Kurzarbeitergeld-Rechner
Mit dem Kurzarbeitergeld-Rechner berechnest du dein KUG: 60 % (mit Kind 67 %) der Nettoentgelt-Differenz zwischen normalem Lohn und Kurzarbeit.
60 % (mit Kind 67 %) der Nettoentgelt-Differenz zwischen normalem Lohn und Lohn in Kurzarbeit.
Übersicht
- Kurzarbeitergeld ersetzt einen Teil des Lohns bei vorübergehendem Arbeitsausfall.
- Es beträgt 60 Prozent (ohne Kind) bzw. 67 Prozent (mit Kind) der Netto-Entgeltdifferenz.
- Berechnungsgrundlage ist das ausgefallene Bruttoentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
- Der Arbeitgeber beantragt das Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit.
Bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall zahlt die Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld (KUG). Es gleicht einen Teil des Lohnausfalls aus. Mit dem Kurzarbeitergeld-Rechner schätzt du deine Leistung.
60 oder 67 Prozent der Nettodifferenz
Das KUG beträgt 60 % der Differenz zwischen dem Nettoentgelt ohne und mit Kurzarbeit. Lebt mindestens ein Kind im Haushalt, sind es 67 %. Grundlage sind pauschalierte Nettoentgelte; der Rechner nähert sie über das tatsächliche Netto an.
Beispiel
Fällt das Nettoentgelt von 2.000 auf 1.100 Euro, beträgt die Differenz 900 Euro. Ohne Kind gibt es 60 % davon, also 540 Euro Kurzarbeitergeld – zusammen mit dem Ist-Lohn dann 1.640 Euro.
Was noch wichtig ist
Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen und kann zu einer Nachzahlung in der Steuererklärung führen.
Progressionsvorbehalt: Achtung Steuernachzahlung
Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Das führt häufig zu einer Steuernachzahlung (bei durchschnittlicher Bezugsdauer oft 300 bis 1.200 Euro). Wer im Jahr mehr als 410 Euro solcher Lohnersatzleistungen erhält, muss eine Steuererklärung abgeben.
Nebenjob und Aufstockung durch den Arbeitgeber
Ein bereits vor der Kurzarbeit bestehender Nebenjob wird nicht auf das KUG angerechnet. Zuschüsse des Arbeitgebers bleiben beitragsfrei, solange sie zusammen mit dem KUG 80 % der Entgeltdifferenz nicht übersteigen.
Sozialversicherung während der Kurzarbeit
Du bleibst kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert. Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung auf das ausgefallene Entgelt trägt weitgehend der Arbeitgeber – deine Rentenansprüche bleiben also weitgehend erhalten.
