Kürzung von Unterhaltsvorschuss um bis zu 394 Euro geplant - was man jetzt wissen muss

Die Bundesregierung plant, den Unterhaltsvorschuss ab 2027 nur noch bis zum 16. statt bis zum 18. Geburtstag zu zahlen. Für Alleinerziehende mit 16- und 17-jährigen Kindern würden damit bis zu 394 Euro im Monat wegfallen, beschlossen ist die Kürzung allerdings noch nicht. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.

01.11.2026, 07:45 Uhr, von (Finanzen)
Euro
Bildquelle: Finanz.de (Montage / Canva) / Euro
Rechner 2027
Was bleibt 2027 netto?

Gehalt und Rente mit den geplanten Werten für 2027 (Prognose) oder für 2026 berechnen.

Angekündigt hat die Pläne Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) im Juli 2026, als Grund nennt das Ministerium den Sparbedarf im Bundeshaushalt. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss hätten sich seit der Reform im Jahr 2017 vervierfacht. Nach Angaben des Ministeriums wären rund 80.000 Kinder betroffen, die Bundestagsfraktion der Grünen spricht in einem Antrag von über 100.000 Kindern.

Im Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 ist die Kürzung bereits eingeplant. Der Ansatz für den Unterhaltsvorschuss sinkt darin von 1,31 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf 914 Millionen Euro. Für die eigentliche Kürzung muss jedoch das Unterhaltsvorschussgesetz geändert werden, ein Gesetzentwurf dazu liegt bislang nicht vor.

So hoch ist der Unterhaltsvorschuss aktuell

Der Unterhaltsvorschuss springt ein, wenn ein Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt für das Kind zahlt. Die Höhe richtet sich nach dem Mindestunterhalt, von dem das volle Kindergeld von 259 Euro abgezogen wird. Seit der Reform 2017 wird er ohne zeitliche Begrenzung bis zum 18. Geburtstag gezahlt, davor endete er mit 12 Jahren und nach höchstens 72 Monaten.

Tabelle:

Alter des Kindes Unterhaltsvorschuss pro Monat 2026 Geplante Änderung ab 2027
0 bis 5 Jahre 227 Euro unverändert
6 bis 11 Jahre 299 Euro unverändert
12 bis 15 Jahre 394 Euro unverändert
16 und 17 Jahre 394 Euro soll entfallen

Für die beiden letzten Jahre vor der Volljährigkeit würden damit bis zu 4.728 Euro pro Jahr wegfallen, insgesamt also bis zu 9.456 Euro. Bei Kindern ab 12 Jahren gibt es den Unterhaltsvorschuss schon heute nur, wenn das Kind keine Leistungen der Grundsicherung bezieht oder der alleinerziehende Elternteil mindestens 600 Euro brutto im Monat verdient.

Tipp
Altersvorsorgedepot 2027: kostenlos & steuerfrei bis zur Rente
Trade Republic
Trade Republic
Altersvorsorgedepot
0 € Depotgebühr
Standarddepot und Depot für Selbstentscheider ohne Depotgebühr und ohne Kosten für Sparplanausführungen; bei Dutzenden ETFs von BlackRock, DWS und Vanguard entfallen auch die Produktkosten. Erträge bleiben bis zur Auszahlung steuerfrei, versteuert wird erst die Rente. Dazu bis zu 540 € Grundzulage im Jahr vom Staat. Start ab 1. Januar 2027.

Widerstand aus SPD, Opposition und Verbänden

Die Pläne sind innerhalb der Koalition umstritten. Das SPD-Präsidium hat die Absenkung der Altersgrenze im August abgelehnt, der Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion kündigte Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren an. Auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig lehnt die Kürzung ab.

Die Grünen fordern in einem Antrag vom 14. Oktober 2026, auf die Kürzung zu verzichten. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, der Kinderschutzbund und das Deutsche Kinderhilfswerk warnen vor mehr Kinderarmut. Die kommunalen Spitzenverbände fordern dagegen eine noch stärkere Begrenzung, etwa eine Rückkehr zur Altersgrenze von 12 Jahren.

Wie es jetzt weitergeht

Der Haushaltsausschuss des Bundestages berät den Bundeshaushalt 2027 abschließend in seiner Bereinigungssitzung am 12. November 2026. Ob der gekürzte Ansatz für den Unterhaltsvorschuss bestehen bleibt, dürfte sich dort zeigen. Für die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes wäre zusätzlich ein eigenes Gesetzgebungsverfahren nötig, bei dem wegen der geteilten Finanzierung auch die Länder mitreden.

Bis zu einer Gesetzesänderung gilt die aktuelle Rechtslage weiter. Der Unterhaltsvorschuss wird also auch für 16- und 17-Jährige wie bisher gezahlt. Ob es für laufende Fälle eine Übergangsregel geben soll, ist noch nicht bekannt.

Finanz.de auf Google News kostenlos abonnieren!
Keine News mehr verpassen und Finanz.de auf Google News folgen.

Was Alleinerziehende jetzt wissen müssen

Wer einen Anspruch hat, aber noch keinen Antrag gestellt hat, sollte das zeitnah beim zuständigen Jugendamt nachholen. Der Unterhaltsvorschuss wird rückwirkend nur für den Monat vor der Antragstellung gezahlt, wenn sich der Antragsteller in dieser Zeit erfolglos um Unterhalt bemüht hat. Wer zu lange wartet, verschenkt also Geld, unabhängig von der geplanten Reform.

Familien mit Kindern kurz vor dem 16. Geburtstag sollten die Entwicklung im Blick behalten und mögliche Alternativen prüfen. Fällt der Unterhaltsvorschuss weg, kann je nach Einkommen ein Anspruch auf Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen der Grundsicherung bestehen. Der Unterhaltsanspruch gegen den anderen Elternteil bleibt zudem bestehen und kann notfalls mit Hilfe des Jugendamts durchgesetzt werden.

Finanz.de auf Google News kostenlos abonnieren!
Keine News mehr verpassen und Finanz.de auf Google News folgen.
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
zum Autorenprofil von
Daniel Herndler
Disclaimer (Produktplatzierung & Werbung)
Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.

Mehr Informationen: Unterhaltsvorschuss

News in Finanzen