Kindesunterhalt-Rechner

Mit dem Kindesunterhalt-Rechner berechnest du den Zahlbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 – nach Einkommen und Alter, abzgl. Kindergeld.

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Kindesunterhalt-Rechner
Wie viel Kindesunterhalt musst du zahlen?
Nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 – abzüglich des Kindergeldanteils ergibt sich der Zahlbetrag.
€ / Monat
Des unterhaltspflichtigen Elternteils.
Jahre

Übersicht

  • Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 (Stand 1. Januar 2026).
  • Der Mindestbedarf liegt je nach Alter bei 486, 558, 653 bzw. 698 Euro im Monat.
  • Abgezogen wird das Kindergeld von 259 Euro – bei Minderjährigen zur Hälfte (129,50 Euro).
  • Dem Unterhaltspflichtigen bleibt ein Selbstbehalt von 1.450 Euro (erwerbstätig) bzw. 1.200 Euro.

Mit dem Kindesunterhalt-Rechner ermittelst du den monatlichen Zahlbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 – abhängig vom Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und vom Alter des Kindes, bereits abzüglich des Kindergeldanteils.

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle ist die bundesweit anerkannte Leitlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts. Sie wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben und regelmäßig angepasst. Sie ordnet jedem Nettoeinkommen und jeder Altersstufe des Kindes einen Unterhaltsbedarf zu.

Die Altersstufen

Der Bedarf steigt mit dem Alter des Kindes in vier Stufen: 0 bis 5 Jahre, 6 bis 11 Jahre, 12 bis 17 Jahre und ab 18 Jahre. Seit 1. Januar 2026 beträgt der Mindestunterhalt (unterste Einkommensgruppe) 486, 558, 653 bzw. 698 Euro – je nach Zelle 4 bis 10 Euro mehr als 2025.

Die Einkommensgruppen

Die Tabelle hat 15 Einkommensgruppen. Sie beginnt bei einem bereinigten Nettoeinkommen bis 2.100 Euro (100 Prozent) und reicht bis 11.200 Euro. Mit steigendem Einkommen wächst der Prozentsatz und damit der Bedarf. Liegt das Einkommen darüber, entscheidet der Einzelfall. Die Einkommensgrenzen sind 2026 gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Anrechnung des Kindergeldes

Vom Tabellenbetrag wird das Kindergeld (2026: 259 Euro) angerechnet: Bei minderjährigen Kindern die Hälfte (129,50 Euro), bei volljährigen das volle Kindergeld. Beispiel: Bei 3.000 Euro bereinigtem Netto (Gruppe 4) und einem 8-jährigen Kind beträgt der Bedarf 642 Euro, der Zahlbetrag 642 − 129,50 = 512,50 Euro. Das Ergebnis ist der tatsächliche Zahlbetrag, den der Rechner ausweist.

Das bereinigte Nettoeinkommen

Grundlage ist nicht das Bruttogehalt, sondern das bereinigte Nettoeinkommen. Davon werden berufsbedingte Aufwendungen, berücksichtigungsfähige Schulden und weitere Positionen abgezogen. Erst dieser Wert bestimmt die Einkommensgruppe in der Tabelle.

Der Selbstbehalt

Dem Unterhaltspflichtigen muss ein Selbstbehalt zum eigenen Leben bleiben – 2026 sind das gegenüber minderjährigen Kindern 1.450 Euro für Erwerbstätige und 1.200 Euro für Nicht-Erwerbstätige (unverändert zum Vorjahr). Gegenüber anderen volljährigen Kindern gilt der angemessene Selbstbehalt von mindestens 1.750 Euro. Reicht das Einkommen nicht für den vollen Unterhalt aller Berechtigten, entsteht ein Mangelfall und die Beträge werden gekürzt.

Volljährige Kinder

Bei volljährigen Kindern haften grundsätzlich beide Elternteile anteilig nach ihrem Einkommen, und das volle Kindergeld wird angerechnet. Für Schüler bis 21 gelten Besonderheiten; Studierende mit eigenem Hausstand haben einen pauschalen Bedarf von in der Regel 990 Euro im Monat (darin bis 440 Euro Warmmiete), auf den das volle Kindergeld angerechnet wird.

Tipp
Nutze den Rechner als erste Orientierung – im Streitfall solltest du das bereinigte Nettoeinkommen sorgfältig ermitteln (lassen). Wie viel dir netto vom Gehalt bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner; zu weiteren Familienleistungen siehe Kindergeld.

Düsseldorfer Tabelle 2026 – Kindesunterhalt nach Einkommen

Der monatliche Unterhaltsbedarf richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes (Bedarfssätze, Stand 01.01.2026).

Nettoeinkommen0–5 Jahre6–11 Jahre12–17 Jahreab 18 Jahre
bis 2.100 €486 €558 €653 €698 €
2.101–2.500 €511 €586 €686 €733 €
2.501–2.900 €535 €614 €719 €768 €
2.901–3.300 €559 €642 €751 €803 €
3.301–3.700 €584 €670 €784 €838 €
3.701–4.100 €623 €715 €836 €894 €
4.101–4.500 €661 €759 €889 €950 €
4.501–4.900 €700 €804 €941 €1.006 €
4.901–5.300 €739 €849 €993 €1.061 €
5.301–5.700 €778 €893 €1.045 €1.117 €
5.701–6.400 €817 €938 €1.098 €1.173 €
6.401–7.200 €856 €983 €1.150 €1.229 €
7.201–8.200 €895 €1.027 €1.202 €1.285 €
8.201–9.700 €934 €1.072 €1.254 €1.341 €
9.701–11.200 €972 €1.116 €1.306 €1.396 €

Vom Tabellenbetrag wird das Kindergeld angerechnet: bei Minderjährigen die Hälfte, bei Volljährigen das volle Kindergeld (259 €). Zu beachten ist der Selbstbehalt des Pflichtigen. Über 11.200 € Nettoeinkommen richtet sich der Unterhalt nach dem Einzelfall.

Zahlt der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt, springt das Jugendamt mit dem Unterhaltsvorschuss ein – 2026 bis zu 394 Euro im Monat.

Neben dem Kindesunterhalt kann nach einer Trennung auch Unterhalt für den Ehepartner fällig werden. Wie hoch Trennungs- und nachehelicher Unterhalt ungefähr ausfallen, schätzt der Rechner für den Ehegattenunterhalt.

Stand: 02.10.2026, um 20:56 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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