Ab 2027 fix: Diese Einkommen sind von höheren Abgaben betroffen

Für Gutverdiener könnte 2027 ein teures Jahr werden: Neue Beitragsgrenzen könnten die Abzüge vom Gehalt um bis zu 129 Euro im Monat erhöhen. Besonders eine geplante Änderung bei der Pflegeversicherung könnte dafür sorgen, dass am Ende deutlich weniger Netto übrigbleibt. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.

23.09.2026, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
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Bildquelle: Finanz.de (Montage) / Teuerung
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Für Gutverdiener könnte die Gehaltsabrechnung 2027 deutlich schlechter ausfallen. Durch höhere Beitragsbemessungsgrenzen bei den Sozialversicherungen könnten Arbeitnehmer nach den derzeitigen Planungen bis zu 1.543 Euro mehr im Jahr zahlen - umgerechnet sind das rund 129 Euro im Monat. Das berichtet u.a. der Münchner Merkur.

Allerdings betrifft die maximale Belastung nur Beschäftigte mit entsprechend hohen Einkommen. Zudem steht ein Teil der Rechnung noch unter Vorbehalt, denn insbesondere bei der Pflegeversicherung sind wichtige Änderungen noch nicht endgültig beschlossen.

Darum steigen die Abzüge 2027

Sozialversicherungsbeiträge werden nicht auf ein beliebig hohes Einkommen erhoben. Die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen legen fest, bis zu welcher Höhe das Brutto Gehalt für die Berechnung der Beiträge berücksichtigt wird. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt im jeweiligen Versicherungszweig beitragsfrei.

Wer weniger als die bisherige Beitragsbemessungsgrenze verdient, wird durch deren Anhebung allein daher grundsätzlich nicht zusätzlich belastet. Besonders betroffen sind Beschäftigte, deren Gehalt bereits oberhalb der bisherigen Grenzen liegt. Durch die Anhebung wird 2027 ein größerer Teil ihres Einkommens beitragspflichtig.

Hinter den höheren Grenzen steckt zum großen Teil ein gesetzlich festgelegter Mechanismus. Die Rechengrößen werden regelmäßig an die Entwicklung der Löhne angepasst. Für 2027 spielt dabei die Lohnentwicklung des Jahres 2025 mit einem Plus von 4,38 Prozent eine entscheidende Rolle.

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Renten- und Arbeitslosenversicherung werden teurer

In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze 2027 um 400 Euro auf 8.850 Euro monatlich steigen. Für Gutverdiener werden damit zusätzliche 400 Euro des monatlichen Einkommens beitragspflichtig. Bei einem gemeinsamen Beitragssatz von 21,2 Prozent für Renten- und Arbeitslosenversicherung ergeben sich daraus für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen zusätzliche Sozialabgaben von 84,80 Euro im Monat. Auf ein vollständiges Jahr gerechnet entspricht das 1.017,60 Euro.

Da sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer diese Beiträge grundsätzlich teilen, entfällt davon nur ein Teil auf den Beschäftigten. Dennoch reduziert die höhere Grenze unmittelbar das Nettogehalt der Betroffenen.

Krankenversicherung: Grenze steigt besonders kräftig

Noch deutlicher fällt die geplante Veränderung in der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Die Beitragsbemessungsgrenze soll von derzeit 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro monatlich steigen. Damit werden künftig bis zu 562,50 Euro zusätzliches Monatseinkommen für die Krankenversicherung beitragspflichtig. Der Anstieg fällt stärker aus als bei einer reinen Anpassung an die Lohnentwicklung, da zusätzlich eine Sonderanhebung berücksichtigt wird.

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen können dadurch bis zu rund 1.208 Euro zusätzliche Beiträge pro Jahr entstehen. Wie hoch die tatsächliche Belastung ausfällt, hängt unter anderem vom jeweiligen Zusatzbeitrag der Krankenkasse ab.

Nicht jeder Gutverdiener zahlt 129 Euro mehr

Die häufig genannte maximale Mehrbelastung von rund 129 Euro monatlich gilt nicht automatisch für jeden Arbeitnehmer mit überdurchschnittlichem Einkommen. Entscheidend ist, wie weit das Bruttogehalt über den bisherigen beziehungsweise neuen Beitragsbemessungsgrenzen liegt.

Bei einem Bruttogehalt von 6.000 Euro würde die zusätzliche Belastung nach den vorliegenden Berechnungen bei ungefähr 20 Euro monatlich liegen. Bei 6.500 Euro brutto wären es bereits etwa 59 Euro im Monat.

