Teilzeitbeschäftigung - Rechner 2024

Als Teilzeit gilt, wenn die wöchentlichen Arbeitsstunden für dieselbe Tätigkeit weniger sind als bei einer Vollzeitstelle. Die Vollzeit-Arbeitszeit wird vom Unternehmen oder Tarifvertrag bestimmt. Die Höhe des Brutto- und Netto-Gehalts bei Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung kann mit dem Online-Rechner berechnet werden.

Teilzeit-Rechner
So viel verdienst Du Vollzeit und Teilzeit!
Gehalt, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeitrag berechnen.
Bruttogehalt
Arbeitsstunden pro Woche:
Teilzeit (Std.)
Vollzeit (Std.)
Alter (Jahre)
Berechnen
Weitere Angaben
Für eine genaue Berechnung sind weitere Angaben notwendig:
Steuerklasse wählen:
Freibetrag:
/ Jahr
/ Monat
Kinder:
Anzahl
Kinderfreibetrag:
Bundesland auswählen:
Kirchensteuer:
Vorsorge:
Rentenversicherung:
Krankenversicherung:
Zusatzbeitrag:
%
Beitrag zur Krankenkasse:
Berechnen

Übersicht

  • Teilzeit gilt unter bestimmten Voraussetzungen bereits bei einer Reduktion von 40 (Vollzeit) auf 39 Arbeitsstunden pro Woche.
  • Grundsätzlich steht Teilzeit allen Vollzeitbeschäftigten zu, wenn diese bestimmte Kriterien erfüllen und der Arbeitgeber aus betriebswirtschaftlicher Sicht keinen Einspruch dagegen hat.
  • Die Höhe des Gehalts bei Teilzeit und Vollzeit kann mit dem Online-Rechner auf Finanz.de berechnet werden.

Im Sinne des § 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) wird unter Teilzeit jede Vereinbarung verstanden, die eine geringere Arbeitszeit als eine Vollzeitstelle vorsieht. Dabei orientiert sich der Arbeitgeber an der regulären Arbeitszeit eines Mitarbeiters im Unternehmen, der eine ähnliche oder vergleichbare Tätigkeit ausübt.

Wenn ein Mitarbeiter etwa 40 Stunden pro Woche arbeitet, so gelten 30 Stunden als Teilzeit in diesem Tätigkeitsbereich. Die genaue Stundenanzahl wird im Arbeitsvertrag festgehalten.

Eine geringfügige Beschäftigung, auch als Minijob bekannt, fällt gemäß § 2 TzBfG immer unter die Kategorie Teilzeit. Im Jahr 2024 dürfen Minijobs die Geringfügigkeitsgrenze von 538 Euro pro Monat nicht überschreiten.

Die Dauer eines Teilzeitjobs hängt im Vergleich zu einer Vollzeitstelle ab. Laut Gesetz gilt eine Stelle als Teilzeit, wenn die wöchentliche Arbeitszeit geringer ist als bei einer Vollzeitstelle im selben Unternehmen mit vergleichbarer Arbeit. Wenn die reguläre Arbeitszeit 40 Stunden beträgt, können bereits 39 Stunden als Teilzeit gelten. Der Begriff "vollzeitnahe Teilzeit" beschreibt im Allgemeinen eine Teilzeitstelle mit 30 oder mehr Wochenstunden.

! Hinweis

Teilzeit-Rechner

Mit dem Teilzeit-Rechner bzw. Vollzeit-Teilzeit-Rechner von Finanz.de kann die Höhe des Gehalts nach Reduktion oder Erhöhung der Stunden bei gleichem Stundenlohn in Brutto und Netto berechnet werden.

Von Vollzeit auf Teilzeit wechseln

Gemäß § 12 TzBfG besteht die Möglichkeit, Arbeit auf Abruf zu leisten, wobei eine wöchentliche Stundenanzahl vereinbart ist oder die gesetzliche Mindeststundenzahl von 20 Stunden gilt. Der Arbeitgeber muss solche Mitarbeiter mindestens vier Tage im Voraus über ihre Arbeitstage informieren und darf höchstens 25 Prozent mehr oder 20 Prozent weniger Stunden pro Woche verlangen.

