | 46 | 13,8 % |
| ab 1964 | 48 | 14,4 % |
Rechenbeispiel: Jahrgang 1964 mit 1.500 Euro Rente
Angenommen, dir stehen zur Regelaltersgrenze mit 67 Jahren 1.500 Euro brutto im Monat zu. Je nach Startzeitpunkt ergibt sich folgende Rente:
| Rentenbeginn mit | Abschlag | Monatsrente | Minus pro Monat |
|---|---|---|---|
| 63 Jahren | 14,4 % | 1.284,00 € | 216,00 € |
| 64 Jahren | 10,8 % | 1.338,00 € | 162,00 € |
| 65 Jahren | 7,2 % | 1.392,00 € | 108,00 € |
| 66 Jahren | 3,6 % | 1.446,00 € | 54,00 € |
| 67 Jahren | 0,0 % | 1.500,00 € | 0,00 € |
Vereinfacht ist dabei unterstellt, dass bis zum früheren Rentenbeginn keine weiteren Beiträge mehr hinzukommen würden. In der Praxis fehlen bei einem früheren Start zusätzlich die Entgeltpunkte der Jahre, die du nicht mehr arbeitest. Den Abschlag für jeden beliebigen Starttermin berechnest du auch mit dem Rentenabschlag-Rechner.
Abschläge ausgleichen
Wer mit 63 gehen möchte, kann die Abschläge ab dem 50. Geburtstag ganz oder teilweise durch Sonderzahlungen an die Rentenversicherung ausgleichen. Wie das funktioniert, was es kostet und wie du die Zahlungen steuerlich absetzt, erklärt der Rentenabschlag-Rechner.
Hinzuverdienst und Steuern
Seit 2023 gibt es für vorgezogene Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Du kannst neben der Rente mit 63 also unbegrenzt weiterarbeiten, ohne dass die Rente gekürzt wird. Aus dem Hinzuverdienst zahlst du weiter Rentenbeiträge, die deine Rente später erhöhen.
Die Rente ist steuerpflichtig. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 Prozent der Bruttorente; der Rest bleibt als persönlicher Rentenfreibetrag lebenslang steuerfrei. Ob tatsächlich Steuern anfallen, hängt von deinen gesamten Einkünften ab – das zeigt der Rentenbesteuerungs-Rechner.
Häufige Fragen zur Rente mit 63
Kann ich mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen?
Für die heute rentennahen Jahrgänge nicht mehr. Wer 1964 oder später geboren ist, geht mit 45 Versicherungsjahren frühestens mit 65 abschlagsfrei. Ab 63 ist nur der Weg mit Abschlag möglich.
Bleibt der Abschlag dauerhaft?
Ja. Der Abschlag gilt für die gesamte Rentenbezugsdauer und wirkt sich auch auf eine spätere Witwen- oder Witwerrente aus. Er entfällt nicht, wenn du später die Regelaltersgrenze erreichst.
Wie erfahre ich, wie viele Versicherungsjahre ich habe?
Ab 55 erhältst du alle drei Jahre automatisch eine Rentenauskunft. Du kannst sie jederzeit kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern und dort auch eine Kontenklärung beantragen.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Am besten drei bis vier Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. Die Rente wird nicht automatisch gezahlt, sondern nur auf Antrag.
