Pflegegeld

Pflegebedürftige Menschen haben in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Pflegegeld. Dieses wird monatlich überwiesen und steht rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Antrages zu. Die Auszahlung erfolgt über die Pflegekasse am ersten Werktag des Monats im Voraus.

In Deutschland haben Menschen mit Pflegebedarf Anspruch auf Pflegegeld. Dabei gilt es nicht nur die Voraussetzungen einzuhalten, sondern es muss auch ein entsprechender Antrag gestellt werden. Die monatliche Höhe hängt vom Pflegegrad ab.

Voraussetzungen

Das Pflegegeld steht allen Pflegebedürftigen zu, die sich in häuslicher Pflege befinden und mindestens Pflegegrad 2 vorweisen. Die Pflege kann dabei von Angehörigen oder ehrenamtlich tätige Pflegepersonen durchgeführt werden. Dabei ist unerheblich, ob man gesetzlich oder privat versichert ist. Erfolgt die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst, besteht kein Anspruch auf das Pflegegeld.

Antrag

Der Antrag auf Pflegegeld muss von der versicherten Person mit Pflegegrad 2 oder höher selbst gestellt werden. Ist das nicht möglich, kann die Beantragung im Rahmen einer Vollmacht auch von Angehörigen bzw. Dritten durchgeführt werden. Dazu wird eine "Vorsorgevollmacht" benötigt.

Im Falle eines Aufenthalts im Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung, kann der Antrag auch mittels Eilantrag gestellt werden. Grundsätzlich sollte der Antrag auf Pflegegeld so früh als möglich gestellt werden. Der Antrag wird bei der gesetzlichen oder privaten Pflegekasse eingebracht. Dazu erfolgt ein formloses Schreiben oder ein Anruf bei der Pflegekasse. Anschließend wird ein entsprechendes Formular an die Person mit Pflegebedarf übermittelt. Jede Pflegekasse hat hierfür in der Regel ein eigenes Formular für den Antrag.

Auszahlung

Das Antragsdatum ist entscheidend für die Auszahlung des Pflegegeldes. Als Datum wird hier der Tag der ersten Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse herangezogen. Ein rückwirkender Anspruch vor dem Datum der Antragstellung ist nicht möglich. Die Auszahlung erfolgt immer am ersten Werktag des Monats im Voraus durch die private oder gesetzliche Pflegekasse. Alle Auszahlungstermine des Pflegegeldes findet man hier auf Finanz.de.

Sozialamt

Wer nicht pflegeversichert ist oder in den vergangenen zehn Jahren weniger als zwei Jahre in die Pflegeversicherung einbezahlt hat, kann einen Antrag auf "Hilfe zur Pflege" beim Sozialamt einbringen.

Höhe

Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad ab. Sie wird 2024 um 5,0 Prozent und 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Danach steigt sie alle drei Jahre um die aktuelle Preisentwicklung in Deutschland.

2023 2024
Pflegegrad 1 - -
Pflegegrad 2 316 Euro 332 Euro
Pflegegrad 3 545 Euro 572 Euro
Pflegegrad 4 728 Euro 764 Euro
Pflegegrad 5 901 Euro 946 Euro

Das Pflegegeld wird aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bezahlt, die von allen Erwerbstätigen im Rahmen der Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt werden.

Stand: 02.02.2024, um 13:32 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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