Mutterschaftsgeld-Rechner
Mit dem Mutterschaftsgeld-Rechner berechnest du Kassenleistung und Arbeitgeberzuschuss waehrend der Mutterschutzfrist – zusammen dein volles Netto.
Kassen-Mutterschaftsgeld (max. 13 €/Tag) plus Arbeitgeberzuschuss sichern dein volles Nettogehalt.
Übersicht
Mit dem Mutterschaftsgeld-Rechner ermittelst du, wie viel du während der Mutterschutzfrist bekommst: das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse plus den Arbeitgeberzuschuss – zusammen dein volles Nettogehalt.
Was ist Mutterschaftsgeld?
Das Mutterschaftsgeld ersetzt während der Schutzfrist rund um die Geburt dein Arbeitsentgelt. Es setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und dem Zuschuss des Arbeitgebers. Zusammen sichern sie dein bisheriges Nettoeinkommen.
Die Mutterschutzfrist
Die Schutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie bei Kindern mit Behinderung verlängert sie sich auf 12 Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit besteht ein Beschäftigungsverbot.
So setzt sich die Leistung zusammen
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Liegt dein tägliches Nettoentgelt darüber – was fast immer der Fall ist –, stockt der Arbeitgeber die Differenz bis zum vollen Netto auf. So entsteht keine Einkommenslücke.
Wie wird das Nettoentgelt ermittelt?
Grundlage ist das durchschnittliche Nettoentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist. Daraus errechnet sich der kalendertägliche Betrag. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld bleiben dabei außen vor.
Mutterschaftsgeld und Steuern
Das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss sind steuer- und sozialabgabenfrei. Allerdings unterliegen sie dem Progressionsvorbehalt: Sie erhöhen den Steuersatz auf dein übriges Jahreseinkommen, was zu einer Steuernachzahlung führen kann.
Privat Versicherte und Minijob
Wer privat oder über die Familienversicherung versichert ist, erhält von der Kasse kein laufendes Mutterschaftsgeld, sondern einmalig höchstens 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Der Arbeitgeberzuschuss bleibt aber bestehen. Auch im Minijob gibt es Mutterschaftsgeld.
Mutterschaftsgeld und Elterngeld
Für die ersten Lebensmonate wird das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet – in dieser Zeit ruht der Elterngeldanspruch faktisch. Erst nach Ablauf der Schutzfrist wird das Elterngeld in voller Höhe ausgezahlt.
