Ehegattenunterhalt-Rechner

Nach einer Trennung kann der besser verdienende Partner unterhaltspflichtig sein. Der Rechner schätzt Trennungs- und nachehelichen Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026.

Berechne…
Berechne…
Ehegattenunterhalt-Rechner
Wie viel Trennungs- oder nachehelicher Unterhalt?
Schätzung nach der Differenzmethode der Düsseldorfer Tabelle 2026: 1/10 Erwerbstätigenbonus, Halbteilung und Selbstbehalt des Zahlenden.
Pauschale nur, wenn das Gericht sie anerkennt (z. B. Süddeutsche Leitlinien).
Unterhaltspflichtiger (der höher Verdienende)
€ / Monat
Durchschnitt inkl. Weihnachts-/Urlaubsgeld, Steuererstattung.
€ / Monat
Rente, Mieteinnahmen, Kapitalerträge (netto)
€
nur bei „konkret“
€
alle Kinder zusammen
€
Unterhaltsberechtigter
€
€
€
nur bei „konkret“

Übersicht

  • Trennungsunterhalt gilt von der Trennung bis zur Scheidung, nachehelicher Unterhalt nur bei gesetzlichem Grund.
  • Berechnet wird meist mit 45 % der Einkommensdifferenz (1/10 Erwerbstätigenbonus).
  • Kindesunterhalt wird vorher vom Einkommen abgezogen.
  • Selbstbehalt 2026: 1.600 € (erwerbstätig) bzw. 1.475 € (nicht erwerbstätig).

Nach einer Trennung muss der besser verdienende Ehepartner dem anderen oft Unterhalt zahlen. Wie viel, richtet sich nach den Einkommen beider Partner und den Leitlinien der Oberlandesgerichte. Mit dem Rechner oben schätzt du den Trennungsunterhalt oder den nachehelichen Unterhalt nach der Differenzmethode der Düsseldorfer Tabelle 2026 – mit Erwerbstätigenbonus, Halbteilung und Selbstbehalt.

Der Rechner liefert eine erste Orientierung, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Unterhaltsfälle hängen stark vom Einzelfall ab, und die Gerichte haben Spielraum. Unterhalt für gemeinsame Kinder berechnest du separat mit dem Kindesunterhalt-Rechner – er hat Vorrang vor dem Ehegattenunterhalt und wird vorher abgezogen.

Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt

Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) steht dem wirtschaftlich schwächeren Partner ab der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung zu. Ihr seid in dieser Zeit noch verheiratet, deshalb sind die Anforderungen niedrig: Im ersten Trennungsjahr muss der Berechtigte in der Regel keine Arbeit aufnehmen oder ausweiten, wenn er bisher nicht oder nur in Teilzeit gearbeitet hat.

Nachehelicher Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB) ist die Ausnahme. Nach der Scheidung gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung: Jeder muss für sich selbst sorgen. Unterhalt gibt es nur bei einem gesetzlichen Grund, etwa wegen der Betreuung eines kleinen Kindes, wegen Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder als Aufstockungsunterhalt. Außerdem kann das Gericht ihn nach § 1578b BGB herabsetzen oder befristen.

MerkmalTrennungsunterhaltNachehelicher Unterhalt
Rechtsgrundlage§ 1361 BGB§§ 1569 ff. BGB
ZeitraumTrennung bis rechtskräftige Scheidungab Rechtskraft der Scheidung
VoraussetzungBedürftigkeit und Leistungsfähigkeitzusätzlich ein gesetzlicher Unterhaltsgrund
Erwerbspflichtim ersten Trennungsjahr meist eingeschränktgrundsätzlich Eigenverantwortung
Begrenzungendet mit der ScheidungHerabsetzung oder Befristung möglich

So wird der Ehegattenunterhalt berechnet

Die meisten Gerichte nutzen die Differenzmethode. Die Berechnung läuft in vier Schritten:

  • Bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln: Vom Netto werden berufsbedingte Aufwendungen, berücksichtigungsfähige Schulden und der Zahlbetrag für den Kindesunterhalt abgezogen.
  • Erwerbstätigenbonus abziehen: Wer arbeitet, behält vorab 1/10 seines bereinigten Erwerbseinkommens als Arbeitsanreiz.
  • Halbteilung: Die Differenz der verbleibenden Einkommen wird geteilt. Bei reinen Erwerbseinkommen ergibt das 45 % der Differenz, bei sonstigen Einkünften wie Renten oder Mieten 50 %.
  • Selbstbehalt prüfen: Dem Zahlenden muss ein Mindestbetrag zum Leben bleiben.

