Kurzfristige-Beschäftigung-Rechner

Mit dem Kurzfristige-Beschaeftigung-Rechner pruefst du die Sozialversicherungsfreiheit (70-Tage-Grenze) und die Moeglichkeit der 25-Prozent-Pauschsteuer.

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Kurzfristige-Beschäftigung-Rechner
Ist deine kurzfristige Beschäftigung sozialversicherungsfrei – und wie wird sie versteuert?
Prüfung der 70-Tage-Grenze und der Möglichkeit der 25-%-Pauschsteuer.
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Mit dem Kurzfristige-Beschäftigung-Rechner prüfst du, ob dein befristeter Job sozialversicherungsfrei ist und wie er versteuert wird – wichtig für Studenten, Schüler, Saison- und Aushilfskräfte.

Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?

Eine kurzfristige Beschäftigung ist ein Job, der von vornherein zeitlich begrenzt ist. Anders als beim Minijob gibt es keine Verdienstgrenze – entscheidend ist allein die Dauer. Ist sie erfüllt, bleibt der Job sozialversicherungsfrei: Es fallen keine Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an.

Die 70-Tage-Grenze

Sozialversicherungsfrei ist die Beschäftigung, wenn sie auf höchstens 3 Monate am Stück oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist. Bei regelmäßiger Arbeit an weniger als fünf Tagen pro Woche zählt die 70-Tage-Grenze. Alle kurzfristigen Jobs eines Jahres werden dabei zusammengerechnet.

Nicht berufsmäßig

Zusätzlich darf der Job nicht berufsmäßig ausgeübt werden – er darf also nicht deine wirtschaftliche Existenzgrundlage sein. Für Studenten, Schüler, Rentner und Personen mit Hauptberuf ist das meist unproblematisch. Wer arbeitslos gemeldet ist, übt die Tätigkeit dagegen in der Regel berufsmäßig aus.

Steuer: Pauschsteuer oder Steuerklasse

Auch die kurzfristige Beschäftigung ist steuerpflichtig. Der Arbeitgeber kann die Pauschsteuer von 25% (plus Soli) wählen, wenn der Arbeitslohn höchstens 150 Euro pro Tag und der Stundenlohn höchstens 19 Euro beträgt. Andernfalls wird nach deiner Steuerklasse versteuert – bei niedrigem Jahreseinkommen bekommst du diese Lohnsteuer über die Steuererklärung oft zurück.

Kurzfristig oder Minijob?

Beim Minijob darfst du dauerhaft arbeiten, aber nur bis zur Verdienstgrenze; bei der kurzfristigen Beschäftigung darfst du beliebig viel verdienen, aber nur kurze Zeit. Für intensive, gut bezahlte Einsätze in den Semesterferien ist die kurzfristige Variante oft attraktiver, weil der volle Lohn ohne Sozialabgaben bleibt.

Für wen sie sich eignet

Besonders geeignet ist die kurzfristige Beschäftigung für Schüler und Studenten in den Ferien, für Saisonarbeit (Ernte, Weihnachtsgeschäft, Messen) und als Zweitjob neben einer Haupttätigkeit. Da keine Sozialabgaben anfallen, bleibt vom Verdienst deutlich mehr übrig als bei einer regulären Anstellung.

Meldung und Nachweise

Der Arbeitgeber meldet die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale und prüft über eine Abfrage, ob du im laufenden Jahr schon andere kurzfristige Jobs hattest. Halte deine bisherigen Einsätze fest – wird die 70-Tage-Grenze überschritten, wird die Beschäftigung rückwirkend sozialversicherungspflichtig.

Tipp
Führe eine eigene Übersicht über alle kurzfristigen Jobs des Jahres – Arbeitgeber und Tage. So verlierst du die 70-Tage-Grenze nicht aus dem Blick und vermeidest eine böse Überraschung durch nachträgliche Sozialbeiträge. Als Alternative prüfe mit dem Minijob-Rechner, ob ein Minijob besser passt.
Stand: 26.09.2026, um 22:53 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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