BAföG-Rechner
Mit dem BAfoeG-Rechner schaetzt du deinen Foerderanspruch als Studierender – Bedarfssatz bis 992 Euro abzueglich anrechenbarem Einkommen.
Der Bedarfssatz für Studierende beträgt bis zu 992 Euro – abzüglich des anrechenbaren Einkommens von dir und deinen Eltern.
Übersicht
Mit dem BAföG-Rechner schätzt du, wie viel Förderung dir als Studierender zusteht. Der Höchstsatz liegt seit Winter 2024/25 bei 992 Euro im Monat – abzüglich des anrechenbaren Einkommens von dir und deinen Eltern.
Was ist BAföG?
Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) unterstützt Schüler und Studierende, deren Familien die Ausbildung nicht allein finanzieren können. Bei Studierenden wird es zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen gezahlt.
Der Bedarfssatz
Der Bedarf setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf (475 Euro), der Wohnpauschale (380 Euro bei eigener Wohnung, 59 Euro bei den Eltern) und dem KV/PV-Zuschlag (137 Euro), wenn du dich selbst versichern musst. So ergibt sich der Höchstsatz von 992 Euro.
Einkommen der Eltern
Das Einkommen der Eltern wird grundsätzlich angerechnet – allerdings erst nach Abzug hoher Freibeträge. Seit der Reform sind diese deutlich gestiegen, sodass auch Familien mit mittlerem Einkommen wieder Anspruch haben können. Bei älteren oder länger berufstätigen Studierenden entfällt die Elternanrechnung ganz (elternunabhängiges BAföG).
Eigenes Einkommen und Vermögen
Du selbst darfst bis zu einem Freibetrag hinzuverdienen (aktuell rund 6.400 Euro im Jahr bzw. auf Minijob-Niveau), ohne dass das BAföG sinkt. Auch ein Vermögensfreibetrag gilt: Bis 30 Jahre sind 15.000 Euro, ab 30 Jahren 45.000 Euro anrechnungsfrei.
Rückzahlung des Darlehens
Nur die Darlehenshälfte muss zurückgezahlt werden – zinslos und erst einige Jahre nach Studienende. Die Rückzahlung ist auf 10.010 Euro gedeckelt, egal wie viel BAföG insgesamt geflossen ist. Wer zügig auf einmal zahlt, bekommt einen Nachlass.
Wer hat Anspruch?
Gefördert werden in der Regel Erststudium und erste Ausbildung, bei Studienbeginn vor dem 45. Lebensjahr. Maßgeblich sind außerdem Staatsangehörigkeit bzw. Aufenthaltsstatus und ein ordnungsgemäßer Studienverlauf (Leistungsnachweis ab dem 5. Semester).
Lohnt sich der Antrag?
Auf jeden Fall: Wegen der gestiegenen Freibeträge haben viele Anspruch, die es nicht vermuten. Selbst ein kleiner BAföG-Betrag öffnet die Tür zu weiteren Vergünstigungen. Den Antrag stellst du beim zuständigen Studierendenwerk – am besten online.
