Werbungskostenpauschale
Die Werbungskostenpauschale – der Arbeitnehmer-Pauschbetrag – beträgt 1.230 Euro pro Jahr. Berechne, ab wann sich der Einzelnachweis deiner Werbungskosten lohnt.
Das Finanzamt zieht automatisch 1.230 Euro ab – erst darüber sparen deine Werbungskosten zusätzlich Steuern.
Übersicht
Die Werbungskostenpauschale – offiziell Arbeitnehmer-Pauschbetrag – ist ein fester Betrag, den das Finanzamt jedem Arbeitnehmer automatisch von den Einkünften abzieht, ohne dass Belege nötig sind. Mit dem Rechner oben prüfst du, ob deine tatsächlichen Werbungskosten darüber liegen und wie viel Steuern der Mehrbetrag spart.
Was ist die Werbungskostenpauschale?
Werbungskosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit deinem Beruf entstehen. Damit nicht jeder Kleinbetrag einzeln nachgewiesen werden muss, gewährt das Finanzamt einen Pauschbetrag. Nur wer höhere Kosten hat, muss sie einzeln angeben – alle anderen bekommen den Pauschbetrag automatisch.
Höhe: 1.230 Euro pro Jahr
Seit 2023 beträgt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 Euro jährlich (zuvor 1.200 Euro). Er wird unabhängig von den tatsächlichen Ausgaben berücksichtigt – auch dann, wenn gar keine Werbungskosten angefallen sind. Erst Kosten oberhalb dieser Grenze mindern das zu versteuernde Einkommen zusätzlich.
Welche Werbungskosten zählen?
Zu den häufigsten Posten gehören die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg, die Homeoffice-Pauschale, Arbeitsmittel (Computer, Fachliteratur, Werkzeug), Fortbildungskosten, Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften, Bewerbungskosten sowie der Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen.
Ab wann lohnt der Einzelnachweis?
Sobald deine Werbungskosten zusammen die 1.230-Euro-Grenze überschreiten, lohnt sich das Sammeln der Belege. Gerade Pendler mit langem Arbeitsweg knacken die Grenze schnell allein mit der Entfernungspauschale. Der Rechner zeigt dir, wie viel der Mehrbetrag über deinen persönlichen Steuersatz konkret spart.
So gibst du Werbungskosten an
Werbungskosten trägst du in der Anlage N deiner Steuererklärung ein. Bewahre Belege auf, auch wenn du sie nicht mehr automatisch einreichen musst – das Finanzamt kann sie stichprobenartig anfordern. Bleibst du unter dem Pauschbetrag, musst du nichts eintragen; der Abzug erfolgt von selbst.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach Jahr
Das Finanzamt zieht jedem Arbeitnehmer automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (früher Werbungskostenpauschale) ab – ohne Nachweise. Erst höhere Werbungskosten senken die Steuer zusätzlich.
| Jahr | Arbeitnehmer-Pauschbetrag |
|---|---|
| 2021 | 1.000 € |
| 2022 | 1.200 € |
| 2023 | 1.230 € |
| 2024 | 1.230 € |
| 2025 | 1.230 € |
| 2026 | 1.230 € |
| 2027 | 1.230 € |
Seit 2023 liegt der Pauschbetrag unverändert bei 1.230 Euro und gilt so auch für 2026 und 2027.
