Ehegattensplitting-Rechner
Mit dem Ehegattensplitting-Rechner vergleichst du Einzel- und Zusammenveranlagung und berechnest euren Splittingvorteil.
Vergleiche die Steuer bei Einzel- und Zusammenveranlagung – der Splittingvorteil ist umso größer, je unterschiedlicher die Einkommen sind.
Übersicht
Mit dem Ehegattensplitting-Rechner vergleichst du die Steuer bei Einzel- und Zusammenveranlagung und siehst sofort, wie hoch euer Splittingvorteil ausfällt. Er ist umso größer, je unterschiedlicher die Einkommen der Partner sind.
Was ist das Ehegattensplitting?
Das Ehegattensplitting ist ein besonderes Besteuerungsverfahren für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner. Die Einkommen beider Partner werden zusammengerechnet, halbiert, darauf die Einkommensteuer ermittelt und diese anschließend verdoppelt.
So funktioniert der Splittingtarif
Weil der deutsche Steuertarif progressiv ist – höhere Einkommen werden mit höheren Sätzen belastet – senkt die Halbierung die Durchschnittsbelastung. Aus zwei sehr unterschiedlichen Einkommen wird rechnerisch zweimal ein mittleres Einkommen, das insgesamt niedriger besteuert wird.
Wann lohnt sich das Splitting?
Der Vorteil ist am größten, wenn ein Partner viel und der andere wenig oder nichts verdient. Verdienen beide etwa gleich viel, bringt das Splitting praktisch keinen Vorteil. Den maximalen Effekt gibt es beim klassischen Alleinverdiener-Haushalt.
Einzel- oder Zusammenveranlagung?
Ehepaare können jedes Jahr neu wählen, ob sie sich zusammen oder einzeln veranlagen lassen. In den allermeisten Fällen ist die Zusammenveranlagung günstiger. Nur in Sonderfällen – etwa bei Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt – kann die Einzelveranlagung besser sein.
Splitting und die Steuerklassen
Während des Jahres bildet sich der Splittingeffekt über die Steuerklassenkombination ab: III/V oder das Faktorverfahren IV/IV. Die endgültige Abrechnung erfolgt aber immer erst mit der Steuererklärung – die Steuerklasse beeinflusst nur die unterjährige Höhe des Lohnsteuerabzugs.
Gilt das Splitting auch für Verwitwete?
Im Todesjahr des Partners und im Folgejahr können Hinterbliebene das Gnadensplitting (Witwensplitting) nutzen und weiter zum günstigeren Splittingtarif veranlagt werden. Danach greift wieder der Grundtarif – für Alleinerziehende gibt es stattdessen den Entlastungsbetrag.
Kritik und Reformdebatte
Das Ehegattensplitting wird immer wieder politisch diskutiert, weil es besonders Alleinverdiener-Ehen begünstigt und Anreize gegen eine Erwerbstätigkeit des Zweitverdieners setzen kann. Reformmodelle wie ein Familiensplitting werden debattiert, sind aber nicht umgesetzt.
