Urlaubsanspruch-Rechner

Mit dem Urlaubsanspruch-Rechner berechnest du deine Urlaubstage bei Teilzeit und unterjaehrigem Ein- oder Austritt nach dem BUrlG.

Berechne…
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Urlaubsanspruch-Rechner
Wie viele Urlaubstage stehen dir zu?
Bei Teilzeit und unterjährigem Ein- oder Austritt wird der Urlaub anteilig umgerechnet.
Tage
Laut Vertrag/Tarif.
Tage
Referenz für den Vollzeit-Urlaub.
Tage
Monate
Bei Ein-/Austritt im Jahr.

Mit dem Urlaubsanspruch-Rechner ermittelst du, wie viele Urlaubstage dir zustehen – bei Teilzeit, abweichender Wochenarbeitsverteilung und bei Ein- oder Austritt im laufenden Jahr. Grundlage ist die Zahl deiner Arbeitstage pro Woche, nicht die Stundenzahl.

Wie entsteht der Urlaubsanspruch?

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Maßgeblich ist die Zahl der Arbeitstage pro Woche: Der vertragliche Vollzeit-Urlaub wird durch die Vollzeit-Arbeitstage geteilt und mit deinen tatsächlichen Arbeitstagen multipliziert. So bleibt die Zahl der freien Wochen für alle gleich.

Der gesetzliche Mindesturlaub

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) garantiert einen Mindesturlaub von 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche – das entspricht vier Wochen. Bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage, bei einer 4-Tage-Woche 16 Tage. Dieser Mindestanspruch darf vertraglich nie unterschritten werden.

Urlaub bei Teilzeit

Entscheidend ist allein, an wie vielen Tagen du arbeitest, nicht wie lange. Wer bei gleicher Wochenarbeitszeit an 4 statt 5 Tagen arbeitet, bekommt entsprechend weniger Urlaubstage – hat aber genauso viele freie Wochen. Wer dagegen an 5 Tagen kürzer arbeitet, hat den vollen Urlaubsanspruch in Tagen.

Zwölftelung bei Ein- und Austritt

Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im laufenden Jahr, wird der Urlaub gezwölftelt: Für jeden vollen Beschäftigungsmonat gibt es ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Nach § 5 Abs. 2 BUrlG werden Bruchteile, die mindestens einen halben Tag ergeben, auf volle Tage aufgerundet.

Die Wartezeit von sechs Monaten

Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmals nach einer Wartezeit von sechs Monaten. Davor besteht ein anteiliger Anspruch. Scheidest du nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte aus, steht dir der volle Jahresurlaub zu – auch wenn du nicht das ganze Jahr gearbeitet hast.

Verfall und Übertragung

Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung ins nächste Jahr (bis 31. März) ist nur bei betrieblichen oder persönlichen Gründen möglich. Wichtig: Der Urlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen hat.

Urlaubsabgeltung bei Kündigung

Kann nicht genommener Urlaub bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden, muss er ausgezahlt werden (Urlaubsabgeltung). Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen. Während des laufenden Arbeitsverhältnisses ist eine Auszahlung dagegen unzulässig.

Tipp
Prüfe deinen Arbeits- oder Tarifvertrag: Viele gewähren mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub. Bei einer Kündigung berechne mit diesem Rechner den anteiligen Anspruch und lass dir Resturlaub abgelten. Was vom Gehalt netto bleibt, zeigt dir der Brutto-Netto-Rechner.
Stand: 27.09.2026, um 08:09 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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