Wohngeld - Höhe, Anspruch & Voraussetzungen | Rechner

Das Wohngeld kann in Deutschland von Familien mit geringem Einkommen als Mietzuschuss beantragt werden. Dazu ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Die Höhe wird dabei immer individuell berechnet. Durchschnittlich liegt sie pro Haushalt bei 370 Euro monatlich.

Übersicht

  • Das Wohngeld steht Familien bzw. Haushalten mit niedrigem Einkommen zu.
  • Es muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
  • Die Bezugsdauer liegt in der Regel bei maximal zwölf Monaten und kann mittels Antrag verlängert werden.
  • Die Höhe des Wohngelds wird individuell berechnet. Sie beträgt derzeit durchschnittlich 370 Euro pro Monat.
  • Als Berechnungsgrundlage gelten das Haushaltseinkommen, die Anzahl der Personen im Haushalt und die Miethöhe.

Das Wohngeld bzw. Wohngeld-Plus gilt in Deutschland als Mietzuschuss bzw. Zuschuss zu den Kosten des selbst genutzten Wohneigentums.

Antrag

Das Wohngeld wird schriftlich bei der zuständigen Wohngeldbehörde beantragt. Antragsformulare liegen ebenfalls bei der Behörde auf. Auch eine individuelle Beratung ist vor Ort möglich und in vielen Fällen auch vorab notwendig. Bei der Antragstellung sind u.a. das gemeinsame Haushaltseinkommen, die Anzahl der Personen im Haushalt und die Höhe der Bruttokaltmiete anzuführen. Auch eine Vermieterbescheinigung kann von der Behörde angefordert werden.

Die Auszahlung beginnt erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Das Wohngeld kann nicht rückwirkend beansprucht und ausgezahlt werden.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für den Bezug von Wohngeld sind also ein positiver Antrag bei der Wohngeldbehörde aufgrund eines entsprechenden Einkommens und Höhe der Miete.

Wer Sozialleistungen bezieht, die bereits die Wohnkosten berücksichtigen, hat keinen Anspruch auf das Wohngeld. Dazu zählen Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld, Sozialgeld, Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG.

Nur wer auch ein eigenes Einkommen hat, kann den Zuschuss zur Miete oder den Wohnkosten („Lastenzuschuss“) beziehen. Zu diesem Einkommen zählen auch das Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitsgeld oder die Rente.

Dauer des Wohngeldbezugs

Das Wohngeld wird für eine maximale Dauer von zwölf Monaten bewilligt und bezogen. Eine Verlängerung muss mittels neuen Antrags eingereicht werden. Dieser sollte bereits rund zwei Monate vor Ende der Laufzeit gestellt werden. Eine Bewilligung für bis zu 24 Monate ist möglich.

Während des Bezugs des Wohngeldes kann auch eine Erhöhung beantragt werden, etwa wenn sich die Anzahl der Personen, die Höhe des Einkommens oder die Höhe der Miete ändern.

Höhe

Die Höhe des Wohngeldes hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen etwa die Anzahl der Personen im Haushalt bzw. in der Wohnung, das Monatseinkommen und die Höhe der Miete bzw. Wohnkosten. Die tatsächliche Höhe des Wohngeldes wird je Situation und Haushalt individuell von der Wohngeldbehörde berechnet.

Die Höhe liegt seit 2023 bei durchschnittlich 370 Euro pro Monat und Haushalt. Grund dafür ist die Wohngeldreform, die am 01. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Zuvor lag die Höhe im Schnitt bei 190 Euro als Mietzuschuss. Das sogenannte „Wohngeld Plus“ beziehen aktuell knapp eine Millionen Haushalte in Deutschland.

Zusätzlich zum Wohngeld wird auch ein Zuschuss zu den Heizkosten von 1,20 Euro pro Quadratmeter gewährt. Damit steigt der gesamte Mietzuschuss nochmals an.

! Hinweis
Beziehen Familien Wohngeld, so besteht häufig auch ein Anspruch auf den Kinderzuschlag von 292 Euro pro Kind zusätzlich zum Kindergeld. Dieser kann ebenfalls beantragt werden. Der Kinderzuschlag zählt dabei nicht zum Haushaltseinkommen für den Wohngeld-Antrag.

Wohngeldrechner

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bietet dazu einen Online-Wohngeldrechner an, der anhand mehrerer Faktoren errechnet, wie hoch der Zuschuss voraussichtlich sein wird.

Die Höhe setzt sich bei der Berechnung aus dem Haushaltseinkommen und der Anzahl der Personen, die in der Wohnung oder dem Haus leben, zusammen. Kindergeld oder Kinderzuschlag werden nicht zum Jahreseinkommen dazugezählt. Entscheidend ist das voraussichtliche Einkommen der nächsten zwölf Monate abzüglich etwaiger Freibeträge oder Sozialversicherungsbeiträge.

Der Unterhaltsvorschuss und das Elterngeld abzüglich des Sockelbetrags von 300 Euro sind ebenfalls Teil des Einkommens für die Wohngeldberechnung.

Ebenfalls eine Rolle spielt das verfügbare Vermögen. Hier gibt es einen Freibetrag von 60.000 Euro an Vermögen für Alleinstehende. Pro weitere Person steigt dieser Betrag um 30.000 Euro zusätzlich an.

Entscheidend ist letztlich die Höhe der Miete oder der Wohnkosten. Diese werden als Bruttokaltmiete berücksichtigt – also konkret ohne Heiz- und Warmwasserkosten. Auch Kosten für Parkmöglichkeiten, wie Carport-Stellplätze oder Tiefgaragenparkplätze sind abzuziehen. Die Miete wird in eine der sieben Mietstufen eingeteilt. Hierbei gibt es bestimmte Höchstwerte, die nicht überschritten werden dürfen.

Den Wohngeldrechner findet man hier online auf bmwsb.bund.de.

Wohnberechtigungsschein

Ebenfalls bei der Wohnbehörde beantragen kann man einen sogenannten Wohnberechtigungsschein (WBS). Dieser berechtigt zum Bezug einer geförderten Sozialwohnung. Der Wohnberechtigungsschein steht Haushalten bzw. Familien oder Personen mit geringem Einkommen zu.

Auszahlung

Die Auszahlung des Wohngeldes erfolgt zu bestimmten Auszahlungsterminen im Voraus. Das bedeutet, dass das Geld bereits zum Ende des Vormonats für den Anspruchszeitraum überwiesen wird. So stellt man sicher, dass das Wohngeld als Zuschuss zu Miete oder Wohnkosten bereits am Monatsanfang auf dem Konto verfügbar ist. Alle Wohngeld-Auszahlungstermine findet man hier auf Finanz.de.

Häufige Fragen und Antworten

Hier findet man die häufigseten Fragen und Antworten zu diesem Thema:

Wie hoch ist das Wohngeld in Deutschland?

Das Wohngeld bzw. Wohngeld-Plus beträgt seit der Reform 2023 im Durchschnitt 370 Euro pro Monat.

Wer hat Anspruch auf das Wohngeld?

Das Wohngeld steht Haushalten mit geringem Einkommen zu. Entscheidend bei der Berechnung sind das Familien- oder Haushaltseinkommen, die Anzahl der Personen und die Höhe der Miete bzw. Wohnkosten.

Wo wird das Wohngeld beantragt?

Ein Antrag ist bei der Wohngeldbehörde im jeweiligen Bezirk bzw. abhängig vom Wohnort möglich. Dieser kann nach einem Beratungsgespräch direkt vor Ort eingebracht werden. Formulare liegen bei der Behörde auf.

Stand: 10.04.2024, um 13:36 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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