Übergangsgeld-Rechner

Schätze dein Übergangsgeld während einer medizinischen oder beruflichen Reha. Mit Leistungssatz 68 % oder 75 %, Netto-Grenze, Beitragsbemessungsgrenze 2026 und Sonderfall Arbeitslosengeld.

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Übergangsgeld-Rechner
Wie viel Übergangsgeld bekommst du während der Reha?
Schätzung nach §§ 66, 67 SGB IX und § 21 SGB VI – für medizinische und berufliche Reha der Rentenversicherung bzw. Arbeitsagentur, mit Beitragsbemessungsgrenze 2026.
Kind mit Kindergeld-/Kinderfreibetragsanspruch, auch Stiefkind im Haushalt.
€ / Monat
Letzter abgerechneter Monat vor Reha bzw. Arbeitsunfähigkeit, ohne Einmalzahlungen.
€ / Monat
€ brutto
z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld.
€ / Monat
Betrag laut Bewilligungsbescheid (30 Tage).
€ / Jahr
Einkommen, für das im letzten Kalenderjahr Rentenbeiträge gezahlt wurden.
Tage

Übersicht

  • Berechnungsgrundlage: 80 % des Regelentgelts, höchstens das Nettoentgelt.
  • Übergangsgeld: 75 % mit Kind oder pflegebedürftigem Partner, sonst 68 %.
  • Regelentgelt zählt 2026 höchstens bis 8.450 € im Monat (BBG Rentenversicherung).
  • Steuerfrei, aber mit Progressionsvorbehalt; kein Übergangsgeld während der Lohnfortzahlung.

Mit dem Übergangsgeld-Rechner schätzt du, wie viel Geld du während einer Reha bekommst. Übergangsgeld ersetzt deinen Verdienst, solange du an einer medizinischen Rehabilitation oder an einer beruflichen Reha (Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben) teilnimmst und deshalb nicht arbeiten kannst. Gezahlt wird es vor allem von der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit.

Übergangsgeld ist nicht dasselbe wie Krankengeld: Krankengeld zahlt die Krankenkasse bei Arbeitsunfähigkeit, Übergangsgeld der Reha-Träger während der Maßnahme. Und anders als die Erwerbsminderungsrente ist es eine vorübergehende Leistung – die Reha soll ja gerade verhindern, dass du dauerhaft aus dem Job ausscheidest.

Wer bekommt Übergangsgeld?

Anspruch hast du, wenn du eine Reha-Leistung erhältst, die nicht neben einer Beschäftigung möglich ist, und vorher Arbeitsentgelt bezogen und Rentenbeiträge gezahlt hast. Auch wer unmittelbar vorher Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Mutterschaftsgeld bezogen hat, kann Übergangsgeld bekommen, sofern für das zugrunde liegende Einkommen Rentenbeiträge gezahlt wurden.

Solange dein Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlt, ruht das Übergangsgeld. Bei einer medizinischen Reha hast du in der Regel Anspruch auf bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung. Übergangsgeld kommt also meist erst zum Tragen, wenn die Reha länger dauert oder die Lohnfortzahlung schon durch eine vorherige Arbeitsunfähigkeit verbraucht ist.

Reha-TrägerTypische LeistungRechengrundlage
Deutsche Rentenversicherungmedizinische Reha, berufliche Reha§ 21 SGB VI, §§ 66 ff. SGB IX
Bundesagentur für Arbeitberufliche Reha (Teilhabe am Arbeitsleben)SGB III, §§ 66 ff. SGB IX
Unfallversicherungberufliche Reha nach Arbeitsunfall oder BerufskrankheitSGB VII, eigene Höchstgrenzen

So wird das Übergangsgeld berechnet

Grundlage ist dein Regelentgelt. Dafür wird das Bruttogehalt des letzten abgerechneten Monats vor der Reha oder der vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit durch 30 geteilt. Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld aus den letzten zwölf Monaten fließen mit einem 360stel hinzu. Berücksichtigt wird das Regelentgelt höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze – in der Rentenversicherung 2026 sind das 8.450 € im Monat beziehungsweise 101.400 € im Jahr.

