Soli-Rechner
Seit 2021 entfällt der Soli für rund 90 % der Steuerzahler. Erst oberhalb einer Freigrenze wird er fällig.
Der Solidaritätszuschlag (kurz Soli) beträgt 5,5 % der Einkommensteuer. Seit 2021 ist er für rund 90 % der Steuerzahler entfallen: Erst oberhalb einer Freigrenze wird er überhaupt fällig. Mit dem Soli-Rechner prüfst du, ob und wie viel Soli du noch zahlst.
Freigrenze 2026
2026 liegt die Freigrenze bei einer festgesetzten Einkommensteuer von 20.350 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 Euro (Zusammenveranlagung). Wer weniger Einkommensteuer zahlt, zahlt keinen Soli. Das entspricht – je nach Konstellation – einem Bruttojahreseinkommen im deutlich sechsstelligen Bereich, bevor der Soli greift.
Milderungszone verhindert einen Sprung
Direkt oberhalb der Freigrenze steigt der Soli nicht sofort auf die vollen 5,5 %, sondern wächst in der sogenannten Milderungszone langsam an: Er beträgt dort 11,9 % des Betrags, um den die Einkommensteuer die Freigrenze übersteigt. Erst bei höheren Einkommen gelten die vollen 5,5 %.
Soli auf Kapitalerträge und für Unternehmen
Unabhängig von der Freigrenze wird der Soli weiterhin auf die Abgeltungssteuer bei Kapitalerträgen sowie auf die Körperschaftsteuer von Kapitalgesellschaften erhoben.
