Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Wer krank wird, bekommt bis zu sechs Wochen sein volles Gehalt weiter – die Entgeltfortzahlung nach dem EFZG. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
Übersicht
- Bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen das volle Gehalt weiter.
- Voraussetzung ist ein Arbeitsverhältnis von mindestens vier Wochen.
- Bei einer neuen Erkrankung beginnt der Anspruch erneut.
- Nach sechs Wochen zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
Bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber das Gehalt zunächst weiter: die Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), umgangssprachlich Lohnfortzahlung. Sie beträgt bis zu sechs Wochen – also 42 Kalendertage – das volle Arbeitsentgelt. Danach übernimmt in der Regel die Krankenkasse mit dem Krankengeld.
Der Anspruch gilt für alle Arbeitnehmer, auch für Teilzeitkräfte, Minijobber und Auszubildende. Er ist gesetzlich zwingend und kann im Arbeitsvertrag nicht zu deinem Nachteil ausgeschlossen werden.
Voraussetzungen
- Das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens vier Wochen ohne Unterbrechung.
- Du bist wegen Krankheit arbeitsunfähig.
- Die Arbeitsunfähigkeit ist unverschuldet. Ein Verschulden liegt nur bei grob leichtsinnigem Verhalten vor, etwa einer Verletzung nach einer Trunkenheitsfahrt.
- Du hast deine Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber rechtzeitig gemeldet und nachgewiesen.
Wirst du in den ersten vier Wochen eines neuen Jobs krank, zahlt statt des Arbeitgebers die Krankenkasse Krankengeld, sofern du gesetzlich versichert bist.
Krankmeldung: Pflichten und Fristen
Du musst deinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen, in der Regel am ersten Krankheitstag vor Arbeitsbeginn. Dauert sie länger als drei Kalendertage, brauchst du spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Feststellung. Der Arbeitgeber darf die Bescheinigung auch früher verlangen, etwa ab dem ersten Tag.
Seit 2023 gibt es für gesetzlich Versicherte die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Die Praxis übermittelt die Daten an die Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft sie dort ab. Einen gelben Schein musst du nicht mehr vorlegen, die Pflicht zur Krankmeldung bleibt aber.
Wie hoch ist die Lohnfortzahlung?
Es gilt das Entgeltausfallprinzip: Du bekommst so viel, wie du verdient hättest, wenn du gearbeitet hättest. Dazu gehören das Grundgehalt und regelmäßige Zulagen wie Nacht-, Sonntags- oder Schichtzuschläge. Überstundenvergütungen gehören nicht dazu, Aufwendungsersatz wie Fahrtkosten ebenfalls nicht.
Beachte: Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind nur dann steuerfrei, wenn tatsächlich gearbeitet wurde. Zahlt der Arbeitgeber sie während der Krankheit weiter, werden sie wie normaler Lohn versteuert. Dein Nettogehalt kann deshalb in Krankheitsmonaten etwas niedriger ausfallen.
Dauer: sechs Wochen je Krankheit
Die sechs Wochen gelten für jede Erkrankung gesondert. Bei einer neuen, anderen Erkrankung beginnt der Anspruch von vorn. Anders bei einer Fortsetzungserkrankung, also derselben Grunderkrankung:
| Situation | Folge für die Lohnfortzahlung |
|---|---|
| Neue, andere Krankheit | erneut bis zu sechs Wochen |
| Dieselbe Krankheit, dazwischen mindestens sechs Monate nicht daran erkrankt | erneut bis zu sechs Wochen |
| Dieselbe Krankheit, seit Beginn der ersten Erkrankung zwölf Monate vergangen | erneut bis zu sechs Wochen |
| Dieselbe Krankheit innerhalb dieser Fristen | Zeiten werden zusammengerechnet, insgesamt höchstens sechs Wochen |
| Neue Krankheit während einer laufenden Erkrankung | kein neuer Anspruch, die sechs Wochen laufen weiter |
Was kommt nach sechs Wochen?
Dauert die Krankheit länger, zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld: 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts. 2026 liegt das Krankengeld bei maximal 135,63 Euro pro Tag. Für dieselbe Krankheit wird es bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.
Die folgende Tabelle zeigt, wie stark das Einkommen nach sechs Wochen sinkt (Steuerklasse I, ohne Kinder, ohne Kirchensteuer, Krankengeld für 30 Tage):
| Bruttogehalt | Nettogehalt (Lohnfortzahlung) | Krankengeld pro Tag | Krankengeld pro Monat |
|---|---|---|---|
| 2.500 € | ca. 1.779 € | ca. 53,37 € | ca. 1.601 € |
| 3.500 € | ca. 2.349 € | ca. 70,48 € | ca. 2.114 € |
| 5.000 € | ca. 3.157 € | ca. 94,71 € | ca. 2.841 € |
Vom Krankengeld gehen zusätzlich noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Privat Versicherte erhalten stattdessen Krankentagegeld, sofern sie es vereinbart haben.
Sonderfälle
Neben der klassischen Krankheit gibt es einige Situationen, in denen besondere Regeln gelten:
- Krankes Kind: Für die Betreuung eines kranken Kindes unter zwölf Jahren gibt es Kinderkrankengeld von der Krankenkasse. 2026 stehen jedem Elternteil 15 Arbeitstage je Kind zu, Alleinerziehenden 30 – insgesamt höchstens 35 beziehungsweise 70 Tage.
- Krank im Urlaub: Mit ärztlichem Attest werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet.
- Reha und Kur: Für eine ärztlich verordnete Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation gilt die Lohnfortzahlung ebenfalls.
- Organspende: Lebendspender haben ebenfalls Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
- Feiertage: Für gesetzliche Feiertage besteht ein eigener Anspruch auf Bezahlung, auch ohne Krankheit.
- Kündigung: Kündigt der Arbeitgeber wegen der Krankheit, endet die Lohnfortzahlung nicht mit dem Arbeitsverhältnis, sondern läuft bis zu sechs Wochen weiter. Mehr zur Kündigung liest du hier.
Häufige Fragen zur Lohnfortzahlung
Bekomme ich in der Probezeit Lohnfortzahlung?
Ja, sobald das Arbeitsverhältnis vier Wochen bestanden hat – unabhängig von der Probezeit. Davor zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
Wird bei Krankheit das volle Gehalt gezahlt?
Ja, in den ersten sechs Wochen das volle regelmäßige Arbeitsentgelt einschließlich üblicher Zulagen, aber ohne Überstundenvergütung.
Haben Minijobber Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Ja, unter denselben Voraussetzungen wie andere Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber bekommt die Kosten zum Großteil über die Umlage U1 erstattet.
Darf mein Arbeitgeber mir wegen Krankheit kündigen?
Eine Kündigung ist während der Krankheit grundsätzlich möglich. Gilt das Kündigungsschutzgesetz, sind krankheitsbedingte Kündigungen aber nur unter strengen Voraussetzungen wirksam.
