Minijob-Rechner
Mit dem Minijob-Rechner siehst du Netto-Auszahlung, Rentenversicherungs-Eigenanteil, Minijob-Grenze und die pauschalen Arbeitgeberabgaben – für 2025 bis 2027.
Mit Grenzwert-Prüfung, Rentenversicherungs-Eigenanteil und pauschalen Arbeitgeberabgaben.
Übersicht
- Ein Minijob ist für Arbeitnehmer steuer- und weitgehend abgabenfrei.
- Die Minijob-Grenze steigt mit dem Mindestlohn: 2026 auf 603, 2027 auf 633 Euro.
- Nur der Rentenversicherungs-Eigenanteil von 3,6 Prozent wird abgezogen.
- Über der Grenze beginnt der Übergangsbereich (Midijob) bis 2.000 Euro.
Mit dem Minijob-Rechner siehst du, was von einem Minijob netto bleibt, ob du innerhalb der Verdienstgrenze liegst und welche pauschalen Abgaben der Arbeitgeber zahlt. Ein Minijob ist für Arbeitnehmer weitgehend steuer- und abgabenfrei.
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der regelmäßige Monatsverdienst die Minijob-Grenze nicht übersteigt. Wer mehr verdient, rutscht in den Übergangsbereich (Midijob) oder in eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Brutto ist fast gleich Netto
Für den Minijobber fällt keine Lohnsteuer und – bis auf die Rentenversicherung – keine Sozialabgabe an. Der Arbeitgeber übernimmt die Pauschsteuer. Deshalb bleibt vom Verdienst nahezu alles übrig; abgezogen wird höchstens der Rentenversicherungs-Eigenanteil.
Rentenversicherung: 3,6 Prozent Eigenanteil
Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und zahlen einen Eigenanteil von 3,6 Prozent (der Arbeitgeber trägt pauschal 15 Prozent). Dafür sammelst du volle Pflichtbeitragszeiten und Rentenansprüche. Auf Antrag kannst du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen – dann bleibt der volle Verdienst, aber ohne zusätzliche Rentenansprüche.
Die Minijob-Grenze steigt mit dem Mindestlohn
Seit 2022 ist die Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt (Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3). Sie beträgt 556 Euro (2025), 603 Euro (2026) und voraussichtlich 633 Euro (2027). Maßgeblich ist die Jahresverdienstgrenze (das Zwölffache); ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten ist in bis zu zwei Kalendermonaten pro Jahr erlaubt.
Was der Arbeitgeber zahlt
Der Arbeitgeber trägt pauschale Abgaben: 15 Prozent Rentenversicherung, 13 Prozent Krankenversicherung (bei gesetzlich Versicherten), 2 Prozent Pauschsteuer sowie Umlagen für Krankheit, Mutterschaft und Insolvenzgeld. Insgesamt kostet ein Minijob den Arbeitgeber rund 31 Prozent mehr als den reinen Verdienst. In Privathaushalten gelten deutlich niedrigere Sätze.
Mehrere Minijobs und Nebenjob
Neben einer sozialversicherungspflichtigen Haupttätigkeit bleibt ein Minijob abgabenfrei. Jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und wird sozialversicherungspflichtig. Auch mehrere Minijobs nebeneinander werden addiert – wird die Grenze in der Summe überschritten, entfällt der Minijob-Status.
Minijob oder Midijob?
Zwischen der Minijob-Grenze und 2.000 Euro liegt der Übergangsbereich (Midijob). Dort zahlst du reduzierte, mit steigendem Verdienst langsam ansteigende Sozialbeiträge und bist voll sozialversichert – oft attraktiver, als knapp unter der Minijob-Grenze zu bleiben.
Minijob-Grenze und Mindestlohn nach Jahr
Die Minijob-Grenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: Sie entspricht einer Beschäftigung von 43 Stunden im Monat zum Mindestlohn (Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet).
| Jahr | Minijob-Grenze / Monat | Grenze / Jahr | Mindestlohn / Stunde |
|---|---|---|---|
| 2024 | 538 € | 6.456 € | 12,41 € |
| 2025 | 556 € | 6.672 € | 12,82 € |
| 2026 | 603 € | 7.236 € | 13,90 € |
| 2027 | 633 € | 7.596 € | 14,60 € |
Wer die Minijob-Grenze überschreitet, gelangt in den Übergangsbereich (Midijob) bis 2.000 Euro mit reduzierten Sozialabgaben. Alle Angaben ohne Gewähr.
