Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende, die keinen oder zu wenig Unterhalt erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. 2026 beträgt er je nach Alter des Kindes 227, 299 oder 394 Euro im Monat.

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Unterhaltsvorschuss-Rechner
Wie viel Unterhaltsvorschuss steht dir zu?
Nach Alter des Kindes und tatsächlich gezahltem Unterhalt – mit den Sätzen 2026.
Jahre
€ / Monat
€ / Monat
Nur falls ein Elternteil verstorben ist.

Übersicht

  • Unterhaltsvorschuss erhalten Alleinerziehende, wenn der andere Elternteil nicht zahlt.
  • 2026 beträgt er 227 € (0–5 J.), 299 € (6–11 J.) und 394 € (12–17 J.) im Monat.
  • Gezahlt wird bis zum 18. Geburtstag des Kindes.
  • Beantragt wird er bei der Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamts.

Zahlt der andere Elternteil keinen oder zu wenig Kindesunterhalt, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Alleinerziehende bekommen 2026 je nach Alter des Kindes bis zu 394 Euro im Monat. Mit dem Rechner oben ermittelst du, wie viel Unterhaltsvorschuss dir unter Berücksichtigung bereits gezahlter Beträge zusteht.

Das Geld ist kein Geschenk an den säumigen Elternteil: Das Jugendamt holt sich die Leistung bei ihm zurück, sofern er leistungsfähig ist.

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss 2026?

Die Höhe richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe. Davon wird das volle Kindergeld von 259 Euro abgezogen, weil es bereits dem alleinerziehenden Elternteil zufließt.

Alter des KindesMindestunterhaltminus KindergeldUnterhaltsvorschuss pro Monat
0 bis 5 Jahre486 €259 €227 €
6 bis 11 Jahre558 €259 €299 €
12 bis 17 Jahre653 €259 €394 €

Der höhere Betrag gilt ab dem Monat, in dem das Kind 6 beziehungsweise 12 Jahre alt wird. Die Zahlung endet mit dem 18. Geburtstag.

Voraussetzungen

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat ein Kind, wenn

  • es in Deutschland bei einem Elternteil lebt, der ledig, verwitwet, geschieden oder dauerhaft getrennt lebend ist,
  • der andere Elternteil keinen, nur unregelmäßig oder weniger Unterhalt zahlt als den Unterhaltsvorschuss-Betrag – oder verstorben ist und keine ausreichende Waisenrente gezahlt wird,
  • es jünger als 18 Jahre ist.

Für Kinder ab 12 Jahren gilt eine zusätzliche Bedingung: Das Kind darf nicht auf Bürgergeld angewiesen sein, oder der alleinerziehende Elternteil verdient mindestens 600 Euro brutto im Monat. Eine Höchstbezugsdauer gibt es seit 2017 nicht mehr.

Was wird angerechnet?

Zahlt der andere Elternteil einen Teil des Unterhalts, verringert sich der Vorschuss um diesen Betrag. Das gilt ebenso für eine Waisenrente nach dem Tod des anderen Elternteils. Einige Beispiele:

Alter des KindesGezahlter UnterhaltUnterhaltsvorschuss
3 Jahre0 €227 €
3 Jahre150 €77 €
8 Jahre0 €299 €
8 Jahre200 €99 €
14 Jahre0 €394 €
14 Jahre300 €94 €

Bei Kindern, die nicht mehr zur Schule gehen, wird außerdem eigenes Einkommen wie eine Ausbildungsvergütung teilweise angerechnet. Das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils spielt dagegen – abgesehen von der 600-Euro-Grenze ab 12 Jahren – keine Rolle.

Wann der Anspruch endet

Neben dem 18. Geburtstag entfällt der Unterhaltsvorschuss unter anderem, wenn

  • der alleinerziehende Elternteil heiratet – auch wenn der neue Partner nicht der Vater oder die Mutter des Kindes ist,
  • die Eltern wieder zusammenziehen,
  • das Kind zum anderen Elternteil zieht oder
  • der andere Elternteil regelmäßig mindestens den Vorschussbetrag zahlt.

Änderungen musst du dem Jugendamt sofort melden. Zu Unrecht erhaltene Leistungen werden zurückgefordert.

Antrag beim Jugendamt

  1. Antrag beim Jugendamt deines Wohnorts stellen, in vielen Kommunen auch online.
  2. Geburtsurkunde des Kindes, Nachweise zur Trennung oder Scheidung und – soweit vorhanden – Unterhaltstitel beifügen.
  3. Angaben zum anderen Elternteil machen, etwa Name und letzte bekannte Anschrift. Die Mitwirkung ist Pflicht.

Rückwirkend wird höchstens für den Monat vor der Antragstellung gezahlt. Stelle den Antrag deshalb, sobald der Unterhalt ausbleibt.

Unterhaltsvorschuss und andere Leistungen

Bürgergeld und Kinderzuschlag rechnen den Unterhaltsvorschuss als Einkommen des Kindes an. Beim Kinderzuschlag geschieht das nur zu 45 Prozent, sodass sich die Kombination oft lohnt. Den regulären Unterhaltsanspruch gegenüber dem anderen Elternteil berechnest du auf der Seite zum Kindesunterhalt.

Auch beim Wohngeld zählt der Unterhaltsvorschuss als Einkommen des Haushalts. Das Kindergeld wird dagegen nicht zusätzlich gekürzt, weil es bereits bei der Höhe des Vorschusses berücksichtigt ist.

Häufige Fragen zum Unterhaltsvorschuss

Muss ich den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

Nein, solange deine Angaben korrekt waren. Zurückzahlen muss der unterhaltspflichtige Elternteil, wenn er leistungsfähig ist.

Ist der Unterhaltsvorschuss steuerpflichtig?

Nein. Er ist steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt.

Gibt es Unterhaltsvorschuss für volljährige Kinder?

Nein. Mit dem 18. Geburtstag endet der Anspruch. Volljährige Kinder müssen ihren Unterhalt direkt vom anderen Elternteil verlangen.

Stand: 02.10.2026, um 11:50 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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