Kinderzuschlag berechnen

Der Kinderzuschlag hilft Familien mit kleinem Einkommen – bis zu 297 Euro je Kind zusätzlich zum Kindergeld. Der Rechner schätzt, ob und wie viel dir zusteht.

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Kinderzuschlag-Rechner
Wie viel Kinderzuschlag ist möglich?
Schätzung aus Einkommen, Wohnkosten und Kinderzahl – bis zu 297 Euro je Kind.
€ / Monat
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Übersicht

  • Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 297 Euro je Kind zusätzlich zum Kindergeld.
  • Voraussetzung ist ein Mindesteinkommen von 900 € (Paare) bzw. 600 € (Alleinerziehende) brutto.
  • Einkommen über dem eigenen Bedarf wird zu 45 Prozent angerechnet.
  • Der Antrag läuft über die Familienkasse; Wohngeld ist kombinierbar.

Der Kinderzuschlag (KiZ) unterstützt Familien, deren Einkommen für die Eltern selbst reicht, aber nicht oder nur knapp für die ganze Familie. Er beträgt 2026 bis zu 297 Euro je Kind im Monat und wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Mit dem Rechner oben schätzt du, ob dir Kinderzuschlag zustehen könnte.

Viele Familien mit Anspruch beantragen den Kinderzuschlag nicht, weil sie ihn nicht kennen oder ihr Einkommen für zu hoch halten. Ein Antrag lohnt sich doppelt: Mit dem KiZ sind auch Leistungen für Bildung und Teilhabe und die Befreiung von Kita-Gebühren verbunden.

Voraussetzungen

Den Kinderzuschlag erhältst du, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Du beziehst Kindergeld für ein unverheiratetes Kind unter 25 Jahren, das in deinem Haushalt lebt.
  • Euer Bruttoeinkommen liegt bei mindestens 900 Euro im Monat (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).
  • Euer Einkommen ist nicht so hoch, dass der Kinderzuschlag durch die Anrechnung vollständig wegfällt.
  • Ihr seid nicht auf Bürgergeld angewiesen – oder könntet es mit Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld vermeiden.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026?

Der Höchstbetrag gilt für jedes Kind gleich, unabhängig vom Alter. Zusammen mit dem Kindergeld von 259 Euro ergeben sich folgende Maximalbeträge:

Anzahl KinderKinderzuschlag maximalKindergeldzusammen maximal
1 Kind297 €259 €556 €
2 Kinder594 €518 €1.112 €
3 Kinder891 €777 €1.668 €
4 Kinder1.188 €1.036 €2.224 €

So wird Einkommen angerechnet

Die Familienkasse vergleicht euer bereinigtes Einkommen mit dem Bedarf der Eltern. Dieser setzt sich aus dem Regelbedarf und dem Anteil der Eltern an den Wohnkosten zusammen. 2026 liegt der Regelbedarf bei 563 Euro für Alleinstehende und bei 506 Euro je Partner in einer Paarbeziehung.

  • Einkommen der Eltern, das über ihrem eigenen Bedarf liegt, mindert den Kinderzuschlag zu 45 Prozent.
  • Einkommen des Kindes wie Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder eine Waisenrente wird ebenfalls zu 45 Prozent angerechnet.
  • Vom Erwerbseinkommen bleiben Freibeträge abzugsfrei, ähnlich wie beim Bürgergeld.

Maßgeblich ist das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate vor dem Antrag. Der Kinderzuschlag wird dann für sechs Monate fest bewilligt – auch wenn sich das Einkommen in dieser Zeit ändert.

Zusätzliche Vorteile

Wer Kinderzuschlag bezieht, hat automatisch Anspruch auf weitere Leistungen:

LeistungWas du bekommst
Kita-GebührenBefreiung von den Elternbeiträgen
SchulbedarfZuschuss für Schulmaterial zu Beginn jedes Schulhalbjahres
Ausflüge und KlassenfahrtenÜbernahme der tatsächlichen Kosten
Mittagessenkostenloses Mittagessen in Kita und Schule
LernförderungNachhilfe, wenn sie nötig ist
Teilhabe15 € im Monat für Sportverein, Musikschule und Ähnliches

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragst du bei deiner Kommune, meist beim Jobcenter, Sozialamt oder einer eigenen Stelle.

Kinderzuschlag und Wohngeld kombinieren

Kinderzuschlag und Wohngeld lassen sich gleichzeitig beziehen. Gerade bei hohen Mieten reicht oft erst die Kombination aus, um ohne Bürgergeld auszukommen. Beide Anträge solltest du deshalb parallel stellen: den Kinderzuschlag bei der Familienkasse, das Wohngeld bei der Wohngeldstelle deiner Gemeinde.

Ob Kinderzuschlag und Wohngeld zusammen höher ausfallen als das Bürgergeld, hängt vor allem von Miete, Einkommen und Kinderzahl ab. Eine erste Einschätzung liefert der KiZ-Lotse der Familienkasse. Stellt sich heraus, dass der Bedarf trotz beider Leistungen nicht gedeckt ist, kannst du ergänzend Bürgergeld beantragen; dann entfällt allerdings der Kinderzuschlag.

Antrag bei der Familienkasse

  1. Antrag online oder schriftlich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit stellen.
  2. Einkommensnachweise der letzten sechs Monate, Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung sowie Nachweise über Unterhalt beifügen.
  3. Nach sechs Monaten einen Weiterbewilligungsantrag stellen.

Rückwirkend gibt es den Kinderzuschlag nicht: Er wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Stelle den Antrag daher lieber zu früh als zu spät.

Häufige Fragen zum Kinderzuschlag

Bekommen Alleinerziehende Kinderzuschlag?

Ja. Für Alleinerziehende gilt eine niedrigere Mindesteinkommensgrenze von 600 Euro brutto. Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss für das Kind wird zu 45 Prozent angerechnet.

Muss ich Kinderzuschlag versteuern?

Nein. Der Kinderzuschlag ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.

Was passiert, wenn mein Einkommen während des Bezugs steigt?

Nichts. Der Kinderzuschlag ist für sechs Monate fest bewilligt. Erst beim Folgeantrag wird das neue Einkommen berücksichtigt.

Stand: 02.10.2026, um 11:50 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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