Soli-Rechner (Solidaritätszuschlag)

Mit dem Soli-Rechner prüfst du anhand deines zu versteuernden Einkommens, ob du noch Solidaritätszuschlag zahlst – inkl. Freigrenze 2026 und Milderungszone.

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Solidaritätszuschlag-Rechner
Zahlst du noch Soli?
Seit 2021 ist der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der Steuerzahler entfallen – erst ab einer hohen Einkommensteuer wird er fällig.
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Übersicht

  • Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Einkommensteuer.
  • Er fällt erst oberhalb einer Freigrenze an (2026: 20.350 Euro Einkommensteuer, Ledige) – das entspricht rund 75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.
  • Seit 2021 zahlen rund 90 Prozent der Steuerzahler keinen Soli mehr.
  • Auf Kapitalerträge und bei der Körperschaftsteuer gilt keine Freigrenze.

Der Solidaritätszuschlag (kurz Soli) beträgt 5,5 % der Einkommensteuer. Seit 2021 ist er für rund 90 % der Steuerzahler entfallen: Erst oberhalb einer Freigrenze wird er überhaupt fällig. Mit dem Soli-Rechner prüfst du anhand deines zu versteuernden Einkommens, ob und wie viel Soli du noch zahlst.

Was ist der Solidaritätszuschlag?

Der Soli ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer. Er wurde 1991 zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt und beträgt 5,5 % der festgesetzten Steuer. Das Bundesverfassungsgericht hat ihn am 26. März 2025 für verfassungsgemäß erklärt – eine vollständige Abschaffung ist derzeit nicht geplant.

Freigrenze 2026

2026 liegt die Freigrenze bei einer festgesetzten Einkommensteuer von 20.350 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 Euro (Zusammenveranlagung). Wer weniger Einkommensteuer zahlt, zahlt keinen Soli.

Umgerechnet entspricht das bei Ledigen einem zu versteuernden Einkommen von rund 75.000 Euro, bei Zusammenveranlagung von rund 150.000 Euro. Bei Arbeitnehmern ohne besondere Abzüge ist das ein Bruttojahresgehalt von grob 90.000 Euro (Ledige).

Milderungszone verhindert einen Sprung

Direkt oberhalb der Freigrenze steigt der Soli nicht sofort auf die vollen 5,5 %, sondern wächst in der sogenannten Milderungszone langsam an: Er beträgt dort 11,9 % des Betrags, um den die Einkommensteuer die Freigrenze übersteigt. Erst bei höheren Einkommen gelten die vollen 5,5 %. So werden Härten an der Grenze vermieden.

Wer zahlt 2026 überhaupt noch Soli?

Durch die hohen Freigrenzen zahlen rund 90 % der Arbeitnehmer keinen Soli mehr – in ihrer Lohnabrechnung taucht er nicht mehr auf. Übrig bleiben:

  • Spitzenverdiener oberhalb der Freigrenze, den vollen Satz zahlen nur sehr hohe Einkommen,
  • Kapitalanleger über die Abgeltungssteuer,
  • Kapitalgesellschaften auf ihre Körperschaftsteuer.

Soli auf Kapitalerträge – ohne Freigrenze

Bei der Abgeltungssteuer gilt die Freigrenze nicht: Auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne fallen immer 25 % plus 5,5 % Soli an (zusammen 26,375 %). Steuerfrei bleiben nur Erträge bis zum Sparerpauschbetrag (1.000 Euro pro Person, 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung) – dafür sorgt der Freistellungsauftrag bei der Bank. Auch bei der Körperschaftsteuer von GmbH und AG wird der Soli weiterhin ohne Freigrenze erhoben.

Zu viel gezahlten Soli zurückholen

Wurde über die Lohnabrechnung mehr Soli einbehalten, als nach der Jahresberechnung fällig ist, holst du dir die Differenz über die Einkommensteuererklärung zurück – allerdings meist erst mit über einem Jahr Verzögerung. Verheiratete profitieren zusätzlich vom Ehegattensplitting, das die Einkommensteuer und damit auch einen etwaigen Soli senkt.

Tipp
Auf Zinsen und Dividenden fällt der Soli direkt zusammen mit der Abgeltungssteuer an – dort kannst du die Gesamtbelastung berechnen. Wie hoch deine tarifliche Einkommensteuer ausfällt, zeigt der Einkommensteuer-Rechner.

Solidaritätszuschlag: Eckwerte 2026

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Einkommensteuer, wird aber erst oberhalb einer Freigrenze fällig. Seit 2021 zahlen ihn rund 90 Prozent der Steuerzahler nicht mehr.

EckwertWert 2026
Freigrenze (Einzelveranlagung)20.350 € Einkommensteuer
entspricht zu versteuerndem Einkommen (Ledige)ca. 75.000 €
Freigrenze (Zusammenveranlagung)40.700 € Einkommensteuer
Milderungszone (oberhalb der Freigrenze)11,9 % des übersteigenden Betrags
voller Soli-Satz5,5 % der Einkommensteuer
Soli auf Kapitalerträge5,5 % der Abgeltungssteuer, ohne Freigrenze

Auf Kapitalerträge (Abgeltungsteuer) und bei der Körperschaftsteuer wird der Soli weiterhin ohne Freigrenze erhoben.

Stand: 02.10.2026, um 12:18 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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