Höherer Kassenbeitrag 2027: Bei Rentnern kommt sie erst später an
Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2027, wird der höhere Beitrag bei Rentnern erst ab der Rente für März abgezogen. Grund ist eine Sonderregel im Sozialgesetzbuch, die Beitragsänderungen bei Renten um zwei Monate verzögert. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.
Gehalt und Rente mit den geplanten Werten für 2027 (Prognose) oder für 2026 berechnen.
Welche Kassen ihren Beitrag erhöhen, steht noch nicht fest. Der Schätzerkreis beim Bundesamt für Soziale Sicherung hat am 14. Oktober 2026 einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent für 2027 errechnet, das ist derselbe Wert wie für 2026. Das Bundesgesundheitsministerium muss den Wert bis zum 1. November im Bundesanzeiger bekanntgeben.
Der Durchschnittswert ist allerdings nur eine Rechengröße, jede Krankenkasse legt ihren eigenen Zusatzbeitrag fest. Tatsächlich erheben die Kassen 2026 laut GKV-Spitzenverband im Schnitt bereits rund 3,13 Prozent. Der Verband der Ersatzkassen hält höhere Beiträge einzelner Kassen für 2027 weiter für möglich, weil manche noch ihre Rücklagen auffüllen müssen, die Entscheidungen fallen meist im Dezember.
Darum kommt die Erhöhung bei Rentnern erst im März an
Nach Paragraf 247 des Fünften Sozialgesetzbuchs gilt eine Änderung des Zusatzbeitrags bei Rentnern erst ab dem ersten Tag des zweiten Monats nach der Änderung. Erhöht eine Kasse ihren Satz zum 1. Januar 2027, wird die Rente für Januar und Februar noch mit dem bisherigen Beitrag berechnet. Erst bei der Rente für März wird der höhere Beitrag abgezogen.
Die Regel gilt laut Deutscher Rentenversicherung für Erhöhungen und Senkungen gleichermaßen. Eine Nachzahlung für die beiden Monate dazwischen gibt es nicht. Einen eigenen Bescheid über den geänderten Beitrag verschickt die Rentenversicherung in der Regel nicht, die Änderung zeigt sich nur am niedrigeren Zahlbetrag auf dem Kontoauszug.
So viel weniger Rente bleibt bei einer Erhöhung
Der Zusatzbeitrag wird wie der allgemeine Krankenkassenbeitrag je zur Hälfte von Rentnern und der Rentenversicherung getragen. Steigt der Zusatzbeitrag einer Kasse etwa um 0,5 Prozentpunkte, zahlen Rentner davon nur 0,25 Prozentpunkte selbst. Bei einer Bruttorente von 1.500 Euro sind das 3,75 Euro weniger im Monat.
| Bruttorente pro Monat | Erhöhung um 0,2 Punkte | Erhöhung um 0,5 Punkte | Erhöhung um 1,0 Punkte |
|---|---|---|---|
| 1.000 Euro | 1,00 Euro weniger | 2,50 Euro weniger | 5,00 Euro weniger |
| 1.500 Euro | 1,50 Euro weniger | 3,75 Euro weniger | 7,50 Euro weniger |
| 2.000 Euro | 2,00 Euro weniger | 5,00 Euro weniger | 10,00 Euro weniger |
Die Werte zeigen nur die Mehrbelastung beim Rentner-Anteil, wie stark einzelne Kassen erhöhen, ist bislang offen. Freiwillig versicherte Rentner erhalten statt der direkten Beteiligung einen Zuschuss der Rentenversicherung, für sie kann die Berechnung abweichen. Bei Betriebsrenten und anderen Versorgungsbezügen tragen Rentner den Zusatzbeitrag in der Regel allein.


Sonderkündigungsrecht: Rentner können die Kasse wechseln
Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht, die übliche Bindungsfrist von zwölf Monaten gilt dann nicht. Die Kündigung muss bis zum Ende des Monats erklärt werden, für den der höhere Beitrag erstmals erhoben wird, bei einer Erhöhung zum 1. Januar also bis Ende Januar 2027. Für den Wechsel reicht es, bei der neuen Kasse die Mitgliedschaft zu beantragen, die alte Kasse wird dann automatisch informiert.
Rentner sollten sich nicht davon täuschen lassen, dass die Erhöhung erst im März auf dem Kontoauszug auftaucht. Maßgeblich für die Kündigungsfrist ist der Monat, ab dem die Kasse den höheren Satz verlangt, nicht der Monat, in dem er von der Rente abgezogen wird. Wer erst im März reagiert, kann nur noch regulär kündigen, sofern die Mitgliedschaft bereits zwölf Monate besteht.

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