Pfändungsfreibetrag-Rechner
Mit dem Pfaendungsfreibetrag-Rechner berechnest du den pfaendbaren Teil deines Nettoeinkommens nach der Pfaendungstabelle (Paragraf 850c ZPO, Stand ab 1.7.2025).
Berechnung nach der Pfändungstabelle (§ 850c ZPO, Stand ab 1. Juli 2025) aus Nettoeinkommen und Unterhaltspflichten.
Mit dem Pfändungsfreibetrag-Rechner ermittelst du, wie viel von deinem Nettoeinkommen bei einer Lohnpfändung geschützt bleibt und welcher Teil pfändbar ist – nach der aktuellen Pfändungstabelle (§ 850c ZPO).
Was ist der Pfändungsfreibetrag?
Der Pfändungsfreibetrag ist der Teil deines Einkommens, der dir auch bei Schulden bleiben muss – das Existenzminimum. Seit dem 1. Juli 2025 liegt der unpfändbare Grundbetrag bei 1.559,99 Euro netto im Monat für eine Person ohne Unterhaltspflichten. Wer weniger verdient, dessen Lohn ist nicht pfändbar.
Wie wird der pfändbare Betrag berechnet?
Nur das Einkommen oberhalb des Grundbetrags kann teilweise gepfändet werden. Vom übersteigenden Teil sind ohne Unterhaltspflichten 70 Prozent pfändbar, der Rest bleibt geschützt. Ab einem Nettoeinkommen von 4.766,99 Euro ist der darüber liegende Teil voll pfändbar. Das Einkommen wird dabei auf volle 10 Euro abgerundet.
Unterhaltspflichten erhöhen den Freibetrag
Für jede Person, der du gesetzlich Unterhalt gewährst – etwa Kinder oder den Ehepartner –, steigt der Freibetrag deutlich: Für die erste Person um rund 587 Euro, für jede weitere um etwa 327 Euro. Gleichzeitig sinkt der pfändbare Anteil des übersteigenden Teils auf 50, 40, 30, 20 und schließlich 10 Prozent.
Das P-Konto schützt dein Guthaben
Damit auch Geld auf dem Konto vor Pfändung geschützt ist, brauchst du ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Jedes Girokonto lässt sich kostenlos in ein P-Konto umwandeln. Darauf ist automatisch der Grundfreibetrag geschützt; mit Bescheinigungen lässt er sich für Kinder und weitere Fälle erhöhen.
Wann höhere Freibeträge gelten
Bestimmte Einkünfte sind ganz oder teilweise unpfändbar – etwa Kindergeld, ein Teil von Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Zulagen für Erschwernisse. Auch nachweisbare Mehrbedarfe, etwa wegen einer Behinderung, kann das Gericht berücksichtigen. Umgekehrt gelten bei Unterhaltsschulden niedrigere Freigrenzen.
Was tun bei einer Lohnpfändung?
Wird dein Lohn gepfändet, zieht der Arbeitgeber den pfändbaren Betrag direkt ab und leitet ihn an den Gläubiger. Prüfe die Berechnung, richte rechtzeitig ein P-Konto ein und suche bei Überschuldung eine Schuldnerberatung auf – sie hilft kostenlos und kann Ratenzahlungen oder eine Privatinsolvenz vorbereiten.
Anpassung zum 1. Juli
Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich zum 1. Juli an den steuerlichen Grundfreibetrag angepasst und steigen dadurch meist leicht. Maßgeblich ist immer die zum Zeitpunkt der Pfändung geltende Tabelle – prüfe daher, ob dein Rechner die aktuellen Werte verwendet.
