Finanzamt: Grenze entscheidet - Diese Rentner müssen jetzt Steuern vorauszahlen

Liegt die Einkommensteuer nach dem letzten Steuerbescheid bei mindestens 400 Euro im Jahr, kann das Finanzamt künftig vierteljährliche Vorauszahlungen verlangen. Betroffen sind zunehmend Rentner, weil auf die gesetzliche Rente keine Steuer einbehalten wird und jede Rentenerhöhung voll steuerpflichtig ist. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.

06.11.2026, 07:00 Uhr, von (Steuern)
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Die Grundlage für die Steuervorauszahlungen bildet das Einkommensteuergesetz, nach dem Vorauszahlungen jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember des Jahres fällig werden. Das Finanzamt setzt sie mit einem eigenen Vorauszahlungsbescheid fest, der meist zusammen mit dem Steuerbescheid verschickt wird. Der nächste Termin ist der 10. Dezember 2026, wie Finanz.de berichtet hat.

Ab wann das Finanzamt Vorauszahlungen festsetzt

Vorauszahlungen werden nur festgesetzt, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro pro Termin betragen. Wer nach dem letzten Bescheid zum Beispiel 380 Euro Steuer schuldete, muss also nichts vorauszahlen, bei 480 Euro wären dagegen vier Raten von je 120 Euro möglich. Kirchensteuer und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag kommen auf die Raten hinzu.

Maßgeblich ist die Einkommensteuer, die nach Anrechnung bereits gezahlter Lohnsteuer und anderer Steuerabzüge offenbleibt. Das Finanzamt geht dabei grundsätzlich davon aus, dass sich die Einkünfte im laufenden Jahr ähnlich entwickeln wie im Jahr des letzten Bescheids. Ändert sich das Einkommen, kann es die Vorauszahlungen bis zum Ablauf des 15. Monats nach dem jeweiligen Steuerjahr anpassen. Finanz.de hat berichtet.

Warum es gerade Rentner trifft

Anders als beim Arbeitslohn behält die Rentenversicherung von der gesetzlichen Rente keine Lohnsteuer ein, abgezogen werden nur die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wer mit seiner Rente über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr 2026 liegt, zahlt die gesamte Jahressteuer deshalb erst nach der Steuererklärung. Genau diese Nachzahlung wird zur Grundlage für die Vorauszahlungen.

Hinzu kommt die Art, wie Renten besteuert werden. Der steuerfreie Teil der Rente wird nach dem ersten vollen Rentenjahr als fester Euro-Betrag festgeschrieben, spätere Rentenerhöhungen sind deshalb in voller Höhe steuerpflichtig. Zum 1. Juli 2026 sind die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent gestiegen, wer knapp unter der 400-Euro-Grenze lag, kann sie damit überschreiten. Dadurch würde die Vorauszahlung an das Finanzamt fällig werden.

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Rechenbeispiel: So kippt eine Rentnerin über die Grenze

Eine alleinstehende Rentnerin mit Kindern bezieht seit 2015 eine gesetzliche Rente, ihr steuerfreier Rentenanteil ist mit 6.200 Euro im Jahr festgeschrieben. Seit Juli 2025 erhält sie 2.000 Euro brutto im Monat, seit Juli 2026 sind es nach der Erhöhung rund 2.085 Euro. Andere Einkünfte hat sie nicht.

2025 2026
Bruttorente im Jahr rund 23.570 Euro rund 24.510 Euro
Zu versteuerndes Einkommen rund 14.370 Euro rund 15.140 Euro
Einkommensteuer rund 365 Euro rund 462 Euro
Vorauszahlungen danach keine möglich, rund 115 Euro pro Quartal

Für 2025 liegt die Steuer unter 400 Euro, eine Vorauszahlung wird nicht festgesetzt. Mit dem Bescheid für 2026 kann das Finanzamt dagegen ab 2027 Vorauszahlungen von rund 115 Euro pro Quartal verlangen, obwohl die Rente nur um rund 940 Euro im Jahr gestiegen ist. Das Beispiel ist vereinfacht, die tatsächliche Steuer hängt unter anderem vom Rentenbeginn, der Krankenkasse und weiteren Abzügen ab.

Im ersten Jahr wird es oft doppelt teuer

Kommt der erste Vorauszahlungsbescheid, fallen häufig zwei Zahlungen zusammen. Die Nachzahlung für das abgelaufene Steuerjahr ist meist einen Monat nach dem Bescheid fällig, gleichzeitig beginnen die Raten für das laufende Jahr. Termine, die bei Erhalt des Bescheids bereits verstrichen sind, können dabei zu einer höheren Zahlung zum nächsten Termin führen.

Wer pünktlich zahlt, vermeidet Säumniszuschläge. Bei verspäteter Zahlung berechnet das Finanzamt 1 Prozent des offenen Betrags für jeden angefangenen Monat, bei Überweisungen gilt eine Schonfrist von drei Tagen. Wer dem Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, muss sich um die Termine nicht selbst kümmern.

Wann sich ein Antrag auf Herabsetzung lohnt

Sinken die Einkünfte, etwa weil ein Nebenjob wegfällt oder im Vorjahr eine einmalige Nachzahlung der Rente oder eine Abfindung versteuert wurde, können Steuerpflichtige eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantragen. Der Antrag ist formlos per Brief oder über ELSTER möglich, eine kurze Begründung und Nachweise wie die Rentenanpassungsmitteilung oder eine Übersicht der erwarteten Einkünfte helfen. Damit er noch für den 10. Dezember berücksichtigt wird, sollte er möglichst frühzeitig beim Finanzamt eingehen.

Bis zur Entscheidung sollte der festgesetzte Betrag nicht eigenmächtig gekürzt werden. Zu niedrig angesetzte Einkünfte führen zudem später zu einer Nachzahlung mit der Steuererklärung. Umgekehrt können Rentner, deren Einkünfte steigen, die Vorauszahlungen auch freiwillig erhöhen lassen, um eine hohe Nachzahlung zu vermeiden.

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aktualisiert: 06.11.2026, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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