Pflegegeld steigt 2027 an - Für manche könnte es aber weniger geben

Mehr Pflegegeld ab 2027 klingt zunächst nach einer deutlichen Entlastung – doch für manche Pflegebedürftige könnte am Ende sogar weniger Geld übrig bleiben als heute. Gleich mehrere geplante Änderungen sorgen dafür, dass Familien trotz höherer Auszahlung finanziell schlechter dastehen könnten. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

24.09.2026, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
Pflege
Bildquelle: Finanz.de (Montage) / Pflege
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Auf den ersten Blick klingt es nach einer guten Nachricht für Millionen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen: Die monatliche Geldleistung soll mit der geplanten Pflegereform steigen. Doch hinter dem höheren Betrag verbirgt sich ein entscheidender Haken, denn künftig sollen daraus teilweise Kosten bezahlt werden, die von der Pflegekasse bislang zusätzlich übernommen werden.

Besonders einschneidend könnte die Reform für Menschen werden, die erstmals einen Pflegegrad erhalten. Bei den Pflegegraden 2 und 3 sieht der bisherige Entwurf sogar vor, dass in den ersten drei Monaten lediglich die Hälfte der neuen Geldleistung ausgezahlt wird. Das berichtet u.a. die Plattform gegen-hartz.de.

Pflegegeld soll durch neue Geldleistung ersetzt werden

Kern der geplanten Reform ist eine Neuordnung der Leistungen für die häusliche Pflege. Das bisherige Pflegegeld für selbst organisierte Pflege soll nach dem Referentenentwurf durch ein monatliches Entlastungsbudget für die Pflegegrade 2 bis 5 ersetzt werden.

Die geplanten Beträge liegen zunächst über dem bisherigen Pflegegeld. Bei Pflegegrad 2 soll die monatliche Geldleistung von derzeit 347 Euro auf 386 Euro steigen. Für Pflegegrad 3 sind 638 Euro vorgesehen.

Auch bei den Pflegegraden 4 und 5 soll es höhere monatliche Beträge geben. Je nach Pflegegrad beträgt das nominelle Plus gegenüber dem bisherigen Pflegegeld 39 beziehungsweise 89 Euro.

Dabei handelt es sich bislang allerdings ausschließlich um Planungen. Die Reform ist noch nicht beschlossen, sodass sich sowohl Beträge als auch Voraussetzungen und der geplante Start zum 1. Januar 2027 noch verändern können.

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Das Plus von 39 Euro hat einen entscheidenden Haken

Dass künftig mehr Geld auf dem Konto landet, bedeutet nicht automatisch, dass Pflegebedürftige finanziell bessergestellt werden. Denn gleichzeitig sollen bestimmte Leistungen wegfallen, die bisher zusätzlich zum Pflegegeld beansprucht werden können.

Ein wichtiges Beispiel sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Dafür übernimmt die Pflegeversicherung derzeit unter den gesetzlichen Voraussetzungen Kosten von bis zu 42 Euro monatlich. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.

Dieser eigenständige Anspruch soll nach den bisherigen Reformplänen entfallen. Wer die neue Geldleistung erhält, müsste entsprechende Produkte künftig aus dem monatlichen Entlastungsbudget bezahlen.

Bei Pflegegrad 2 könnten sogar drei Euro weniger bleiben

Besonders deutlich wird der Effekt bei Pflegegrad 2. Das bisherige Pflegegeld von 347 Euro soll auf 386 Euro steigen – ein nominelles Plus von 39 Euro im Monat.

Wer bislang zusätzlich Pflegehilfsmittel im maximalen Wert von 42 Euro benötigt und diese künftig selbst aus dem neuen Budget bezahlen muss, hätte nach deren Kauf rechnerisch nur noch 344 Euro übrig. Verglichen mit dem bisherigen Pflegegeld von 347 Euro wären das sogar drei Euro weniger.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jedem Pflegebedürftigen automatisch 42 Euro abgezogen werden. Wer keine oder deutlich günstigere Verbrauchspflegehilfsmittel benötigt, kommt zu einem anderen Ergebnis. Entscheidend ist deshalb nicht allein die Höhe der neuen monatlichen Überweisung, sondern welche bislang zusätzlich finanzierten Leistungen daraus künftig bezahlt werden müssen.

Neue Pflegebedürftige sollen zunächst nur die Hälfte bekommen

Noch gravierender könnte eine weitere Regelung für Menschen werden, die erstmals einen Pflegegrad erhalten. Bei Pflegegrad 2 und 3 soll in den ersten drei Monaten nach dem erstmaligen Pflegegradbezug nur die Hälfte des vorgesehenen Entlastungsbudgets ausgezahlt werden.

Bei Pflegegrad 2 wären das zunächst lediglich 193 statt 386 Euro monatlich. Bei Pflegegrad 3 würden in der Anfangsphase 319 statt 638 Euro gezahlt.

Über drei Monate summiert sich der Unterschied auf erhebliche Beträge. Bei Pflegegrad 2 würden gegenüber einer sofortigen vollständigen Auszahlung 579 Euro fehlen, bei Pflegegrad 3 wären es sogar 957 Euro.

Für bereits länger Pflegebedürftige ist dagegen keine pauschale Halbierung vorgesehen. Die Regelung betrifft nach dem derzeitigen Entwurf die ersten drei Monate beim erstmaligen Bezug eines Pflegegrades 2 oder 3.

