Progressionsvorbehalt-Rechner
Mit dem Progressionsvorbehalt-Rechner berechnest du die Mehrsteuer durch steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder ALG (Paragraf 32b EStG).
Elterngeld, Arbeitslosen- oder Krankengeld sind steuerfrei, erhöhen aber deinen Steuersatz auf das übrige Einkommen.
Übersicht
Mit dem Progressionsvorbehalt-Rechner ermittelst du, wie stark steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Eltern-, Arbeitslosen- oder Krankengeld deine Steuer auf das übrige Einkommen erhöhen – und ob eine Nachzahlung droht.
Was ist der Progressionsvorbehalt?
Der Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) sorgt dafür, dass bestimmte steuerfreie Einnahmen den persönlichen Steuersatz erhöhen. Die Leistung selbst bleibt steuerfrei, wird aber bei der Ermittlung des Steuersatzes so behandelt, als wäre sie steuerpflichtig.
Welche Leistungen sind betroffen?
Dem Progressionsvorbehalt unterliegen unter anderem Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld und das Insolvenzgeld. Nicht betroffen sind dagegen das Bürgergeld sowie steuerpflichtige Ersatzleistungen.
So wird gerechnet
Das Finanzamt addiert die steuerfreie Leistung rechnerisch zum zu versteuernden Einkommen und ermittelt darauf den fiktiven Durchschnittssteuersatz. Dieser höhere Satz wird anschließend nur auf das tatsächlich steuerpflichtige Einkommen angewendet – die Leistung selbst bleibt unversteuert.
Warum es zur Nachzahlung kommt
Während des Jahres wird die Lohnsteuer ohne den Progressionseffekt einbehalten. Mit der Steuererklärung wird dann der höhere Satz fällig – die Differenz ist die Nachzahlung. Besonders spürbar ist das, wenn hohe Ersatzleistungen mit einem ansonsten guten Einkommen zusammentreffen.
Pflicht zur Steuererklärung
Wer Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr bezieht, ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Das gilt auch dann, wenn sonst keine Pflicht bestünde – das Finanzamt gleicht den Progressionsvorbehalt dann ab.
Lässt sich die Mehrsteuer vermeiden?
Ganz vermeiden lässt sich der Effekt nicht. Verheiratete können aber prüfen, ob in einem Jahr mit hohen Ersatzleistungen die Einzelveranlagung günstiger ist. Zudem lohnt es sich, Rücklagen für die mögliche Nachzahlung zu bilden.
Ein Rechenbeispiel
Bei 30.000 Euro steuerpflichtigem Einkommen und 10.000 Euro Elterngeld steigt der Durchschnittssteuersatz von rund 14 auf etwa 18 Prozent. Auf die 30.000 Euro entsteht dadurch eine Mehrsteuer von knapp 1.200 Euro – obwohl das Elterngeld steuerfrei bleibt.