Erst bei einem Einkommen oberhalb aller maßgeblichen neuen Grenzen kann die volle Mehrbelastung entstehen. In der maximalen Modellrechnung sind dann bis zu 1.543 Euro zusätzliche Arbeitnehmerbeiträge im Jahr möglich.

Pflegeversicherung könnte für weitere Belastung sorgen

Eine entscheidende Unsicherheit betrifft derzeit noch die Pflegeversicherung. Nach der bestehenden Systematik würde sich deren Beitragsbemessungsgrenze grundsätzlich an der Grenze der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren.

Der Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz sieht jedoch eine deutlich weitergehende Änderung vor. Danach könnte für die Pflegeversicherung künftig die höhere Jahresarbeitsentgeltgrenze maßgeblich werden.

Diese soll 2027 bei 7.012,50 Euro monatlich beziehungsweise 84.150 Euro jährlich liegen. Damit würde ein wesentlich größerer Teil des Einkommens für Pflegeversicherungsbeiträge herangezogen als bisher.

Kinderlose könnten zusätzlich belastet werden

Für Kinderlose kommt eine weitere geplante Änderung hinzu. Der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung soll nach dem derzeitigen Entwurf von 0,6 auf 0,7 Prozentpunkte steigen.

Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 3,6 Prozent würde der Pflegeversicherungsbeitrag für Kinderlose damit auf 4,3 Prozent steigen. Arbeitnehmer außerhalb Sachsens tragen davon allerdings nicht den gesamten Beitrag selbst, da sich der Arbeitgeber weiterhin am allgemeinen Beitrag beteiligt.

In Kombination mit der deutlich höheren Beitragsbemessungsgrenze könnte die Pflegeversicherung dadurch insbesondere für kinderlose Gutverdiener erheblich teurer werden. Nach den derzeitigen Modellrechnungen könnten die gesamten Pflegeversicherungsbeiträge um bis zu rund 689 Euro jährlich steigen.

Bis zu 1.543 Euro zusätzliche Abgaben

Wer mit seinem Einkommen oberhalb aller neuen Grenzen liegt, könnte durch die verschiedenen Änderungen insgesamt besonders stark getroffen werden. Nach den vorliegenden Berechnungen sind für Arbeitnehmer bis zu 1.543 Euro zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge pro Jahr möglich.

Das entspricht durchschnittlich knapp 129 Euro im Monat. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen könnten sogar bis zu rund 2.915 Euro jährlich zusätzlich an die Sozialversicherungen abführen.

Die tatsächliche Nettobelastung kann allerdings geringer ausfallen. Höhere Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung wirken sich grundsätzlich auch steuerlich aus, sodass zusätzliche Sozialabgaben nicht zwingend eins zu eins zu einem entsprechend niedrigeren Nettogehalt führen.

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Vor allem Gutverdiener sind betroffen

Die Änderungen treffen nicht die breite Masse der Arbeitnehmer in gleicher Höhe. Besonders relevant werden die neuen Grenzen für Beschäftigte, deren Einkommen bereits heute oberhalb oder zumindest in der Nähe der Beitragsbemessungsgrenzen liegt.

Wer mit seinem Einkommen deutlich darunter bleibt, zahlt wegen der höheren Obergrenze allein nicht plötzlich mehr Beiträge. Für diese Beschäftigten sind vielmehr Veränderungen der Beitragssätze selbst entscheidend.

Bei Einkommen zwischen der bisherigen und der neuen Grenze steigt die Belastung schrittweise. Je näher das Gehalt an der neuen Obergrenze liegt, desto stärker wirkt sich deren Anhebung aus.

Noch sind nicht alle Werte endgültig

Die neuen Rechengrößen befinden sich derzeit noch im Verfahren. Auch die geplanten Änderungen bei der Pflegeversicherung sind noch nicht endgültig beschlossen.

Besonders die maximale Mehrbelastung von 1.543 Euro sollte deshalb nicht als bereits feststehender Abzug für 2027 verstanden werden. Sie basiert auf der Kombination mehrerer geplanter Änderungen und betrifft nur entsprechend hohe Einkommen.

Die Richtung ist dennoch klar: Werden die derzeit vorgesehenen Beitragsgrenzen und die Änderungen bei der Pflegeversicherung umgesetzt, müssen viele Gutverdiener 2027 mit höheren Sozialabgaben rechnen. Wie stark das Nettogehalt tatsächlich sinkt, hängt vom Einkommen, der Krankenkasse, dem Kinderstatus und der endgültigen Ausgestaltung der Pflegeversicherung ab.

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aktualisiert: 23.09.2026, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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