Höherer Pflegebeitrag ab 2027: Tabelle zeigt, wer mit Netto-Minus rechnen muss

Kinderlose Beschäftigte sollen ab dem 1. Januar 2027 einen höheren Zuschlag zur Pflegeversicherung zahlen, er soll von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen. Bei einem beitragspflichtigen Monatsbrutto von 3.000 Euro wären das 9 Euro weniger Netto im Monat. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.

07.11.2026, 07:45 Uhr, von (Finanzen)
Steuern
Bildquelle: Finanz.de / Canva (Montage) / Steuern
Rechner 2027
Was bleibt 2027 netto?

Gehalt und Rente mit den geplanten Werten für 2027 (Prognose) oder für 2026 berechnen.

Die Pläne stehen im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz, der seit dem 2. November 2026 als Drucksache im Bundestag vorliegt. Die Bundesregierung rechnet allein durch den höheren Zuschlag für 2027 mit Mehreinnahmen von 3,3 Milliarden Euro. Hinzu kommen weitere Änderungen bei der Beitragsbemessungsgrenze und ab 2028 bei Ehepartnern und Minijobs.

Beschlossen ist die Erhöhung noch nicht. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 verabschiedet, die erste Lesung im Bundestag ist für den 5. November 2026 angesetzt. Bis zur Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat können sich die Pläne noch ändern. Die folgende Tabelle zeigt, wie hoch das Netto-Minus für Betroffene ab 2027 ausfallen würde.

So viel mehr sollen Kinderlose zahlen

Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung soll bei 3,6 Prozent bleiben, eine Anhebung kommt laut Gesetzentwurf nicht in Betracht, damit die Lohnnebenkosten nicht weiter steigen. Den Zuschlag für Kinderlose tragen Beschäftigte allein, der Arbeitgeber beteiligt sich daran nicht. Der Arbeitnehmeranteil für Kinderlose würde damit außerhalb von Sachsen von 2,4 auf 2,7 Prozent steigen, in Sachsen von 2,9 auf 3,2 Prozent.

Beitragspflichtiges Monatsbrutto Mehrbelastung pro Monat Mehrbelastung pro Jahr
2.000 Euro 6,00 Euro 72 Euro
3.000 Euro 9,00 Euro 108 Euro
4.000 Euro 12,00 Euro 144 Euro
5.000 Euro 15,00 Euro 180 Euro
6.375 Euro (geplante Beitragsbemessungsgrenze) 19,13 Euro 229,50 Euro

Die Tabelle zeigt nur die Wirkung des höheren Zuschlags. Da der Pflegebeitrag die Lohnsteuer leicht mindert, fällt das tatsächliche Minus beim Netto in der Regel etwas geringer aus. Rentner ohne Kinder zahlen den Zuschlag ebenfalls auf ihre Rente.

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Wer den Zuschlag zahlen muss und wer nicht

Betroffen wäre in Deutschland mehrere Millionen EinkommensbezieherInnen. Der Zuschlag gilt nach dem Sozialgesetzbuch für Mitglieder der Pflegeversicherung ab dem Monat nach ihrem 23. Geburtstag, die keine Kinder haben. Ausgenommen sind Eltern, auch Stief-, Adoptiv- und Pflegeeltern, außerdem Menschen, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Bezieher von Grundsicherungsgeld.

Eltern mit mehreren Kindern zahlen weiterhin weniger. Ab dem zweiten bis zum fünften Kind sinkt ihr Beitrag um je 0,25 Prozentpunkte, solange das jeweilige Kind jünger als 25 Jahre ist. Damit die Pflegekasse den richtigen Satz abzieht, muss die Elterneigenschaft nachgewiesen sein, das läuft bei Beschäftigten in der Regel über den Arbeitgeber.

Auch Gutverdiener sollen mehr zahlen

Neben dem höheren Zuschlag soll die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung 2027 um 300 Euro im Monat steigen. Damit soll sie wieder an die Grenze der Krankenversicherung gekoppelt werden, die mit dem bereits beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz 2027 zusätzlich um 300 Euro angehoben wird. Nach den geplanten Rechengrößen läge die Grenze dann bei 6.375 Euro im Monat oder 76.500 Euro im Jahr.

Wer mehr verdient, zahlt damit auch auf diese zusätzlichen 300 Euro Pflegebeitrag. Für Beschäftigte mit Kindern sind das beim Arbeitnehmeranteil von 1,8 Prozent 5,40 Euro im Monat, für Kinderlose mit 2,7 Prozent 8,10 Euro. Die Regierung rechnet durch die höhere Grenze mit Mehreinnahmen von 500 Millionen Euro im Jahr.

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Ab 2028 sollen weitere Beiträge folgen

Ab 2028 sind weitere Änderungen auf der Beitragsseite geplant. Für die bisher beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern soll ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent erhoben werden. Kinder bleiben weiter beitragsfrei mitversichert, für Erwachsene soll es Ausnahmen nach dem Vorbild der Krankenversicherung geben.

Außerdem sollen Arbeitgeber ab 2028 erstmals auch für Minijobs Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen. Die Regierung rechnet damit, dass Arbeitgebern dadurch Mehrkosten von 1,4 Milliarden Euro im Jahr entstehen. Laut Entwurf handelt es sich dabei um einen Beitrag, den der Arbeitgeber trägt.

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aktualisiert: 07.11.2026, 07:45 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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