Mehrwertsteuer-Rechner

Mehrwertsteuer einfach berechnen: netto in brutto umrechnen oder die MwSt aus dem Bruttobetrag herausrechnen – mit 19 % oder 7 %, plus Übersicht, was mit welchem Satz besteuert wird.

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Mehrwertsteuer-Rechner
Netto in Brutto umrechnen – oder umgekehrt.
Berechne die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) zum Satz von 19 % oder 7 %.
Betrag
€
Steuersatz

Übersicht

  • Der Regelsteuersatz der Mehrwertsteuer beträgt 19 %.
  • Für viele Waren des täglichen Bedarfs gilt der ermäßigte Satz von 7 %.
  • „Mehrwertsteuer“ und „Umsatzsteuer“ bezeichnen dieselbe Steuer.
  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Mehrwertsteuer aus.

Die Mehrwertsteuer (offiziell Umsatzsteuer) wird auf nahezu alle Waren und Dienstleistungen erhoben. Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner auf Finanz.de rechnest du einen Nettobetrag in einen Bruttobetrag um – oder ziehst die enthaltene MwSt aus einem Bruttobetrag heraus. Das ist praktisch beim Einkauf, bei Angeboten oder zum Prüfen von Kassenbons. Bist du Unternehmer und willst deine Zahllast aus Umsatzsteuer und Vorsteuer berechnen, nutze den Umsatzsteuer-Rechner.

Mehrwertsteuersätze: 19 % und 7 %

In Deutschland gibt es zwei Steuersätze: den Regelsteuersatz von 19 Prozent und den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent. Der ermäßigte Satz gilt zum Beispiel für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen sowie den öffentlichen Nahverkehr.

Mehrwertsteuer berechnen – so geht's

Netto in Brutto: Bruttobetrag = Nettobetrag × (1 + Steuersatz). Bei 19 %: 100 Euro netto ergeben 119 Euro brutto (19 Euro Mehrwertsteuer).

Brutto in Netto (MwSt herausrechnen): Nettobetrag = Bruttobetrag ÷ (1 + Steuersatz). Bei 19 %: 119 Euro brutto ergeben 100 Euro netto (19 Euro Mehrwertsteuer).

Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer?

Beide Begriffe meinen dasselbe. Im Umsatzsteuergesetz (UStG) heißt die Steuer offiziell Umsatzsteuer; im Alltag ist von Mehrwertsteuer die Rede. Unternehmen führen die eingenommene Umsatzsteuer an das Finanzamt ab und können im Gegenzug die gezahlte Vorsteuer abziehen.

7 % oder 19 % – welcher Satz gilt?

Der ermäßigte Satz von 7 % gilt z. B. für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und den Nahverkehr. Neu seit 1. Januar 2026: In der Gastronomie gelten auf Speisen dauerhaft 7 %, während Getränke bei 19 % bleiben. Die meisten übrigen Waren und Dienstleistungen unterliegen dem Regelsatz von 19 %.

Beispiele: Welcher Satz gilt wofür?

Die folgende Übersicht zeigt typische Waren und Leistungen und den jeweils geltenden Mehrwertsteuersatz:

Ware oder LeistungMehrwertsteuer
Lebensmittel wie Brot, Obst, Gemüse, Milch7 %
Getränke wie Mineralwasser, Saft, Bier19 %
Speisen im Restaurant (seit 2026)7 %
Getränke im Restaurant19 %
Bücher, E-Books, Zeitungen7 %
Bahn- und Nahverkehrstickets7 %
Hotelübernachtung (ohne Frühstück)7 %
Kleidung, Elektronik, Möbel19 %
Handwerkerleistungen19 %
Photovoltaikanlage bis 30 kWp fürs Wohnhaus0 %
Wohnungsmiete, ärztliche Heilbehandlungsteuerfrei

Für Unternehmer: Vorsteuer, Zahllast und Kleinunternehmer

Unternehmen führen die eingenommene Umsatzsteuer ans Finanzamt ab und ziehen die selbst gezahlte Vorsteuer ab. Wie du die Zahllast berechnest, welche Fristen für die Voranmeldung gelten und was auf eine Rechnung gehört, erklärt die Seite zur Umsatzsteuer. Wer nur wenig Umsatz macht, kann auf die Umsatzsteuer ganz verzichten – alle Grenzen findest du bei der Kleinunternehmerregelung.

Tipp
Bei Rabatten bleibt der Steuersatz gleich: Rechne erst den reduzierten Bruttopreis aus und ziehe dann die enthaltene Mehrwertsteuer heraus – der Rechner oben erledigt beides in einem Schritt.

Mehrwertsteuer: Netto- und Bruttobeträge (19 % und 7 %)

Der Regelsteuersatz beträgt 19 Prozent, der ermäßigte Satz 7 Prozent (z. B. Lebensmittel, Bücher, Nahverkehr).

NettobetragBrutto (19 %)Brutto (7 %)
100,00 €119,00 €107,00 €
500,00 €595,00 €535,00 €
1.000,00 €1.190,00 €1.070,00 €
5.000,00 €5.950,00 €5.350,00 €
10.000,00 €11.900,00 €10.700,00 €

Aus einem Bruttobetrag rechnest du die Mehrwertsteuer heraus, indem du durch 1,19 (bzw. 1,07) teilst. Die Sätze gelten unverändert für 2026 und 2027.

Stand: 02.10.2026, um 12:39 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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