Umsatzsteuer-Rechner für Unternehmer
Umsatzsteuer-Rechner für Unternehmer: Zahllast aus Umsatzsteuer und Vorsteuer berechnen und Netto/Brutto umrechnen – plus Voranmeldung, Fristen, Rechnungsangaben und Kleinunternehmerregelung.
Berechne die Umsatzsteuer zum Satz von 19 % oder 7 % und optional deine Zahllast ans Finanzamt.
Übersicht
- Unternehmer weisen auf Rechnungen 19 oder 7 Prozent Umsatzsteuer aus.
- Die Zahllast ist die Umsatzsteuer abzüglich der gezahlten Vorsteuer.
- Kleinunternehmer nach Paragraf 19 UStG können auf die Umsatzsteuer verzichten.
- Der Rechner ermittelt Umsatzsteuer, Vorsteuer und Zahllast.
Mit dem Umsatzsteuer-Rechner rechnest du Netto in Brutto um – oder die Umsatzsteuer aus einem Bruttobetrag heraus. Zusätzlich ermittelst du aus Umsatzsteuer und Vorsteuer deine Zahllast ans Finanzamt. Praktisch für Rechnungen, Angebote und die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Willst du als Verbraucher nur einen Preis umrechnen, reicht der einfachere Mehrwertsteuer-Rechner.
Was ist die Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer ist eine Steuer auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Unternehmen schlagen sie auf ihre Nettopreise auf, ziehen sie vom Kunden ein und führen sie ans Finanzamt ab. Wirtschaftlich getragen wird sie vom Endverbraucher – für Unternehmen ist sie ein durchlaufender Posten.
Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer?
Beide Begriffe meinen dasselbe. Umsatzsteuer ist die amtliche Bezeichnung aus dem Umsatzsteuergesetz (UStG), Mehrwertsteuer der umgangssprachliche Ausdruck, der auf Kassenbons und Rechnungen erscheint. Rechnerisch gibt es keinen Unterschied – der Betrag ist identisch.
Die Steuersätze: 19 % und 7 %
Es gelten der Regelsteuersatz von 19 Prozent und der ermäßigte Satz von 7 Prozent. Einige Umsätze, etwa Wohnungsmieten oder ärztliche Heilbehandlungen, sind ganz von der Umsatzsteuer befreit. Welche Waren und Leistungen unter welchen Satz fallen, zeigt die Übersicht beim Mehrwertsteuer-Rechner.
Netto, Umsatzsteuer und Brutto berechnen
Der Bruttobetrag ergibt sich aus Netto plus Umsatzsteuer: bei 19 Prozent also Netto × 1,19. Umgekehrt rechnest du aus dem Brutto den Nettobetrag heraus, indem du durch 1,19 (bzw. 1,07) teilst. Der Rechner erledigt beide Richtungen automatisch – du wählst nur Betrag, Richtung und Steuersatz.
Vorsteuerabzug und Zahllast
Die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen selbst beim Einkauf zahlt, heißt Vorsteuer. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen dürfen sie von der eingenommenen Umsatzsteuer abziehen. An das Finanzamt geht nur die Zahllast = Umsatzsteuer − Vorsteuer. Übersteigt die Vorsteuer die Umsatzsteuer, erstattet das Finanzamt den Überhang.
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Wer im Vorjahr höchstens 25.000 Euro Umsatz hatte und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen: Dann wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und abgeführt, im Gegenzug entfällt der Vorsteuerabzug. Für Kleinunternehmer ist der Bruttobetrag stets gleich dem Nettobetrag. Alle Details, auch zum Gründungsjahr, findest du bei der Kleinunternehmerregelung.
Umsatzsteuer-Voranmeldung und Fristen
Unternehmen melden die Umsatzsteuer elektronisch über ELSTER mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Wie oft, hängt von der Zahllast des Vorjahres ab:
| Umsatzsteuer-Zahllast im Vorjahr | Voranmeldung |
|---|---|
| bis 2.000 € | keine, nur Jahreserklärung |
| 2.000 bis 9.000 € | vierteljährlich |
| über 9.000 € | monatlich |
| Gründungsjahr und Folgejahr | nach der voraussichtlichen Zahllast |
Die Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums fällig, zusammen mit der Zahlung. Mit einer Dauerfristverlängerung gewinnst du jeweils einen Monat; Monatszahler leisten dafür eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahres-Zahllast. Nach Jahresende folgt die Umsatzsteuer-Jahreserklärung.
Soll- oder Ist-Versteuerung
Grundsätzlich entsteht die Umsatzsteuer mit der Leistung, also mit Rechnungsstellung (Soll-Versteuerung) – auch wenn der Kunde noch nicht bezahlt hat. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro sowie Freiberufler können auf Antrag die Ist-Versteuerung wählen: Dann fällt die Umsatzsteuer erst an, wenn das Geld eingegangen ist. Das schont die Liquidität.
Rechnungsangaben und E-Rechnung
Damit dein Kunde die Vorsteuer abziehen kann, muss die Rechnung unter anderem Steuernummer oder USt-IdNr., fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsdatum, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag enthalten. Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können; die Pflicht zum Ausstellen gilt ab 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz und ab 2028 für alle. Eine Vorlage findest du unter Rechnung schreiben.
Reverse Charge und EU-Geschäfte
Bei bestimmten Leistungen – etwa Bauleistungen oder Dienstleistungen an Unternehmen im EU-Ausland – schuldet nicht der Leistende, sondern der Empfänger die Umsatzsteuer (Reverse-Charge-Verfahren). Die Rechnung wird dann netto mit entsprechendem Hinweis gestellt. Für innergemeinschaftliche Geschäfte brauchst du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
