Rentenabschlag-Rechner
Mit dem Rentenabschlag-Rechner berechnest du, wie stark deine Rente bei vorzeitigem Renteneintritt sinkt – 0,3 Prozent je Monat, dauerhaft.
Pro Monat vor der Regelaltersgrenze mindert sich deine Rente dauerhaft um 0,3 Prozent.
Übersicht
- Wer vorzeitig in Rente geht, zahlt 0,3 Prozent Abschlag pro Monat.
- Der Abschlag gilt dauerhaft und beträgt maximal 14,4 Prozent (48 Monate).
- Mit einer Ausgleichszahlung lässt sich der Abschlag vermeiden.
- Der Rechner zeigt die gekürzte Rente und die nötige Ausgleichssumme.
Mit dem Rentenabschlag-Rechner ermittelst du, wie stark deine Rente sinkt, wenn du früher als zur Regelaltersgrenze in Rente gehst. Pro Monat des vorzeitigen Bezugs mindert sich die Rente dauerhaft um 0,3 Prozent.
Was ist der Rentenabschlag?
Wer vor der Regelaltersgrenze (aktuell schrittweise 67 Jahre) in Rente geht, muss einen Abschlag hinnehmen. Er gleicht aus, dass die Rente länger gezahlt wird. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent je Monat des früheren Beginns – bei vier Jahren früher also 14,4 Prozent.
Wie hoch ist der Abschlag?
Der Abschlag berechnet sich einfach: Monate × 0,3 Prozent. Bei 1.500 Euro Rente und zwei Jahren früher sind das 7,2 Prozent oder 108 Euro weniger im Monat – und das dauerhaft. Über einen langen Rentenbezug summiert sich das schnell auf einen fünfstelligen Betrag.
Der Abschlag bleibt dauerhaft
Ein häufiger Irrtum: Der Abschlag entfällt nicht, wenn du die Regelaltersgrenze erreichst. Er wirkt lebenslang und mindert auch die spätere Hinterbliebenenrente. Das macht die Entscheidung für den frühen Renteneintritt so bedeutsam.
Ohne Abschlag früher in Rente
Besonders langjährig Versicherte mit 45 Versicherungsjahren können je nach Jahrgang mit 64 bis 65 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen; für alle ab 1964 Geborenen gilt 65. Langjährig Versicherte mit 35 Jahren können ab 63 gehen, aber nur mit Abschlag. Die Altersgrenzen und Abschläge für jeden Jahrgang zeigt die Tabelle zur Rente mit 63.
Abschläge bei Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten
Auch die Erwerbsminderungsrente sowie Witwen- und Waisenrenten werden gekürzt, wenn die Erwerbsminderung beziehungsweise der Tod vor dem 65. Geburtstag eintritt. Hier beträgt der Abschlag ebenfalls 0,3 Prozent je Monat, ist aber auf 10,8 Prozent begrenzt. Bei Altersrenten für langjährig Versicherte sind bis zu 14,4 Prozent möglich.
Abschlag ausgleichen
Ab 50 Jahren kannst du den Abschlag durch freiwillige Ausgleichszahlungen in die Rentenkasse (§ 187a SGB VI) ganz oder teilweise vermeiden. Diese Zahlungen sind als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar, was sie für Gutverdiener zusätzlich attraktiv macht. Die genaue Höhe nennt dir die Rentenversicherung auf Antrag.
Lohnt sich der frühere Eintritt?
Das ist eine Rechnung gegen die Lebenserwartung: Du erhältst die Rente früher und länger, dafür monatlich weniger. Der Break-even liegt oft bei rund 80 Jahren – wer älter wird, fährt mit dem späteren Eintritt besser. Gesundheit, Job und finanzielle Situation zählen mindestens genauso wie die reine Zahl.
Hinzuverdienst in der vorgezogenen Rente
Seit 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr – du kannst also neben der früheren Rente unbegrenzt weiterarbeiten. Das eröffnet die Möglichkeit, die Rente früh zu beziehen und den Abschlag durch zusätzliches Einkommen aufzufangen.
