Kirchensteuer-Rechner
Mit dem Kirchensteuer-Rechner berechnest du deine Kirchensteuer: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % der Einkommensteuer.
Die Kirchensteuer beträgt 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % deiner Einkommen- bzw. Lohnsteuer.
Übersicht
- Die Kirchensteuer beträgt 8 Prozent (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 Prozent der Einkommensteuer.
- Sie ist als Sonderausgabe in der Steuererklärung absetzbar.
- Wer keiner steuererhebenden Kirche angehört, zahlt keine Kirchensteuer.
- Der Rechner ermittelt die Kirchensteuer aus der Einkommensteuer.
Wer Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist, zahlt Kirchensteuer. Sie beträgt 8 % der Einkommen- bzw. Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in allen anderen Bundesländern. Mit dem Kirchensteuer-Rechner ermittelst du deine jährliche und monatliche Belastung.
Wie wird die Kirchensteuer berechnet?
Bemessungsgrundlage ist nicht dein Einkommen, sondern die festgesetzte Lohn- oder Einkommensteuer. Die Formel lautet: Kirchensteuer = Einkommensteuer × 8 % bzw. 9 %. Bei 8.000 Euro Jahreslohnsteuer und 9 % sind das 720 Euro im Jahr, also 60 Euro im Monat.
Kirchensteuer als Sonderausgabe
Die gezahlte Kirchensteuer kannst du in voller Höhe als Sonderausgabe in der Steuererklärung absetzen. Dadurch sinkt die Einkommensteuer, und ein Teil der Kirchensteuer fließt über die Erstattung zurück.
Wer zahlt keine Kirchensteuer?
Wer keiner steuererhebenden Kirche angehört oder aus der Kirche ausgetreten ist, zahlt keine Kirchensteuer. Bei Familien mit unterschiedlicher Konfession gilt in einigen Bundesländern das besondere Kirchgeld.
Kirchensteuer sparen ohne Austritt: Kappung
Bei hohen Einkommen kann die Kirchensteuer über die sogenannte Kappung begrenzt werden – sie wird dann auf einen festen Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens gedeckelt (je nach Bundesland meist 2,75 bis 4 %). Den Antrag stellst du direkt bei deiner Landeskirche; das Finanzamt berücksichtigt die Kappung nicht automatisch.
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe
Ist nur ein Ehepartner Kirchenmitglied und der andere verdient deutlich mehr, kann statt der Kirchensteuer das besondere Kirchgeld anfallen. Es orientiert sich am gemeinsamen zu versteuernden Einkommen (ab rund 40.000 Euro) und liegt gestaffelt zwischen etwa 96 und 3.600 Euro im Jahr.
Was der Kirchenaustritt bringt
Mit dem Kirchenaustritt endet die Kirchensteuerpflicht – ab dem Folgemonat fällt keine Kirchensteuer mehr an. Da die Kirchensteuer aber als Sonderausgabe die Einkommensteuer mindert, ist die tatsächliche Ersparnis etwas geringer als der volle Kirchensteuerbetrag.
Kirchensteuersatz nach Bundesland (2026 & 2027)
Die Kirchensteuer beträgt einen Prozentsatz der Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer. Er hängt vom Bundesland ab.
| Bundesland | Kirchensteuersatz |
|---|---|
| Baden-Württemberg | 8 % |
| Bayern | 8 % |
| alle übrigen Bundesländer | 9 % |
Nur in Bayern und Baden-Württemberg liegt der Satz bei 8 Prozent, sonst bundesweit bei 9 Prozent. Wer aus der Kirche austritt, zahlt keine Kirchensteuer mehr.