Ausgerechnet am Anfang gäbe es weniger Geld

Die geplante Regelung ist besonders relevant, weil unmittelbar nach Eintritt einer Pflegebedürftigkeit häufig zahlreiche organisatorische und finanzielle Fragen geklärt werden müssen. Pflege, Hilfsmittel und Unterstützung müssen organisiert und Angehörige gegebenenfalls entlastet werden.

Das Bundesgesundheitsministerium verbindet die geplante Anfangsphase mit einer stärkeren Beratung und Begleitung und verweist zugleich auf die finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung. Sozialverbände kritisieren dagegen, dass gerade zu Beginn einer Pflegebedürftigkeit konkrete Unterstützung benötigt werde.

Eine neue Pflegebegleitung soll nach den bisherigen Planungen zudem erst 2028 starten. Für die Zeit davor sind zusätzliche Beratungsmöglichkeiten vorgesehen.

Auch bei der Ersatzpflege soll sich viel ändern

Ein weiterer großer Umbau betrifft die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Derzeit steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 dafür ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.

Dabei handelt es sich nicht um einen Betrag, der automatisch auf das Konto überwiesen wird. Übernommen werden vielmehr entsprechende Kosten, wenn beispielsweise die normalerweise pflegende Person ausfällt oder vorübergehend eine stationäre Kurzzeitpflege notwendig wird.

Dieser gemeinsame Jahrestopf soll in seiner bisherigen Form verschwinden und durch eine neue Struktur ersetzt werden. Privat organisierte Ersatzpflege müsste nach dem Entwurf künftig aus dem monatlichen Entlastungsbudget finanziert werden, während für zugelassene ambulante Dienste das Sachleistungsbudget vorgesehen ist.

Ein neuer Jahrestopf soll dennoch bleiben

Für Kurzzeitpflege und bestimmte Krisensituationen sieht der Entwurf weiterhin eine zusätzliche zweckgebundene Leistung vor. Das geplante Überbrückungsbudget soll bei den Pflegegraden 2 und 3 bis zu 1.855 Euro pro Jahr betragen.

Bei Pflegegrad 4 und 5 sind bis zu 2.285 Euro jährlich vorgesehen. Damit würden Leistungen bei einem vorübergehenden Ausfall der Pflegeperson nicht vollständig verschwinden.

Allerdings verändert sich die Finanzierung deutlich. Familien könnten eine privat organisierte Vertretung nicht mehr ohne Weiteres über denselben zusätzlichen Jahrestopf finanzieren wie bisher, wenn diese Kosten künftig teilweise aus der monatlichen Geldleistung getragen werden müssen.

Beispiel zeigt den Unterschied

Wie stark sich die Änderungen auswirken können, zeigt eine vereinfachte Beispielrechnung. Eine Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 erhält derzeit 347 Euro Pflegegeld und benötigt zusätzlich jeden Monat Verbrauchspflegehilfsmittel im Wert von 42 Euro, die von der Pflegekasse übernommen werden.

Damit stehen ihr heute 347 Euro als Geldleistung zur Verfügung, während die Pflegehilfsmittel zusätzlich finanziert werden. Nach dem geplanten Modell würden stattdessen 386 Euro ausgezahlt.

Müssten daraus dieselben Pflegehilfsmittel für 42 Euro gekauft werden, blieben 344 Euro. Trotz einer auf dem Papier um 39 Euro höheren Geldleistung wären damit für die übrige Pflege rechnerisch drei Euro weniger verfügbar als zuvor.

Weitere mögliche Kosten, beispielsweise für eine privat organisierte Ersatzpflege, sind in dieser Rechnung noch nicht enthalten. Je nachdem, welche Leistungen eine Familie tatsächlich benötigt, kann die individuelle Bilanz deshalb deutlich anders ausfallen.

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Vier Änderungen könnten Pflegebedürftige besonders treffen

Der Referentenentwurf enthält damit mehrere Veränderungen, die nicht isoliert betrachtet werden sollten: Das bisherige Pflegegeld soll durch ein höheres Entlastungsbudget ersetzt werden, gleichzeitig sollen bestimmte Pflegehilfsmittel daraus bezahlt werden. Hinzu kommen die geplante Halbierung für neue Leistungsbezieher mit Pflegegrad 2 und 3 sowie eine grundlegende Neuordnung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Ob eine Familie finanziell gewinnt oder verliert, lässt sich deshalb nicht allein anhand des neuen monatlichen Betrags beantworten. Entscheidend ist, welche Leistungen bisher zusätzlich genutzt wurden und welche Kosten künftig aus dem neuen Budget getragen werden müssten.

Noch ist die Pflegereform nicht beschlossen

Bei sämtlichen Änderungen handelt es sich nach dem Verfahrensstand vom 18. September 2026 noch um Vorschläge aus dem Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz. Der geplante Start zum 1. Januar 2027 ist deshalb ebenso wenig endgültig wie die genannten Beträge und Einschränkungen.

Bis eine gesetzliche Neuregelung tatsächlich in Kraft tritt, gelten die bisherigen Ansprüche weiter. Allein aufgrund des vorliegenden Entwurfs dürfen Pflegekassen bestehende Leistungen nicht kürzen.

Eine pauschale „Pflegegelderhöhung 2027“ würde die geplante Reform daher nur unvollständig beschreiben. Zwar soll die monatliche Auszahlung steigen, gleichzeitig könnte das Geld künftig aber mehrere Ausgaben abdecken müssen, die bislang zusätzlich von der Pflegeversicherung finanziert werden.

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aktualisiert: 24.09.2026, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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