Krankengeld-Rechner
Mit dem Krankengeld-Rechner berechnest du dein Krankengeld: 70 % vom Brutto, höchstens 90 % vom Netto, abzüglich Sozialbeiträge.
70 % deines Bruttolohns, höchstens 90 % des Nettolohns – abzüglich der Sozialbeiträge.
Übersicht
- Krankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit.
- Es beträgt 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts.
- Vom Krankengeld werden noch Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen.
- Bei derselben Krankheit ist die Bezugsdauer auf 78 Wochen begrenzt.
Wer länger als sechs Wochen krank ist, erhält von der gesetzlichen Krankenkasse Krankengeld. Es ersetzt einen Teil des ausgefallenen Lohns. Mit dem Krankengeld-Rechner ermittelst du, wie viel dir zusteht.
70 Prozent brutto, höchstens 90 Prozent netto
Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoeinkommens, ist aber auf 90 % des Nettoeinkommens gedeckelt. Maßgeblich ist das regelmäßige Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung.
Sozialbeiträge werden abgezogen
Vom Krankengeld gehen noch die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab – zusammen rund 12 bis 13 %. Beiträge zur Krankenversicherung selbst fallen auf das Krankengeld nicht an. Das ausgezahlte Netto-Krankengeld liegt daher etwas unter den 70 %.
Dauer und Beginn
In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber die volle Lohnfortzahlung. Erst danach springt die Krankenkasse ein – für dieselbe Krankheit maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.
Wie lange gibt es Krankengeld? (Aussteuerung)
Für dieselbe Erkrankung zahlt die Krankenkasse Krankengeld maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren – die ersten 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber sind darin enthalten. Danach endet das Krankengeld („Aussteuerung“); anschließend kommen je nach Situation Arbeitslosengeld oder eine Erwerbsminderungsrente in Betracht.
Kinderkrankengeld
Ist das mitversicherte Kind krank, können gesetzlich versicherte Eltern Kinderkrankengeld beziehen – für eine begrenzte Zahl an Tagen pro Kind und Jahr. Es beträgt in der Regel 90 % des ausgefallenen Nettoentgelts.
Wann das Krankengeld ruht oder gekürzt wird
Beziehst du gleichzeitig andere Leistungen wie Arbeitslosen- oder Elterngeld oder eine Rente, kann das Krankengeld ruhen oder gekürzt werden. Weil das Krankengeld ohnehin unter dem gewohnten Netto liegt, schließen manche die Lücke mit einer privaten Krankentagegeldversicherung.
Während einer Rehabilitation zahlt meist nicht die Krankenkasse Krankengeld, sondern die Rentenversicherung Übergangsgeld. Wie hoch es ausfällt, berechnest du mit dem Übergangsgeld-Rechner.