Gemäß § 8 TzBfG besteht grundsätzlich immer auch ein Anspruch auf Teilzeit, sofern bestimmte Kriterien erfüllt werden:

  • Man muss als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer seit mehr als sechs Monaten im Unternehmen tätig sein,
  • das Unternehmen muss mehr als 15 Angestellte haben
  • und man muss die Verringerung der Arbeitsstunden schriftlich beantragen, inklusive des gewünschten Beginns der Teilzeittätigkeit und der Stundenanzahl.

Kann der Arbeitgeber Teilzeit ablehnen?

Es dürfen keine dringenden betrieblichen Gründe dagegensprechen, damit ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin von Vollzeit auf Teilzeit umstellen kann. Beschäftigte und Arbeitgeber müssen sich auf eine Stundenzahl einigen, mit der beide einverstanden sind.

Ein Arbeitgeber kann den Antrag nur ablehnen, wenn dringende Gründe vorliegen und der Betrieb dadurch gefährdet wäre. Vor einer Ablehnung müssen jedoch auch Umstrukturierungen in Betracht gezogen werden. Die Gründe für eine Ablehnung müssen dem Antragsteller spätestens einen Monat vor Beginn der gewünschten Teilzeit schriftlich mitgeteilt werden.

Erhält der Mitarbeiter bis zu diesem Zeitpunkt keine Rückmeldung, gilt die Zustimmung des Arbeitgebers als erteilt. Ein erneuter Antrag auf Verringerung kann vom Mitarbeiter zwei Jahre nach dem letzten Antrag schriftlich gestellt werden.

Teilzeit-Hinweis bei Stellenangeboten

Gemäß § 7 TzBfG müssen alle Stellenangebote, die auch in Teilzeit ausgeführt werden könnten, sowohl für Voll- als auch für Teilzeit ausgeschrieben werden. Wenn ein Mitarbeiter seine Arbeitszeit verlängern möchte, muss der Arbeitgeber ihn bei der Neubesetzung von Vollzeitstellen bevorzugt berücksichtigen.

Elternteilzeit nach Mutterschutz

Die Regelungen für Elternteilzeit nach dem Mutterschutz sind identisch. Die Arbeitsstunden liegen verpflichtend zwischen 15 und 30 Stunden. Die Elternteilzeit dauert mindestens zwei Monate. Mütter und Väter müssen den Antrag sieben Wochen vorher (bis zum dritten Geburtstag des Kindes) beziehungsweise 13 Wochen vorher (bis zum achten Geburtstag des Kindes) stellen.

Häufige Fragen und Antworten

Hier findet man die häufigseten Fragen und Antworten zu diesem Thema:

Wie viel Stunden sind Teilzeit und Vollzeit?

Per Gesetz liegt dann bereits Teilzeit vor, wenn die zu leistenden Arbeitsstunden pro Woche weniger betragen als bei einer Vollzeitstelle. Diese volle Stelle zum Vergleich muss dabei von den Tätigkeiten und Aufgaben vergleichbar und im selben Unternehmen sein. Das bedeutet, dass bei einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden bereits 39 Stunden als Teilzeit gelten können.

Wie viel verdient man bei Teilzeit?

Grundsätzlich bleibt bei einer Teilzeitstelle der Stundenlohn gegenüber einer Vollzeitbeschäftigung gleich. Aufgrund des geringeren Gehalts kann sich das durch die progressiven Steuertarife jedoch auf das Nettogehalt positiv auswirken. Es fällt also nicht zwangsläufig im selben Ausmaß geringer aus, wie die Reduktion der Stunden gegenüber einer Vollzeitstelle. Mit dem Online-Teilzeitrechner auf Finanz.de kann man die Höhe des Brutto- und Nettogehalts zwischen Vollzeit und Teilzeit vergleichen.

Stand: 25.04.2024, um 12:03 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
zum Autorenprofil von
Daniel Herndler
Disclaimer (Produktplatzierung & Werbung)
Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.