Körperschaftsteuer-Rechner
Mit dem Koerperschaftsteuer-Rechner berechnest du die Steuerlast deiner GmbH: 15 % KSt + Soli, optional inkl. Gewerbesteuer.
Körperschaftsteuer 15 Prozent plus Soli – und auf Wunsch inklusive Gewerbesteuer für die Gesamtbelastung.
Übersicht
Mit dem Körperschaftsteuer-Rechner ermittelst du die Steuerlast deiner Kapitalgesellschaft: 15 Prozent Körperschaftsteuer plus Solidaritätszuschlag – und auf Wunsch inklusive Gewerbesteuer für die realistische Gesamtbelastung.
Was ist die Körperschaftsteuer?
Die Körperschaftsteuer (KSt) ist die Einkommensteuer der juristischen Personen. Sie besteuert den Gewinn von Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt sie nicht – dort wird der Gewinn direkt bei den Inhabern mit Einkommensteuer belegt.
Der Steuersatz: 15 Prozent
Der Körperschaftsteuersatz beträgt bundeseinheitlich 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer – hier ohne Freigrenze, anders als bei der Einkommensteuer.
Gewerbesteuer kommt hinzu
Neben der KSt zahlen Kapitalgesellschaften Gewerbesteuer. Sie berechnet sich aus dem Gewerbeertrag × 3,5 Prozent Steuermesszahl × dem Hebesatz der Gemeinde. Da der Hebesatz stark schwankt (rund 250 bis über 500 Prozent), unterscheidet sich die Gesamtbelastung je nach Standort deutlich.
Kein Freibetrag für Kapitalgesellschaften
Den gewerbesteuerlichen Freibetrag von 24.500 Euro gibt es nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften versteuern ihren Gewinn ohne diesen Freibetrag – dafür ist die Körperschaftsteuer mit 15 Prozent vergleichsweise niedrig.
Die Gesamtbelastung
KSt, Soli und Gewerbesteuer summieren sich in der Praxis auf eine Gesamtbelastung von rund 30 Prozent des Gewinns. Dieser Wert ist ein grober Richtwert – der genaue Satz hängt vom Hebesatz der Gemeinde ab, den du im Rechner eingeben kannst.
Besteuerung der Ausschüttung
Wird der versteuerte Gewinn an die Gesellschafter ausgeschüttet, fällt eine zweite Ebene an: Bei Privatpersonen die Abgeltungsteuer (25 Prozent zzgl. Soli) oder auf Antrag das Teileinkünfteverfahren. Diese Doppelbelastung ist bei der Rechtsformwahl mitzudenken.
GmbH oder Einzelunternehmen?
Ob sich eine Kapitalgesellschaft lohnt, hängt davon ab, ob Gewinne thesauriert (im Unternehmen belassen) oder entnommen werden. Wer Gewinne reinvestiert, profitiert oft von der niedrigen KSt; wer alles entnimmt, muss die Ausschüttungsbesteuerung einrechnen.
