Ab 2027: Kürzungen bei Witwenrente durch neues Rentenmodell möglich

Die Mütterrente III erhöht ab 2027 die eigene Altersrente von Müttern und Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Wer zusätzlich eine Witwenrente bezieht und mit dem eigenen Einkommen über dem Freibetrag liegt, verliert einen Teil der Erhöhung wieder über eine niedrigere Witwenrente. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.

04.11.2026, 14:00 Uhr, von (Finanzen)
Rentner
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Was bleibt 2027 netto?

Gehalt und Rente mit den geplanten Werten für 2027 (Prognose) oder für 2026 berechnen.

Grundlage ist das Rentenpaket 2025, mit dem die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder an die für jüngere Kinder angeglichen werden. Der Anspruch entsteht zum 1. Januar 2027, ausgezahlt werden soll die Erhöhung wegen des hohen technischen Aufwands bei der Rentenversicherung aber erst 2028, mit einer Nachzahlung für die Monate ab Januar 2027. Das berichtet u.a. die Plattform gegen-hartz.de.

So viel bringt die Mütterrente III

Für jedes vor 1992 geborene Kind werden künftig bis zu 36 statt 30 Monate Kindererziehungszeit angerechnet. Das entspricht einem halben Entgeltpunkt mehr pro Kind. Beim aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro, der seit dem 1. Juli 2026 gilt, sind das rund 21,26 Euro brutto im Monat je Kind. Finanz.de hat berichtet.

Bei zwei Kindern steigt die Altersrente damit um rund 42,52 Euro, bei drei Kindern um rund 63,78 Euro im Monat. Die Nachzahlung für das gesamte Jahr 2027 läge beim heutigen Rentenwert bei rund 255 Euro pro Kind. Steigt der Rentenwert zum 1. Juli 2027, fällt der Betrag entsprechend höher aus.

So wird eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet

Auf eine Witwen- oder Witwerrente wird eigenes Einkommen angerechnet, dazu zählt ausdrücklich auch die eigene Altersrente. Anrechnungsfrei bleibt ein Freibetrag in Höhe des 26,4-fachen aktuellen Rentenwerts, das sind seit Juli 2026 rund 1.122,53 Euro im Monat. Für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente erhöht sich der Freibetrag um rund 238,11 Euro.

Der Freibetrag bezieht sich auf ein pauschal berechnetes Nettoeinkommen. Bei einer gesetzlichen Altersrente mit Beginn nach 2010 werden dafür 14 Prozent vom Bruttobetrag abgezogen, bei einem Rentenbeginn vor 2011 sind es 13 Prozent. Wer nur eine eigene Rente hat und nach 2010 in Rente gegangen ist, bleibt damit bis zu einer Bruttorente von rund 1.305 Euro im Monat von der Anrechnung verschont. Von dem Betrag darüber werden 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen.

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Rechenbeispiel: So viel bleibt von der Erhöhung

Eine Witwe bezieht eine eigene Altersrente von 1.500 Euro brutto im Monat, Rentenbeginn nach 2010, und hat zwei vor 1992 geborene Kinder. Andere Einkünfte hat sie nicht. Durch die Mütterrente III steigt ihre Altersrente um 42,52 Euro, ihre Witwenrente sinkt dadurch um rund 14,63 Euro.

Ohne Mütterrente III Mit Mütterrente III
Eigene Altersrente brutto 1.500,00 Euro 1.542,52 Euro
Anrechenbares Nettoeinkommen (minus 14 Prozent) 1.290,00 Euro 1.326,57 Euro
Betrag über dem Freibetrag von 1.122,53 Euro 167,47 Euro 204,04 Euro
Abzug von der Witwenrente (40 Prozent) 66,99 Euro 81,62 Euro

Unterm Strich bleiben der Witwe rund 27,89 Euro der 42,52 Euro im Monat, also etwa zwei Drittel der Erhöhung. Liegt die eigene Rente dagegen unter rund 1.305 Euro brutto und bleibt sie auch mit dem Zuschlag darunter, wird die Witwenrente nicht gekürzt. Das Beispiel rechnet mit den Werten ab Juli 2026, ohne Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung, und berücksichtigt keine weiteren Einkünfte.

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Ab wann die Kürzung greift

Änderungen beim Einkommen werden bei der Witwenrente grundsätzlich erst ab dem folgenden 1. Juli berücksichtigt. Die laufende Erhöhung der eigenen Rente dürfte sich deshalb erst mit einer gewissen Verzögerung auf die Witwenrente auswirken. Wie die Rentenversicherung die Nachzahlung für 2027 bei der Witwenrente behandelt, ist bislang nicht abschließend geklärt.

Laut Fachberichten hat die Rentenversicherung bestätigt, dass die Mütterrente III als Renteneinkommen zählt und die Witwenrente verringern kann. Betroffene sollten den Bescheid zur Neuberechnung der Witwenrente deshalb genau prüfen. Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Deutschen Rentenversicherung.

Nicht alle Witwen sind betroffen

Keine Anrechnung gibt es in den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners, dem sogenannten Sterbevierteljahr, in dem die Witwenrente in voller Höhe gezahlt wird. Auch wer mit seinem gesamten anrechenbaren Einkommen unter dem Freibetrag liegt, erhält die Mütterrente III vollständig zusätzlich zur Witwenrente.

Der Freibetrag steigt zudem jedes Jahr zum 1. Juli mit dem Rentenwert. Wie hoch er im Jahr 2028 ist, wenn die Mütterrente III ausgezahlt wird, hängt von den Rentenanpassungen 2027 und 2028 ab. Die Zahlen im Rechenbeispiel können sich deshalb noch verschieben.

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Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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