Beispiel: Der Unterhaltspflichtige verdient 3.500 Euro netto und zahlt 400 Euro Kindesunterhalt, die Berechtigte verdient 1.200 Euro netto. Bereinigt bleiben 3.100 Euro. Die Differenz zu 1.200 Euro beträgt 1.900 Euro, davon 45 % ergibt einen Unterhalt von 855 Euro. Dem Pflichtigen bleiben 2.245 Euro und damit deutlich mehr als sein Selbstbehalt von 1.600 Euro.

Selbstbehalt gegenüber Ehegatten 2026

Der Unterhalt ist durch die Leistungsfähigkeit des Zahlenden begrenzt. Die Düsseldorfer Tabelle 2026 nennt dafür feste Beträge, die gegenüber 2025 unverändert sind:

Wert laut Düsseldorfer Tabelle 2026ErwerbstätigNicht erwerbstätig
Selbstbehalt gegenüber getrenntlebendem oder geschiedenem Ehegatten1.600 €1.475 €
davon Warmmiete580 €580 €
Existenzminimum des Berechtigten (in der Regel)1.450 €1.200 €
Unterhaltsquote bei Erwerbseinkommen45 % der Differenz50 % (z. B. Rentner)

Liegt die Warmmiete des Pflichtigen über 580 Euro und ist sie nicht unangemessen, kann der Selbstbehalt erhöht werden. Reicht das Einkommen nicht für alle Unterhaltsberechtigten, gehen minderjährige Kinder vor. Ist der Kindesunterhalt nicht gesichert, hilft unter Umständen der Unterhaltsvorschuss.

Regionale Unterschiede bei den Leitlinien

Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, sondern eine Richtlinie, die alle Oberlandesgerichte gemeinsam abstimmen. Ergänzend hat jedes OLG eigene Unterhaltsleitlinien. Beim Erwerbstätigenbonus von 1/10 sind sie sich inzwischen einig. Unterschiede gibt es aber etwa bei den berufsbedingten Aufwendungen: Die Süddeutschen Leitlinien lassen bei entsprechenden Anhaltspunkten eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens zu, die Leitlinien in Nordrhein-Westfalen verlangen grundsätzlich den konkreten Nachweis. Im Rechner kannst du deshalb zwischen Pauschale und konkretem Betrag wählen.

Was der Rechner nicht abbildet

In der Praxis spielen viele weitere Punkte eine Rolle: der Wohnvorteil bei mietfreiem Wohnen im eigenen Haus, ein zusätzlicher Altersvorsorge- und Krankenvorsorgeunterhalt, fiktives Einkommen bei Verletzung der Erwerbsobliegenheit oder Steuervorteile durch das Realsplitting. Auch nach der Trennung lohnt ein Blick auf die Steuern: Im Trennungsjahr kann ein Steuerklassenwechsel sinnvoll sein, danach gilt für beide in der Regel Steuerklasse 1 oder 2. Für eine verbindliche Berechnung solltest du dich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht wenden.

Häufige Fragen zum Ehegattenunterhalt

Wie hoch ist der Selbstbehalt beim Ehegattenunterhalt 2026?

Laut Düsseldorfer Tabelle 2026 beträgt er 1.600 Euro für Erwerbstätige und 1.475 Euro für Nichterwerbstätige. Darin sind 580 Euro Warmmiete enthalten.

Was ist der Erwerbstätigenbonus?

Ein Anreiz zur Erwerbstätigkeit: Wer arbeitet, darf vorab 1/10 seines bereinigten Erwerbseinkommens behalten. Deshalb beträgt der Unterhalt bei zwei Erwerbseinkommen 45 % statt 50 % der Differenz.

Wie lange muss Trennungsunterhalt gezahlt werden?

Bis zur rechtskräftigen Scheidung. Danach endet er automatisch, und es kommt nur noch nachehelicher Unterhalt in Betracht, wenn ein gesetzlicher Grund vorliegt.

Wird Kindesunterhalt vorher abgezogen?

Ja. Der Zahlbetrag für minderjährige Kinder hat Vorrang und wird vom Einkommen des Pflichtigen abgezogen, bevor der Ehegattenunterhalt berechnet wird.

Quellen: OLG Düsseldorf: Düsseldorfer Tabelle 2026, Leitlinien NRW 2026, Süddeutsche Leitlinien 2026

Stand: 02.10.2026, um 15:18 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
zum Autorenprofil von
Daniel Herndler
Disclaimer (Produktplatzierung & Werbung)
Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.