Minijob-Rechner

Mit dem Minijob-Rechner siehst du Netto-Auszahlung, Rentenversicherungs-Eigenanteil, Minijob-Grenze und die pauschalen Arbeitgeberabgaben – fuer 2025 bis 2027.

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Minijob-Rechner
Was bleibt vom Minijob – und was kostet er den Arbeitgeber?
Mit Grenzwert-Prüfung, Rentenversicherungs-Eigenanteil und pauschalen Arbeitgeberabgaben.
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Brutto = Netto beim Minijob (außer RV-Eigenanteil).
Standard ist die Versicherungspflicht mit vollen Rentenansprüchen.

Mit dem Minijob-Rechner siehst du, was von einem Minijob netto bleibt, ob du innerhalb der Verdienstgrenze liegst und welche pauschalen Abgaben der Arbeitgeber zahlt. Ein Minijob ist für Arbeitnehmer weitgehend steuer- und abgabenfrei.

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der regelmäßige Monatsverdienst die Minijob-Grenze nicht übersteigt. Wer mehr verdient, rutscht in den Übergangsbereich (Midijob) oder in eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Brutto ist fast gleich Netto

Für den Minijobber fällt keine Lohnsteuer und – bis auf die Rentenversicherung – keine Sozialabgabe an. Der Arbeitgeber übernimmt die Pauschsteuer. Deshalb bleibt vom Verdienst nahezu alles übrig; abgezogen wird höchstens der Rentenversicherungs-Eigenanteil.

Rentenversicherung: 3,6 Prozent Eigenanteil

Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und zahlen einen Eigenanteil von 3,6 Prozent (der Arbeitgeber trägt pauschal 15 Prozent). Dafür sammelst du volle Pflichtbeitragszeiten und Rentenansprüche. Auf Antrag kannst du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen – dann bleibt der volle Verdienst, aber ohne zusätzliche Rentenansprüche.

Die Minijob-Grenze steigt mit dem Mindestlohn

Seit 2022 ist die Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt (Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3). Sie beträgt 556 Euro (2025), 603 Euro (2026) und voraussichtlich 633 Euro (2027). Maßgeblich ist die Jahresverdienstgrenze (das Zwölffache); ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten ist in bis zu zwei Kalendermonaten pro Jahr erlaubt.

Was der Arbeitgeber zahlt

Der Arbeitgeber trägt pauschale Abgaben: 15 Prozent Rentenversicherung, 13 Prozent Krankenversicherung (bei gesetzlich Versicherten), 2 Prozent Pauschsteuer sowie Umlagen für Krankheit, Mutterschaft und Insolvenzgeld. Insgesamt kostet ein Minijob den Arbeitgeber rund 31 Prozent mehr als den reinen Verdienst. In Privathaushalten gelten deutlich niedrigere Sätze.

Mehrere Minijobs und Nebenjob

Neben einer sozialversicherungspflichtigen Haupttätigkeit bleibt ein Minijob abgabenfrei. Jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und wird sozialversicherungspflichtig. Auch mehrere Minijobs nebeneinander werden addiert – wird die Grenze in der Summe überschritten, entfällt der Minijob-Status.

Minijob oder Midijob?

Zwischen der Minijob-Grenze und 2.000 Euro liegt der Übergangsbereich (Midijob). Dort zahlst du reduzierte, mit steigendem Verdienst langsam ansteigende Sozialbeiträge und bist voll sozialversichert – oft attraktiver, als knapp unter der Minijob-Grenze zu bleiben.

Tipp
Überlege dir die Rentenversicherung gut: Der Eigenanteil von 3,6 Prozent ist gering, sichert aber volle Beitragszeiten, Ansprüche auf Reha, Erwerbsminderungs Rente und die staatliche Riester-Förderung. Eine Befreiung lohnt meist nur, wenn du bereits anderweitig gut abgesichert bist.

Stand: 26.09.2026, um 20:20 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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