Gewerbesteuer-Rechner
Mit dem Gewerbesteuer-Rechner berechnest du die Gewerbesteuer aus Gewerbeertrag, Freibetrag (24.500 €), Steuermesszahl 3,5 % und Hebesatz.
Aus Gewerbeertrag, Rechtsform und Hebesatz der Gemeinde.
Übersicht
- Die Gewerbesteuer zahlen Gewerbebetriebe an ihre Gemeinde.
- Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro.
- Steuermesszahl 3,5 Prozent, multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde.
- Für natürliche Personen wird sie teils auf die Einkommensteuer angerechnet.
Jeder Gewerbebetrieb in Deutschland zahlt Gewerbesteuer an die Gemeinde. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Gewinn, der Rechtsform und vor allem vom Hebesatz der jeweiligen Kommune ab. Mit dem Gewerbesteuer-Rechner ermittelst du die Belastung in wenigen Schritten.
Freibetrag für Einzelunternehmen
Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren von einem Freibetrag von 24.500 Euro auf den Gewerbeertrag. Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG haben keinen Freibetrag – ihr gesamter Gewerbeertrag ist steuerpflichtig.
Messbetrag und Hebesatz
Der gekürzte Gewerbeertrag wird auf volle 100 Euro abgerundet und mit der Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert – das ergibt den Steuermessbetrag. Diesen multipliziert die Gemeinde mit ihrem Hebesatz. Bei einem Hebesatz von 400 % beträgt die Gewerbesteuer also das 14-Fache des Messbetrags (3,5 % × 400 %).
Anrechnung auf die Einkommensteuer
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG). Bis zu einem Hebesatz von rund 400 % bleibt die tatsächliche Zusatzbelastung dadurch häufig gering.
Ab wann wird die Gewerbesteuer fällig?
Einzelunternehmen und Personengesellschaften zahlen Gewerbesteuer erst ab einem Gewerbeertrag von 24.500 Euro im Jahr – bis dahin greift der Freibetrag. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) haben keinen Freibetrag; bei ihnen fällt die Steuer ab dem ersten Euro Gewinn an.
Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG)
Für Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften wird das 4-Fache des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet. Dadurch wird die Doppelbelastung aus Gewerbe- und Einkommensteuer bis zu einem Hebesatz von rund 400 % nahezu vollständig ausgeglichen.
Vorauszahlungen und Erklärung
Die Gewerbesteuer wird über die jährliche Gewerbesteuererklärung festgesetzt; die Gemeinde erhebt zusätzlich vierteljährliche Vorauszahlungen auf Basis des Vorjahres. Reine Kleingewerbe unter dem Freibetrag zahlen keine Gewerbesteuer, müssen ab Gewerbeanmeldung aber ggf. eine Erklärung abgeben.
