Steuerklassenwechsel-Rechner: III/V oder IV/IV?
Mit dem Steuerklassenwechsel-Rechner vergleichst du III/V und IV/IV für Ehepaare und siehst, welche Kombination monatlich mehr Netto bringt – plus Antrag und Fristen.
Der Rechner vergleicht III/V mit IV/IV für Ehepaare.
Übersicht
- Der Rechner vergleicht die Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV.
- Die Steuerklasse bestimmt den monatlichen Lohnsteuerabzug, nicht die Jahressteuer.
- III/V lohnt sich bei unterschiedlich hohen Einkommen der Partner.
- Zu viel oder zu wenig gezahlte Lohnsteuer gleicht die Steuererklärung aus.
Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können zwischen den Steuerklassen-Kombinationen IV/IV, III/V und IV mit Faktor wählen. Mit dem Steuerklassenwechsel-Rechner siehst du, welche Kombination monatlich mehr Netto in die Haushaltskasse bringt. Was die sechs Steuerklassen im Einzelnen bedeuten, erklärt die Übersicht zu den Steuerklassen.
III/V oder IV/IV – was ist besser?
Die Kombination III/V lohnt sich vor allem, wenn die Einkünfte stark auseinanderliegen: Der höher verdienende Partner nimmt Klasse III und zahlt weniger Lohnsteuer, der andere Klasse V. Verdienen beide ähnlich viel, ist meist IV/IV die passendere Wahl. Die Beispiele zeigen das gemeinsame monatliche Netto (Nordrhein-Westfalen, ohne Kinder und Kirchensteuer, 2026):
| Bruttogehalt Partner A / B | Netto zusammen IV/IV | Netto zusammen III/V | Unterschied pro Monat |
|---|---|---|---|
| 6.000 € / 1.500 € | 4.845,04 € | 4.967,80 € | +122,76 € für III/V |
| 4.500 € / 2.000 € | 4.378,61 € | 4.418,30 € | +39,69 € für III/V |
| 5.000 € / 3.000 € | 5.224,52 € | 5.247,44 € | +22,91 € für III/V |
| 3.500 € / 3.000 € | 4.416,81 € | 4.389,55 € | +27,26 € für IV/IV |
Der Vorteil von III/V ist geringer, als viele denken – und er besteht nur während des Jahres. Mit eigenen Werten rechnest du im Rechner oben.
Wichtig: Es geht nur um die Liquidität
Die Steuerklasse verändert nur, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Die tatsächliche Jahressteuer ist bei der gemeinsamen Veranlagung immer gleich hoch. Zu viel gezahlte Lohnsteuer gibt es über die Steuererklärung zurück – zu wenig gezahlte muss nachgezahlt werden. Mit III/V oder Faktor seid ihr deshalb zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Faktorverfahren als Alternative
Statt III/V können Ehepaare das Faktorverfahren in Klasse IV wählen: Das Finanzamt berechnet einen Faktor kleiner als 1, mit dem die Lohnsteuer beider Partner gemindert wird. Die zu erwartende Jahressteuer wird so von Anfang an gerecht auf beide verteilt, und hohe Nachzahlungen werden unwahrscheinlich. Für den Faktor gibst du im Antrag die voraussichtlichen Jahresarbeitslöhne beider Partner an.
Steuerklasse und Lohnersatzleistungen
Die Steuerklasse beeinflusst nicht nur das monatliche Netto, sondern auch Elterngeld, Arbeitslosengeld I, Kranken- und Kurzarbeitergeld – diese richten sich nach dem Netto. Wer absehbar eine solche Leistung bezieht, kann durch einen rechtzeitigen Wechsel in die günstigere Klasse (oft III) spürbar höhere Bezüge erreichen. Beim Arbeitslosengeld erkennt die Agentur für Arbeit einen Wechsel während des Jahres allerdings nur an, wenn die neue Kombination zum Verhältnis der Arbeitslöhne passt oder zu einem niedrigeren Arbeitslosengeld führt.
So beantragst du den Wechsel
- Melde dich bei ELSTER an und wähle den „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“.
- Trage die gewünschte Kombination ein: III/V, V/III, IV/IV oder IV/IV mit Faktor.
- Ohne ELSTER-Zugang gibt es das Formular beim Finanzamt; es muss von beiden Partnern unterschrieben werden.
- Der Arbeitgeber erhält die neue Steuerklasse automatisch über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).
Fristen: rechtzeitig wechseln
Seit 2020 können Ehepaare die Steuerklasse auch mehrmals im Jahr wechseln. Für das laufende Jahr ist der Antrag bis zum 30. November möglich; die neue Klasse gilt ab dem Folgemonat. Für mehr Elterngeld sollte die neue Steuerklasse mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes gelten.
