Homeoffice-Pauschale-Rechner
Mit dem Homeoffice-Pauschale-Rechner berechnest du deine Tagespauschale (6 Euro/Tag, max. 1.260 Euro) und die konkrete Steuerersparnis.
6 Euro pro Homeoffice-Tag, höchstens 210 Tage (1.260 Euro) im Jahr – als Werbungskosten von der Steuer absetzbar.
Mit dem Homeoffice-Pauschale-Rechner ermittelst du, wie viel dir das Arbeiten von zu Hause steuerlich bringt: 6 Euro für jeden Homeoffice-Tag, höchstens 210 Tage und damit 1.260 Euro im Jahr – und wie viel davon nach Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags tatsächlich Steuern spart.
Was ist die Homeoffice-Pauschale?
Die Homeoffice-Pauschale (offiziell Tagespauschale) ist ein pauschaler Werbungskostenabzug für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest. Seit 2023 ist sie dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert – unabhängig davon, ob du im Wohnzimmer, am Küchentisch oder in einem eigenen Arbeitszimmer sitzt.
Wie hoch ist die Pauschale?
Du setzt 6 Euro pro Tag an, maximal für 210 Tage im Jahr. Das ergibt einen Höchstbetrag von 1.260 Euro. Einen Einzelnachweis der Kosten brauchst du nicht – maßgeblich ist allein die Zahl der Homeoffice-Tage, die du glaubhaft machen kannst (etwa über einen Kalender).
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag als Hürde
Wichtig: Das Finanzamt zieht jedem Arbeitnehmer automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ab. Die Homeoffice-Pauschale wirkt sich daher nur aus, soweit deine gesamten Werbungskosten diese Grenze überschreiten. Kommst du nur auf 900 Euro Homeoffice-Pauschale und hast keine weiteren Werbungskosten, bringt sie keine zusätzliche Ersparnis – erst zusammen mit Fahrtkosten, Arbeitsmitteln oder Fortbildungskosten zählt sie.
Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale
Für denselben Tag kannst du in der Regel entweder die Homeoffice-Pauschale oder die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) ansetzen – nicht beides. An reinen Homeoffice-Tagen gibt es die 6 Euro, an Bürotagen die Kilometerpauschale für den Arbeitsweg. Eine Ausnahme gilt, wenn dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Kein Arbeitszimmer nötig
Anders als beim häuslichen Arbeitszimmer musst du für die Pauschale keinen abgetrennten Raum nachweisen. Sie steht auch denen zu, die kein eigenes Arbeitszimmer haben – das war der Kern der Reform. Damit profitieren gerade Beschäftigte in kleinen Wohnungen, die früher leer ausgingen.
Häusliches Arbeitszimmer als Alternative
Wer ein echtes häusliches Arbeitszimmer hat, das den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet, kann statt der Pauschale die tatsächlichen Kosten (anteilige Miete, Strom, Heizung) absetzen – oder wahlweise eine Jahrespauschale von 1.260 Euro. Rechne beide Varianten durch und wähle die günstigere.
So trägst du die Pauschale ein
Die Homeoffice-Pauschale gehört in die Anlage N deiner Steuererklärung zu den Werbungskosten. Trage die Zahl der Homeoffice-Tage ein; das Finanzamt rechnet die 6 Euro automatisch hoch. Ein lückenloser Nachweis ist nicht nötig, ein Eigenbeleg oder Kalender genügt in der Regel.
