Steuererstattungsrechner
Mit dem Steuererstattungsrechner schätzt du, wie viel Geld du vom Finanzamt zurückbekommst oder nachzahlen musst. Berücksichtigt werden Werbungskosten, Sonderausgaben und die Werte 2025 und 2026.
Schätzung für Arbeitnehmer: einbehaltene Lohnsteuer (inkl. Soli und Kirchensteuer) im Vergleich zur festzusetzenden Einkommensteuer.
Übersicht
- Die Erstattung ist die Differenz aus einbehaltener Lohnsteuer und festzusetzender Einkommensteuer.
- 2026 gilt die Pendlerpauschale von 38 Cent ab dem ersten Kilometer.
- Werbungskosten wirken erst über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €.
- Das Ergebnis ist eine Schätzung – verbindlich ist der Steuerbescheid.
Ob du Geld vom Finanzamt zurückbekommst, hängt von einer einfachen Gegenüberstellung ab: Was dein Arbeitgeber im Laufe des Jahres an Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer einbehalten hat, wird mit der Steuer verglichen, die nach deiner Steuererklärung tatsächlich festgesetzt wird. Ist die Vorauszahlung höher, gibt es eine Erstattung, ist sie niedriger, droht eine Nachzahlung. Mit dem Steuererstattungsrechner oben schätzt du beides für 2025 oder 2026 in wenigen Schritten.
Der Rechner ist für Arbeitnehmer gedacht. Wie hoch deine Einkommensteuer insgesamt ist, zeigt dir dagegen der Einkommensteuer-Rechner; wie du die Erklärung selbst erstellst, erklärt der Ratgeber zur Steuererklärung.
So berechnet der Rechner deine Steuererstattung
Ausgangspunkt ist dein Jahresbrutto. Davon zieht der Rechner zuerst die Werbungskosten ab, mindestens aber den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro. Anschließend folgen die Vorsorgeaufwendungen für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Sonderausgaben. Übrig bleibt das zu versteuernde Einkommen, auf das der Einkommensteuertarif angewendet wird – bei Ehepaaren mit Zusammenveranlagung der Splittingtarif.
Dem steht die bereits gezahlte Lohnsteuer gegenüber. Am genauesten wird das Ergebnis, wenn du den Betrag aus Zeile 4 deiner Lohnsteuerbescheinigung eingibst. Lässt du das Feld leer, schätzt der Rechner die Lohnsteuer nach der Logik des amtlichen Lohnsteuer-Programmablaufplans aus Brutto und Steuerklasse.
- Erstattung: einbehaltene Steuer minus festzusetzende Steuer ist positiv.
- Nachzahlung: die festzusetzende Steuer ist höher als die einbehaltene.
- Kaum Unterschied: Ohne zusätzliche Abzüge liegen beide Werte bei Steuerklasse I meist nur wenige Euro auseinander.
Die wichtigsten Werte 2025 und 2026
Die größte Änderung für 2026 betrifft die Pendler: Durch das Steueränderungsgesetz 2025 gilt die Pendlerpauschale von 38 Cent jetzt bereits ab dem ersten Kilometer. Bis 2025 gab es für die ersten 20 Kilometer nur 30 Cent. Die übrigen Pauschalen sind unverändert geblieben.
| Wert | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.096 € | 12.348 € |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € | 1.230 € |
| Entfernungspauschale | 0,30 € (km 1–20), 0,38 € ab km 21 | 0,38 € ab dem 1. km |
| Homeoffice-Pauschale | 6 € je Tag, max. 1.260 € | 6 € je Tag, max. 1.260 € |
| Sonderausgaben-Pauschbetrag | 36 € / 72 € | 36 € / 72 € |
| Soli-Freigrenze (Einkommensteuer) | 19.950 € / 39.900 € | 20.350 € / 40.700 € |
Die Entfernungspauschale ist auf 4.500 Euro im Jahr begrenzt, wenn du mit Bus, Bahn oder Fahrrad fährst; mit dem eigenen Auto gilt diese Grenze nicht. Die Homeoffice-Pauschale bekommst du für Tage, an denen du überwiegend zu Hause arbeitest – Details findest du bei der Homeoffice-Pauschale.
