Verpflegungsmehraufwand-Rechner
Mit dem Verpflegungsmehraufwand-Rechner berechnest du die Verpflegungspauschalen (28/14 Euro) fuer Dienstreisen inkl. Mahlzeitenkuerzung.
Pro vollem Tag 28 Euro, für An-/Abreisetage und Tage über 8 Stunden je 14 Euro – gestellte Mahlzeiten werden gekürzt.
Mit dem Verpflegungsmehraufwand-Rechner berechnest du die steuerlich absetzbaren Verpflegungspauschalen für deine Dienstreisen: 28 Euro pro vollem Tag, 14 Euro für An- und Abreisetage – abzüglich der Kürzung für vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten.
Was ist der Verpflegungsmehraufwand?
Wer beruflich auswärts unterwegs ist, hat höhere Ausgaben für Essen und Trinken als zu Hause. Diesen Mehraufwand erkennt das Finanzamt über feste Pauschalen an – ganz ohne Belege. Sie gelten als Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) oder Betriebsausgaben (bei Selbstständigen).
Die Pauschalen im Inland
Für Dienstreisen innerhalb Deutschlands gelten drei Sätze: 28 Euro für jeden Kalendertag mit 24 Stunden Abwesenheit, 14 Euro für den An- und den Abreisetag einer mehrtägigen Reise mit Übernachtung sowie 14 Euro für eintägige Auswärtstätigkeiten von mehr als 8 Stunden ohne Übernachtung.
Kürzung bei gestellten Mahlzeiten
Sorgt der Arbeitgeber (etwa im Hotel oder Seminar) für Verpflegung, wird die volle Tagespauschale von 28 Euro gekürzt: um 20 Prozent (5,60 Euro) für ein Frühstück und um je 40 Prozent (11,20 Euro) für ein Mittag- oder Abendessen. Die Kürzung kann die Pauschale höchstens auf null senken – ein Minus entsteht nie.
Die Achtstundenregel
Entscheidend ist die Abwesenheit von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Erst ab mehr als 8 Stunden gibt es überhaupt eine Pauschale (14 Euro). Wer kürzer unterwegs ist, geht leer aus. Bei mehrtägigen Reisen zählt für die vollen Zwischentage automatisch der 28-Euro-Satz.
Die Dreimonatsfrist
Für ein und dieselbe auswärtige Tätigkeitsstätte gibt es die Verpflegungspauschale nur für die ersten drei Monate. Eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen setzt die Frist neu in Gang – unabhängig vom Grund der Unterbrechung. Danach entfällt der Abzug für diese Einsatzstelle.
Höhere Pauschalen im Ausland
Für Auslandsreisen gelten länderspezifische Pauschalen, die das Bundesfinanzministerium jährlich veröffentlicht. Sie liegen meist deutlich über den Inlandssätzen. Auch hier gelten die Achtstundenregel, die Kürzung bei gestellten Mahlzeiten und die Dreimonatsfrist entsprechend.
So machst du den Aufwand geltend
Ersetzt der Arbeitgeber die Pauschalen steuerfrei, ist für dich nichts weiter zu tun. Zahlt er nichts oder weniger, trägst du die Differenz in der Anlage N als Reisekosten ein. Führe eine einfache Aufstellung mit Datum, Ziel und Abwesenheitsdauer – das genügt dem Finanzamt in der Regel als Nachweis.