Von diesem Regelentgelt werden 80 % angesetzt, höchstens aber dein Nettoarbeitsentgelt. Das Ergebnis ist die Berechnungsgrundlage. Davon bekommst du einen festen Prozentsatz als Übergangsgeld pro Kalendertag:

Deine SituationLeistungssatz
mindestens ein Kind (mit Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag) oder Stiefkind im Haushalt75 % der Berechnungsgrundlage
Ehe- oder Lebenspartner kann wegen Pflege nicht arbeiten oder ist selbst pflegebedürftig ohne Leistungen der Pflegeversicherung75 % der Berechnungsgrundlage
alle übrigen Leistungsempfänger68 % der Berechnungsgrundlage

Das Übergangsgeld darf dein bisheriges tägliches Nettoentgelt nicht übersteigen. Für einen Monat rechnet man mit 30 Tagen.

Für die Berechnung brauchst du deine letzte Gehaltsabrechnung vor der Reha beziehungsweise vor der Krankschreibung. Trage dort das laufende Brutto und das Netto ohne Einmalzahlungen ein. Weihnachts- und Urlaubsgeld der letzten zwölf Monate gibst du separat an. Der Rechner zeigt dir dann den Tagessatz, den Betrag für 30 Tage und die Summe für die geplante Reha-Dauer.

Beispielrechnung

Du verdienst 3.500 € brutto und 2.350 € netto im Monat, Einmalzahlungen gibt es nicht. Dein Regelentgelt beträgt 3.500 € ÷ 30 = 116,67 € am Tag, 80 % davon sind 93,33 €. Weil dein tägliches Netto mit 78,33 € niedriger ist, gilt es als Berechnungsgrundlage. Ohne Kind bekommst du 68 % davon, also 53,26 € pro Tag oder 1.597,80 € für 30 Tage. Mit Kind sind es 75 %: 58,75 € pro Tag beziehungsweise 1.762,50 €.

Sonderfälle: Arbeitslose, Krankengeld, Selbstständige

Arbeitslose: Hast du unmittelbar vor einer medizinischen Reha der Rentenversicherung Arbeitslosengeld bezogen und vorher Pflichtbeiträge gezahlt, bekommst du Übergangsgeld in Höhe des Krankengeldes – und das entspricht dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld. Für dich ändert sich finanziell also nichts. Bei einer beruflichen Reha wird dagegen nach deinem früheren Arbeitsentgelt gerechnet. Liegt das mehr als drei Jahre zurück, setzt der Träger 65 % eines fiktiven Arbeitsentgelts an, das sich nach deiner Qualifikation richtet.

Nach Krankengeld: Hast du vor der Reha Krankengeld bezogen, rechnet der Reha-Träger mit dem Arbeitsentgelt weiter, das schon dem Krankengeld zugrunde lag.

Selbstständige und freiwillig Versicherte: Hier gelten 80 % des Einkommens, für das im letzten Kalenderjahr Rentenbeiträge gezahlt wurden, als Berechnungsgrundlage – geteilt durch 360 für den Tageswert.

Steuern und Sozialversicherung

Übergangsgeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht also den Steuersatz auf dein übriges Einkommen, was zu einer Nachzahlung führen kann. Hast du im Jahr mehr als 410 € Lohnersatzleistungen wie Übergangsgeld bezogen, musst du deshalb eine Steuererklärung abgeben. Die Beiträge zur Sozialversicherung trägt in der Regel der Reha-Träger, vom Übergangsgeld wird nichts abgezogen.

Häufige Fragen zum Übergangsgeld

Muss ich Übergangsgeld extra beantragen?

In der Regel nicht. Der Anspruch wird zusammen mit deinem Reha-Antrag geprüft. Dein Arbeitgeber schickt dem Reha-Träger eine Entgeltbescheinigung, aus der das Übergangsgeld berechnet wird.

Wie lange wird Übergangsgeld gezahlt?

Für die Dauer der Reha-Leistung, und zwar für jeden Kalendertag. Bei beruflichen Reha-Maßnahmen kann es unter bestimmten Voraussetzungen auch zwischen zwei Abschnitten weitergezahlt werden.

Bekomme ich Übergangsgeld neben meinem Gehalt?

Nein. Solange dein Arbeitgeber das Gehalt fortzahlt, wird kein Übergangsgeld gezahlt. Erst wenn die Lohnfortzahlung endet, springt der Reha-Träger ein.

Ist Übergangsgeld höher als Krankengeld?

Meist ist es niedriger. Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttos, höchstens 90 % des Nettos. Das Übergangsgeld liegt dagegen bei 68 % oder 75 % der Berechnungsgrundlage, die selbst schon auf 80 % des Bruttos und höchstens das Netto begrenzt ist.

Quellen: § 66 SGB IX, § 67 SGB IX, § 21 SGB VI, Bundesregierung – Beitragsbemessungsgrenzen 2026

Stand: 02.10.2026, um 15:18 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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