Beispiele: So viel Erstattung ist drin
Ein Arbeitnehmer in Steuerklasse I verdient 2026 brutto 45.000 Euro, ist kinderlos, gesetzlich versichert und zahlt keine Kirchensteuer. Die geschätzte Lohnsteuer beträgt 5.570 Euro. Je nach Abzügen ergibt sich:
| Situation 2026 | Werbungskosten | Ergebnis |
|---|---|---|
| Nur Pauschbetrag | 1.230 € | ca. 7 € Nachzahlung |
| 30 km Arbeitsweg, 220 Tage | 2.508 € | ca. 372 € Erstattung |
| 30 km an 160 Tagen, 60 Homeoffice-Tage, 500 € Arbeitsmittel | 2.684 € | ca. 423 € Erstattung |
| 30 km Arbeitsweg, 220 Tage, 1.000 € Spenden | 2.508 € | ca. 653 € Erstattung |
Beim Ehepaar mit Steuerklassen III und V sieht es oft anders aus: Weil die Lohnsteuer in Klasse V vergleichsweise hoch, in Klasse III aber niedrig ist, kann je nach Gehaltsverteilung eine Erstattung oder eine Nachzahlung herauskommen. Für Paare mit dieser Kombination ist die Steuererklärung ohnehin Pflicht.
Wann sich die Steuererklärung besonders lohnt
Laut Statistik bekommen die meisten Arbeitnehmer, die eine Erklärung abgeben, Geld zurück. Typische Gründe für eine Erstattung sind:
- Werbungskosten über 1.230 Euro, etwa durch einen längeren Arbeitsweg, Fortbildungen oder Arbeitsmittel,
- Sonderausgaben wie Spenden, Kinderbetreuungskosten oder gezahlte Kirchensteuer,
- ein Job, der nicht das ganze Jahr bestand, weil die Lohnsteuer dann zu hoch berechnet wurde,
- außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
Nachzahlungen entstehen dagegen häufig durch Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeiter-, Kranken- oder Elterngeld (Progressionsvorbehalt), durch Nebeneinkünfte oder durch die Steuerklassenkombination III/V. Diese Punkte bildet der Rechner nicht ab – das Ergebnis ist deshalb immer eine Schätzung.
Grenzen der Schätzung
Der Rechner geht von gesetzlich versicherten Arbeitnehmern mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung aus (2025: 2,5 Prozent, 2026: 2,9 Prozent). Kinderfreibeträge werden nicht angesetzt, weil das Kindergeld in den meisten Fällen günstiger ist. Bei Steuerklasse II zieht der Rechner den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 Euro plus 240 Euro für jedes weitere Kind ab. Verbindlich ist allein dein Steuerbescheid.
Häufige Fragen zur Steuererstattung
Wie lange dauert es, bis die Steuererstattung kommt?
Die Bearbeitungszeit unterscheidet sich je nach Finanzamt und Jahreszeit; meist dauert es einige Wochen. Nach dem Steuerbescheid wird die Erstattung in der Regel innerhalb weniger Tage auf dein Konto überwiesen.
Bis wann kann ich die Steuererklärung für 2025 abgeben?
Bist du zur Abgabe verpflichtet, endet die Frist für 2025 am 31. Juli 2026, mit Steuerberater später. Gibst du freiwillig ab, hast du vier Jahre Zeit – für 2025 also bis Ende 2029.
Wo finde ich die einbehaltene Lohnsteuer?
Auf deiner Lohnsteuerbescheinigung: Zeile 4 enthält die Lohnsteuer, Zeile 5 den Solidaritätszuschlag, die Zeilen 6 und 7 die Kirchensteuer. Die Daten sind auch im ELSTER-Konto abrufbar.
Ist die Steuererstattung selbst steuerpflichtig?
Nein. Die Erstattung ist zu viel gezahlte Steuer und kein Einkommen. Nur Erstattungszinsen, die das Finanzamt bei langer Bearbeitung zahlt, sind steuerpflichtig.
Quellen: § 9 EStG, Bundesregierung: Steueränderungsgesetz 2025, BMF: Programmablaufpläne Lohnsteuer 2025/2026
