Lohnsteuer - Tabelle und Rechner

Die Lohnsteuer bezeichnet die Einkommensteuer aus unselbstständiger Arbeit - also etwa für Angestellte. Sie wird ebenso progressiv anhand der Tarifstufen der Lohnsteuertabelle berechnet. Vom Bruttogehalt werden Werbungskosten, Sozialversicherungsbeiträge und sonstige Freibeträge abgezogen. Das ergibt die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Lohnsteuer in Deutschland.

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Häufige Berechnungen

1.400,00 €
brutto in netto
1.700,00 €
brutto in netto
2.000,00 €
brutto in netto
2.500,00 €
brutto in netto
2.800,00 €
brutto in netto
3.000,00 €
brutto in netto
3.500,00 €
brutto in netto
4.000,00 €
brutto in netto
5.000,00 €
brutto in netto
7.500,00 €
brutto in netto
10.000,00 €
brutto in netto
12.500,00 €
brutto in netto

Übersicht

  • Als Lohnsteuer wird die Einkommensteuer auf unselbstständige Arbeit (für Angestellte) bezeichnet.
  • Sie gilt demnach nur als andere Bezeichnung für die Einkommensteuer.
  • Die Berechnung erfolgt progressiv je nach Höhe des Einkommens und Steuerklasse.
  • Als Berechnungsgrundlage gilt das zu versteuernde Einkommen.
  • Die Lohnsteuer wird als Vorauszahlung bereits monatlich bei der Gehaltsabrechnung an das Finanzamt entrichtet.

Als Lohnsteuer wird umgangssprachlich die zu entrichtende Einkommensteuer für Bezüge (Gehalt, Lohn) aus Beschäftigungsverhältnissen, also von Angestellten, bezeichnet. Bei Selbstständigen wird sie Einkommensteuer genannt.

Lohnsteuer-Rechner

Um die Lohnsteuer zu berechnen, muss lediglich die Höhe des Bruttogehalts oder -Lohns in den Rechner eingetragen werden. Weitere Angaben, wie die Steuerklasse, das Alter oder die Anzahl der Kinder, sollten ebenfalls ausgewählt werden, um die Berechnung zu konkretisieren. Je nach Lohnsteuerklasse gibt es bei der Berechnung wesentliche Unterschiede in der Steuerlast.

Mit dem Brutto-Netto-Rechner kann man die Höhe der Lohnsteuer je nach Brutto Gehalt pro Monat oder Jahr berechnen. Dabei werden auch die Sozialversicherungsbeiträge - also die Beiträge zur Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung - berücksichtigt. Auch Freibeträge können ausgewählt und in der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt werden.

Die Lohnsteuer wird bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug bzw. der Gehaltsabrechnung durch den Arbeitgeber an das Finanzamt überwiesen. Dies gilt als Vorauszahlung der Lohnsteuer. Die exakte Höhe für das jeweilige Jahr wird bei der Einkommensteuererklärung ermittelt. Die Höhe der bezahlten Lohnsteuer ist auf der Lohnsteuerbescheinigung durch den Arbeitgeber ersichtlich.

Um die Höhe der Steuer anhand des zu versteuernden Einkommens zu berechnen, kann der Einkommensteuer-Rechner verwendet werden.

Lohnsteuertabelle

Einkommen (2024) Einkommen (2025) * Steuersatz (2024) Steuersatz (2025)
bis 11.784 Euro ** bis 12.084 Euro 0% 0%
bis 17.005 Euro bis 17.430 Euro 14 - 24% 14 - 24%
bis 66.760 Euro bis 68.430 Euro 24 - 42% 24 - 42%
bis 277.825 Euro bis 277.825 Euro 42% 42%
ab 277.826 Euro ab 277.826 Euro 45% 45%
Das Einkommen betrifft das zu versteuernde Jahreseinkommen (Brutto abzgl. Sozialversicherung);
* Geplante Steuerentlastung ab 2025 - Beschluss noch ausständig.
** Seit 01. Dezember 2024 rückwirkend für das Kalenderjahr. Zuvor 11.604 Euro.

Die Lohnsteuer wird nach denselben Kriterien und Regelungen berechnet, wie die Einkommensteuer. Im Grunde ist der Begriff "Lohnsteuer" nur eine andere Bezeichnung für die "Einkommensteuer" - und zwar für Angestellte, die Einkommen aus nicht-selbstständiger Arbeit beziehen.

Die Lohnsteuer ist progressiv gestaltet. Das bedeutet, dass sie bei höherem Gehalt oder Einkommen auch höher ausfällt. Sie wird in mehrere Steuerstufen eingeteilt. Dabei wird der Steuertarif der Lohnsteuer nur für den Einkommensteil innerhalb dieser Steuerstufe fällig.

Verdient man also beispielsweise 70.000 Euro pro Jahr, wird nicht das gesamte Einkommen mit 42 Prozent besteuert. Das betrifft nur den Teil, der die dritte Steuerstufe übersteigt.

Der Grundfreibetrag gilt auch bei der Lohnsteuer als jährlicher Steuerfreibetrag. Bis zu diesem Jahresgehalt zahlt man keine Lohn- oder Einkommensteuer. Wichtig ist, dass die in der Steuertabelle genannten Beträge sich auf das zu versteuernde Einkommen bezieht. Also jenen Teil des Gehalts oder Einkommens, der abzüglich von Freibeträgen, wie den Werbungskosten oder der Werbungskostenpauschale, aber auch abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge übrigt bleibt.

Steuererklärung

Bei der Einkommensteuererklärung - früher auch Lohnsteuererklärung genannt - holt man sich als Angestellter oder Rentner die zu viel bezahlte Lohnsteuer des veranlagten Kalenderjahres zurück. Die Lohnsteuer, die man als Arbeitnehmer im Jahr zahlt, ist eine Art Vorauszahlung auf die eigentliche Steuerschuld. Diese kann aber von der tatsächlichen Steuerschuld abweichen, abhängig von der Steuerklasse und möglichen Abzügen wie Werbungskosten oder Vorsorgeaufwendungen.

Die Steuererklärung kann man in Deutschland auf mehrere Arten durchführen:

  1. Die häufigste Art ist die Nutzung der Finanzamt-Software "MeinElster".
  2. Eine weitere Option ist die Einreichung über einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
  3. Man kann die Steuererklärung jedoch auch über eine professionelle Steuersoftware oder Steuer-App einreichen.

Häufige Fragen und Antworten

Hier findet man die häufigseten Fragen und Antworten zu diesem Thema:

Was ist der Unterschied zwischen Einkommensteuer und Lohnsteuer?

Als Lohnsteuer bezeichnet man die Einkommensteuer, die man für unselbstständige Arbeit - also etwa als Angestellter - bezahlt. Somit ist Lohnsteuer einfach an anderer Ausdruck für den Begriff der Einkommensteuer.

Wie wird die Lohnsteuer berechnet?

Die Lohnsteuer wird anhand der progressiven Steuertarife (Lohnsteuertabelle) vom zu versteuernden Einkommen berechnet. Das Bruttogehalt abzüglich der Werbungskosten, Freibeträge und Sozialversicherungsbeiträge ergibt die sogenannte Bemessungsgrundlage, die letztlich zum zu versteuernden Einkommen oder Gehalt führt. Davon wird die Lohnsteuer berechnet.

Stand: 14.10.2024, um 21:15 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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